Hauskredit Anrechnung Unterhalt

  • Hallo đź‘‹,

    Ich habe ein altes Haus familiär überschrieben bekommen und für die notwendige Sanierung einen Kredit von 120.000 aufgenommen.Monatliche Rate dafür 400 €. Ich verdiene ca 1900 € Netto und muss 418 € Unterhalt an meinen 12 jährigen Sohn zahlen Bzw an die Kindsmutter. Zudem Habe ich noch einen Autokredit von 250 Euro monatlich.


    Werden Hauskredite und KFZ Kredite beim Unterhalt mit berĂĽcksichtigt? Die Kredite haben nichts aus der frĂĽheren Beziehung mit der Kindsmutter zu tun.
    Viele sagen mir das mein Unterhalt zu hoch wäre.


    Vielen Dank fĂĽr paar Infos .

  • Hi,


    das ist eine Einzelfallentscheidung. Deshalb eine allgemeine Antwort: grundsätzlich sind Kinder nicht dazu da, zur Eigentumsbildung (hier Abzahlung des Hauskredits) beizutragen. In dem Selbstbehalt, der dir bleiben muss, sind Mietkosten rein rechnerisch enthalten, etwa in der Höhe, die du abzahlen musst. Und es ist doch letztlich einerlei, ob du Miete zahlst oder aber ein Haus abzahlst. Die Anschaffungskosten für einen PKW fließen in die Bereinigungsposten "Fahrtkosten zur Arbeit" mit ein. Werden da also berücksichtigt beim Kilometergeld.


    Herzlichst


    TK

  • Wohnst du in der Immobilie? Denn, wenn ja, dann wäre richtigerweise dem Kredit ein Wohnwert gegenĂĽber zu stellen und der Wohnvorteil zu ermitteln. Ist dieser > 0 €, erhöht sich dadurch dein Einkommen und senkt es nicht etwa. Ist der Wohnvorteil < 0 €, könnte der den Wohnwert ĂĽbersteigende Anteil an Hausfinanzierungskosten mit bis zu 4% des Bruttoeinkommens als Altersvorsorge berĂĽcksichtigt werden. Und da mĂĽsste man dann prĂĽfen, inwieweit ein Kredit von 120T Euro tatsächlich fĂĽr Instandhaltung gedacht ist. Modernisierung wäre z.B. gar nicht berĂĽcksichtigungsfähig. Bei 1900 Euro netto und einer Unterhaltsverpflichtung fĂĽr ein minderjähriges Kind, sind das recht abenteuerlustige Summen, die da fĂĽr Haus und Auto aufgebracht werden. Ich denke du kommst hier bisher ziemlich gut weg, denn du zahlst den Mindestunterhalt. Das ist der niedrigste Betrag, den es in der DĂĽsseldorfer Tabelle gibt. Was sind denn die Argumente deiner Informanten?

  • Tr, ich wollte es nicht so kompliziert schreiben. Wir haben hier doch einen Denkfehler, dem man häufig begegnet. Es werden Kosten, die eigentlich schon im Selbstbehalt BerĂĽcksichtigung gefunden haben, auf den Selbstbehalt als notwendig aufgestockt werden, also letztlich doppelt berĂĽcksichtigt werden sollen.


    Ich sehe, wie du auch, keinen Grund, hier wegen der vorgetragenen Belastungen fĂĽr das Kind eine Mangelfallberechnung vorzunehmen.


    Herzlichst


    TK

  • Wie meinst du das mit „ recht abenteuerlustige Summen“ fĂĽr Haus und Auto ?

    Damit meine ich, dass jemand mit 1900 € Nettoeinkommen, einer Unterhaltsverpflichtung in der dritten Altersstufe und einem laufenden Kfz-Kredit, nicht sinnvoll wirtschaftet, wenn er zusätzlich auch noch einen Kredit in sechsstelliger Höhe für eine Haussanierung aufnimmt. Zumindest, wenn man die Gegenwart betrachtet. Langfristig gesehen, könnte die Immobilie natürlich die aufgewendeten Kosten amortisieren und einen Gewinn abwerfen. Ich bin jedoch eher ein Fan davon, im Hier und Jetzt zu leben. Und da hast du aktuell Schulden, die ich persönlich niemals eingehen würde. Der Begriff abenteuerlustig umschreibt das meiner Meinung nach recht treffend.

  • Ich wohne in dieser Immobilie mit meiner Partnerin. Die Immobilie gehört mir. Also wäre es sinnvoller in eine Wohnung zu ziehen und dort Miete zu zahlen die sicher höher ist wie die 400 Euro fĂĽr den Kredit ?!…. So ganz erleuchtet mir das nicht…

  • ST, die Ăśberlegung von Tr ist mehr eine grundsätzliche, die nicht unbedingt was mit dem Fall was zu tun hat. Geh einfach davon aus, dass ein Abtrag in der genannten Höhe in etwa dem Mietzins entspricht und der in deinem Freibetrag enthalten ist. Eine doppelte BerĂĽcksichtigung ausfällt, die willst du nämlich haben.


