Trennungsunterhalt

  • Hallo zusammen,


    Bitte um Entschuldigung für die Eröffnung eines neuen Threads, aber ich benötige eine Antwort.


    Es geht um den Trennungsunterhalt den ich meiner Exfrau zahle. Sie hat jetzt in der Trennungszeit ihre Arbeit aufgestockt und meiner Meinung nach müsste der Trennungsunterhalt neu berechnet werden.

    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich mit der Trennungsvereinbarung nicht in die @#$% gegriffen habe.

    Hier der genaue Wortlaut:


    Für die Dauer unseres Getrenntlebens treffen wir in Ausgestaltung des gesetzlichen Anspruchs folgende Unterhaltsvereinbarung:

    Ab dem nächsten Monatsersten verpflichte ich, der Ehemann, mich dazu, an meine Ehefrau Trennungsunterhalt i. H. v. 515 Euro monatlich zu zahlen.

    Der jeweilige Unterhaltsbetrag ist im Voraus je zum Ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig und auf das Konto der Ehefrau zu zahlen. Auf Zwangsvollstreckungsunterwerfung wird nach Belehrung verzichtet.

    Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht, auch nicht teilweise, vertraglich ausgeschlossen werden kann und dass dem entgegenstehende Vereinbarungen nichtig sind. Durch die vorgenannte Vereinbarung werden etwaige weitergehende Ansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht berührt.



    Es wurde im Vorfeld von keiner Stelle berechnet. Wir einigten uns auf diese Summe.


    Liebe Grüße

  • Hi,


    warum trifft man so Entscheidungen ohne vorherige anwaltliche Beratung? Ich entnehme dem Vertragsteil, welches du hier zitiert hast, dass die Vereinbarung über die Höhe des Trennungsunterhalt unabhängig vom Verdienst und von der Dauer der Zahlungen getroffen worden ist. Du wirst also weiter in der Höhe zahlen müssen und das bis zur rechtskräftigen Scheidung, einerlei, ob in drei Monaten oder drei Jahren geschieden wird.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Mogadischu,


    ob Du mit der Trennungsvereinbarung in die @#$% gegriffen hast, kann ich nicht erraten.


    Der entscheidenste Hebel ist doch, die womögliche finanzielle Benachteiligung der Trennungsvereinbarung durch Scheidung hinfällig werden zu lassen, also per Anwalt den Antrag einzureichen und mit ihm den Sachverhalt überschlägig zu besprechen. Die Vollendung des Trennungsjahres ist ja nun absehbar, wo man doch schon einen Anwalt mandatieren kann. Die nacheheliche Fürsorgepflicht bei jungen Kindern und deren betreuenden Mutter ist dann folgende Phase, die eintreten wird.


    Einerseits schreibst du von Neuberechnung, andererseits davon, dass bisher von keiner Stelle eine Berechnung stattgefunden hätte.


    Dann wäre doch erstmal eine schätzende Erstberechnung euer damaligen und heutigen Einkommen nötig um zu schauen, ob


    - Deine ersten Zahlungen (seit Mai?, seit Juli?), über einer rechtmäßigen Unterhaltsforderung lagen,

    - inklusiver der Stundenaufstockung nun der Trennungsunterhalt unterhalb der 515 € liegen sollte

    - und es dabei bleiben würde, wenn Du deine womögliche Benachteiligung mithilfe deiner Ex ermitteln möchtest.


    Vielleicht ergibt sich auch das Gegenteil, dass Deine Exfrau sich nicht nur bisher und vielleicht auch noch jetzt schlechter gestellt hat, als das was sie hätte fordern können.


    Ich würde mich solange nicht benachteiligt fühlen und es als fair empfinden, bis zu dem Zeitpunkt wo Überzahlung und Unterzahlung nicht ihren rechtmäßig einklagbaren Anspruch übersteigt.


    Und Deine womögliche Trennungsunterhaltüberzahlung ist einer der kleinsten Anteile bei allen Zahlungen, die aus der Beziehung erwachsen sind und werden. Und etwas mehr für deine Rente im Versorgungsausgleich tut Sie ja nun per Stundenaufstockung auch?

  • Hallo WE,


    alles schön und gut, was du schreibst. Nur, wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Wie ein Vertrag unter welchen Voraussetzungen zustande kommt, das interessiert nicht, solange nicht gegen zwingendes Recht verstoßen wird oder aber eine Sittenwidrigkeit aus anderen Gründen vorliegt. Beides ist nicht der Fall. Der Wortlaut der Vereinbarung ist, soweit sie hier zitiert wurde, eindeutig. Es sind keine Abänderungsregelungen festgelegt worden. Damit muss unabhängig vom Verdienst der Frau bezahlt werden. Wie der Betrag zustande gekommen ist, interessiert auch nicht. Warum sollte da jetzt gerechnet werden?


    Herzlichst


    TK

  • Hey,


    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich kann die 515 Euro im Monat verkraften und auch innerlich abhaken.

    Ich werde im April die Scheidung einreichen, dessen hat sie auch per trennungsvereinbarung zugestimmt.

    Drückt mir die Daumen das sie nicht quer schießt.


    Liebe Grüße

  • Hi,


    nun, dann lohnt es sich wirklich nicht, noch irgend etwas zu ändern. Dann stehen die Chancen gut (je nach Belastung des Gerichts) auch zügig geschieden zu werden. Richter lieben einvernehmliche zügig durchgeführte Scheidungen. Die sind nämlich gut für ihre Erledigungsstatistik.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Zusammen, ich benötige dringend Hilfe. Meine Frau und ich lassen und nach fast 3 Jahren Ehe scheiden. Aktuell haben beide einen Job und jeder verdient sein Geld. Der Hausrat wird fair untereinander aufgeteilt aber ich mache mir Sorgen bezüglich dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. Kann ich hier mit ihr ein Schriftstück aufsetzen welches belegt, dass sie auf diese Forderungen verzichtet?


    Mit welchen Kosten müsste ich rechnen, wenn so etwas notariell beglaubigt werden müsste?

    Vielen Dank

  • Hi SV,


    letztlich kann man alles vereinbaren. Ob es Bestand hat und einer gerichtlichen Überprüfung stand hält, das ist eine ganz andere Frage. Ich fange mal ganz vorne an. Wieviel verdient ihr (jeder für sich) im Monat netto? Und wie sieht das mit den Steuerklassen aus? Wenn wir das wissen, dann müssen die Einkommen bereinigt werden und dann kann man abschätzen, ob sich eine Vereinbarung überhaupt lohnt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen,


    Ich bräuchte auf den o.g. Sachverhalt nochmal eine schnelle Antwort.


    Meine Ex schrieb mir heute, das sie von ihrer Auskunftspflicht Gebrauch machen möchte und ich ihr bitte meine Lohnabrechnungen für das Kalenderjahr 21 zukommen lasse.


    Sie möchte den Trennungsunterhalt berechnen lassen.

    Ist der Trennungsunterhalt abänderbar, wenn dieser in der Scheidungsfolgevereinbarung von beiden Parteien notariell festgelegt wurde?


    Liebe Grüße

    Mogadischu