Auskunftsbegehren

  • Hallo,


    das Amt begehrt Auskunft über das Einkommen für 2020 "aufgrund Ihrer mir bekannten Einkommensverhältnisse... hinreichende Anhaltspunkte".

    Diese Anhaltspunkte bestehen aufgrund von Einkommensnachweisen 2018/2019.


    Jetzt weiter: "fordere ich Sie auf, mir die Höhe Ihrem im Jahr 2020 erzielten jährlichen Gesamteinkommens... mitzuteilen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen (Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2020, sämtliche Gehaltsabrechnungen für das Jahr 2020).


    Aus meiner Sicht reicht der Nachweis über den Einkommenssteuerbescheid, den man wohl zur Verfügung stellen muss. Aber aus welchem Grund soll ich verpflichtet sein, die Gehaltsabrechnungen vorzulegen?


    Danke für Euren Input.


    Viele Grüße

    Puk

  • Aus meiner Sicht reicht der Nachweis über den Einkommenssteuerbescheid

    Ok.



    aus welchem Grund soll ich verpflichtet sein, die Gehaltsabrechnungen vorzulegen?

    Diese Frage stellst du schriftlich dem SHT. Du schickst ihm den Steuerbescheid und fragst gleichzeitig nach aus welchem Grund die Gehaltsabrechnungen notwendig sein sollen.


    Ich gehe dabei davon aus, dass dein relevantes Brutto-Einkommen unter 100T lag bzw. liegt.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hier geht es nicht um eine Unterhaltsberechnung sondern um eine Feststellung ob eine potenziell unterhaltspflichtige Person 100 Tausend im Jahr verdient oder nicht. In vielen solchen Fällen ist Steuerbescheid ausreichend.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • In Ergänzung: die Bereinigungsfaktoren im Unterhaltsrecht sind andere als im Steuerrecht. Deshalb weichen die relevanten Einkommen häufig erheblich voneinander ab. Um nur mal einige Faktoren zu nennen, die auf viele zutreffen: Berücksichtigung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter, steuerliche Entlastung wegen Schwerbehinderung, steuerfreie Zulagen zum Lohn/Gehalt.


    TK

  • In Ergänzung: bei der Frage ob 100T-Euro Grenze überschritten wird, wirken die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, als Teil der Werbungskosten bereinigend, sie mindern das Brutto-Einkommen. Wie schon oft hier im Forum diskutiert wurde.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Kreis Mettmann

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    Nach der neuen Fassung des § 94 SGB XII sind Unterhaltsansprüche ab dem 01.01.2020 dann nicht

    zu berücksichtigen, wenn das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person eine

    Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR brutto nicht übersteigt. Maßgeblich ist dabei die im

    Steuerbescheid ausgewiesene „Summe der Einkünfte“.

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    Kreis Soest

    -------------

    Hinsicht der Jahres-Einkommensgrenze für die Frage, ob Unterhalt zu prüfen ist, wird

    entsprechend den Vorgaben des Angehörigen-Entlastungsgesetzes auf die „Summe der

    Einkünfte“ aus dem letzten erteilten Steuerbescheid zurück gegriffen.

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    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Danke euch allen für die Beteiligung an der Diskussion.


    Wie Meg schon sagte, in diesem Fall geht es erst einmal nur um die Feststellung, ob die Jahreseinkommensgrenze überschritten wurde oder nicht. Wenn der "Gesamtbetrag der Einkünfte" auf dem Steuerbescheid eine fünfstellige Zahl ausweist, dürfte es dann ja reichen, einen im Übrigen geschwärzten Steuerbescheid einzureichen.

  • Hallo Puk,


    du reichst erstmal den Steuerbescheid ein, alle nichtrelevanten Fakten, z.B. Ehepartner, höhe der Werbungskosten etc. würde ich schwärzen.

    Nur die Zahl auf Seite 2: Gesamtbetrag der Einkünfte muss unter der Grenze liegen.

    Vergiss auch nicht die Steuernummer und die Ident-Nummern.


    Die Verwaltungen können relativ einfach eine Anfrage starten.


    Sollte das Amt weitere Unterlagen anfordern, würde ich nach der Rechtsgrundlage fragen.


    Gruß


    frase

  • "Gesamtbetrag der Einkünfte" auf dem Steuerbescheid eine fünfstellige Zahl ausweist, dürfte es dann ja reichen, einen im Übrigen geschwärzten Steuerbescheid

    Ja, du kannst so vorgehen, das ist auch aus meiner Sicht die richtige Vorgehensweise.

    Ob es reicht, weiß ich nicht, dazu kann es unterschiedliche Meinungen geben, hängt vom Einzelfall und auch von der Rechtsauffassung des SHT ab. Wie auch immer, mach es im ersten Schritt so.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • "Gesamtbetrag der Einkünfte" auf dem Steuerbescheid eine fünfstellige Zahl ausweist, dürfte es dann ja reichen, einen im Übrigen geschwärzten Steuerbescheid einzureichen


    Und? Was ist daraus geworden?

    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Meg und alle Mitlesende,

    frohes neues Jahr!


    Ich habe die Auskunft in der Weihnachtswoche versendet, bislang aber keine Reaktion erhalten. Da die Feiertage aber erst kürzlich vorbei sind, ist das sicher noch nicht als "da kommt auch nichts mehr" zu verstehen.


    Viele Grüße

    Puk