Sondertilgung beim Immobilienkredit

  • Hallo,


    ich, unverheiratet, eigene Immobilie und habe neben den Zinsen- und Tilgungsraten stets (auch vor der Trennung) eine jährliche freiwillige Sondertilgung (im Darlehnsvertrag vereinbart) vorgenommen.


    Kann diese Sondertilgung auch nach der Trennung für den Kindesunterhalt berücksichtigt werden (beim Wohnwert oder für die Altersvorsorge).


    Grüße aus Hamburg und frohe Festtage!

  • Hallo Hamburger,


    Der Unterhaltzahlende wird nach seinem bereinigten Nettoeinkommen


    und des Alters des Kindes/Kinder eingestuft.


    Die Immo kannst du als Altersvorsorge ( 4%) bereinigend geltend machen.


    Zu einer Sondertilgung bist du nicht verpflichtet, du würdest also Kapital auf Kosten des Kindes/Kinder bilden.


    Ich denke nicht, dass du einen Sondertilgung bereinigend ansetzen kannst.


    edy

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  • Also auf der einen Seite gibt es den Wohnwert der Immobilie (wie wird dieser ermittelt?). Dagegen stehen dann Zinsen- und Tilgungsraten.


    Also rechne ich:

    Wohnwert - Zinsen - Tilgungsraten


    Wenn die Differenz dann negativ ist kann ich diese Differenz dann als Altersvorsorge geltend machen?

  • Also auf der einen Seite gibt es den Wohnwert der Immobilie (wie wird dieser ermittelt?). Dagegen stehen dann Zinsen- und Tilgungsraten.

    richtig. Wohnwert gleich Ortsübliche Miete.


    Als Altervorsorge kannst du 4% deines gesamt-Einkommen rechnen.


    edy

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