    Herzlichst


    TK

  • Wenn du in der Immobilie wohnst und diese abgezahlt ist, dann wäre deinem Einkommen wie oben bereits erwähnt ein Wohnvorteil hinzuzurechnen. Das hat der Unterhaltsgläubiger wohl bisher versäumt. Ausgaben können dahingehend nur berĂĽcksichtigt werden, wenn es sich um Tilgungsleistungen, Zinsen oder Instandhaltungskosten handelt. Sind diese Ausgaben dagegen so hoch, dass sie den Wohnwert ĂĽberschreiten, so könnten Sie auch teilweise zu deinen Gunsten als Altersvorsorge berĂĽcksichtigt werden. Bezogen auf eine Unterhaltsberechnung.

  • Naja was heiĂźt abbezahlt …. Ich musste 120.000 Euro in das Haus fĂĽr Sanierung und Modernisierung stecken. Das Haus habe ich nicht gekauft sondern ĂĽberschrieben bekommen.


    Die 400 Euro monatlich sind fĂĽr den Kredit fĂĽr die Sanierung des Hauses, nicht weil ich das Haus gekauft habe.

  • Hallo in die Runde,


    das man lieber in die eigene Zukunft (immobilie) investiert ist ja mal kein schlechter Gedanke.

    Wenn du aber dabei gedacht hast, dass der Kredit nun deine Zahlungsfähigkeit senkt, da muss ich dich auch bremsen.

    Du benötigst gute Gründe für Erhaltung und Instandsetzung, damit die Kosten auch gegen den Wohnwert gerechnet werden.


    Hier kommt es auf den Zustand an, Heizungstausch wegen behördlicher Vorgaben geht oft durch.

    Wärmedämmung und Fenstertausch auch oft ohne Probleme.

    Dachsanierung nach 30 Jahren.

    Was nicht anerkannt wird, wenn du den Wohnraum vergrößerst oder luxussanierst.


    Ratschläge von "guten" Bekannten sollte man mit vorsicht begegnen.

    Du machst es vollkommen richtig.

    Information ist der erste Schritt und erst wenn du sicher bist, kein Eigentor zu schieĂźen, kannst du aktiv werden.


    Schau auch mal in die Unterhaltsrichtlinien deines zuständigen OLG´s.



    GruĂź


    frase

  • Steffen, werte die Anmerkung von Tr als allgemeine Anmerkung. Fakt ist, dass du eine doppelte Anrechnung deiner Belastung fĂĽr die 400 € haben willst. Einmal als zusätzliche Belastung, einmal ist dieser Betrag letztlich in deinem Selbstbehalt enthalten.


    Es bleibt dir unbenommen, so viele Kredite aufzunehmen, wie du willst. Nur, das kann nicht zu Lasten des Kindes gehen, denn das Kind ist nicht dazu da, deinen Lebensstandart zu finanzieren. Eine weitere Herabsetzung wĂĽrde zur Folge haben, dass das Kind zum Mangelfall wĂĽrde. Und dann wĂĽrde man auch ĂĽberprĂĽfen, ob dein Selbstbehalt heruntergesetzt werden kann. Das ist typischerweise dann der Fall, wenn man mit jemandem zusammen lebt, weil die Lebenshaltungskosten dann geringer sind. Auch aus diesem Grund sehe ich einer Reduzierung des Kindesunterhalts sehr skeptisch gegenĂĽber.


    Herzlich


    TK

  • Ich meine das nicht allgemein, sondern ganz konkret auf den Fragesteller bezogen.


    Die Immobilie ist abgezahlt und wird vom Unterhaltspflichtigen bewohnt. Dadurch senkt sich das Einkommen nicht, sondern es erhöht sich. Nämlich um den geldwerten Vorteil des Wohnwertes. Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Und das kann eine ganz erhebliche Position sein, die je nach Wohnlage durchaus 1-3 Höherstufungen in der Düsseldorfer Tabelle zur Folge hat. Der Kredit könnte diesen Wohnwert senken, wenn es sich nachweislich um Instandhaltung handelt.


    Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Wohnvorteil und Selbstbehalt besteht nach meiner Auffassung nicht. Derartiges ergibt sich nicht aus den Unterhaltsleitlinien. Und auch der BGH hat in einer Entscheidung 2014 festgestellt: "Soweit die Rechtsbeschwerde meint, hinsichtlich des festgestellten Wohnvorteils und der Wohnnebenkosten wäre der im Selbstbehalt für Wohnkosten vorgesehene Betrag (...) überschritten, kann ihr unbeschadet der Frage, ob eine solche Kontrollrechnung überhaupt erforderlich ist, nicht gefolgt werden."


    Soweit kein Nachweis über Instandhaltungskosten erbracht werden kann und es sich um eine übliche Immobilie handelt sowie der Fragesteller ca. 1900 € netto verdient, dürfte die aktuelle Unterhaltsforderung von 100% realistisch unter dem liegen, was man eigentlich fordern könnte. Eine niedrigere Zahlung ist bei der beschriebenen Sachlage ausgeschlossen.


  • Tr, im Raum stand doch nur die Frage, ob der Vater den Kindesunterhalt kĂĽrzen kann, nicht mehr und nicht weniger. Und da sind wir uns einig, das kann er nicht. Ob er eventuell mehr zahlen mĂĽsste, bei sauberer Rechnung, das deckt die Frage nicht mal im Ansatz ab. Damit beschäftigen wir uns hier, wenn es soweit ist.


    Herzlichst


    TK