Definition Naturalunterhalt

  • Hallo Rosi,

    Zitat

    Der Vater hat für den Naturalunterhalt zu sorgen


    Einmal gibt es den Barunterhalt und dann den Natural/Betreuungsunterhalt.


    Der Partner bei dem das Kind wohnt, der leistet Unterhalt durch Betreuung und
    durch Naturalien also Naturalunterhalt:


    Unterkunft
    Nahrungsmittel
    Bekleidung
    Unterricht und Erziehung
    Freizeitgestaltung
    Taschengeld


    Der andere Elternteil leistet Barunterhalt durch zahlen eines Geldbetrages.
    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,
    vielen Dank für die Antwort, ist mir sehr hilfreich. Habe noch spezifischere Frage zu diesem Thema: Mein Exmann hat unserem bei ihm lebenden Sohn einen neuen Motorroller gekauft, welcher jetzt zur Reparatur war, Kosten 875 Euro, hiervon soll ich nun die Hälfte bezahlen.
    Sohn braucht Roller nicht für die Fahrt zur Schule, ist also nur Hobbygebrauch.
    Außerdem fordert er nun, ich solle dem Sohn Taschengeld bezahlen sowie nachträglich eine von ihm bezahlte Winterjacke.
    Anwaltlich ist geregelt, dass er für den Naturalunterhalt aufzukommen hat, gegenseitiger Unterhaltsverzicht wurde bei der Scheidung vereinbart.
    Vielen Dank nochmal!