Umzug mit Kindern

  • Hallo,

    Ich habe ein paar Fragen.

    Meine Partnerin hat Kinder mit ihrem noch-Mann. Sie hatten das 2 Wochen Wechselmodell.

    Es kam, dass er die Kinder Freitags abholte, weil "seine" 2 Wochen anfingen. Bereits Sonnabendnachmittag bekam meine Partnerin den Anruf, die Linder wollen zu ihr. Gesagt, getan und abgeholt. An dem Wochenende war eins der Kinder dann etwas schlapp, also informierte sie den Vater, dass er evtl am Montag zum Arzt mit dem Kind müsse. Aber er wollte es noch bei der Mutter lassen, worauf hin sie es am Montag erstmal in die KiTa brachte. Mittags erhielt sie einen Anruf, sie solle bitte das Kind abholen, es hat Fieber und der Vater (dessen 2 Wochen waren) sei nicht in der Stadt und kann es nicht abholen. Er war kaum erreichbar bzw. Extrem kurz angebunden, dass er keine Zeit habe. Erst z nächsten Wochenende meldete er sich per Whatsapp, dass er die Kinder nicht abholen kann, da er in einer anderen Stadt ist, ca. 150 km entfernt. Ca. 2 Wochen danach schrieb er ersz wieder, dass er evtl in dieser Stadt einen Arbeitsvertrag in Aussicht habe. Seit dem sind die Kinder immer bei uns. Ca. 4 Monate später kam er nochmal um seine Wohnung zu räumen und ist eine Stunde mit den Kindern unterwegs gewesen. Das ist jetzt 1,5 Jahre her. Angerufen hat er einmal noch im August letzten Jahres. Die Scheidung der beiden läuft nun seit über 1,5 Jahren, aufgrund einer dauerhaften Krankschreibung des Noch-Mannes kam es noch nicht zu einem Gerichtstermin.

    Unterhaltsvorschuss bekommt meine Partneein vom Jugendamt. Der Noch-Mann ist arbeitslos seit geraumer Zeit und lebt in einer 1-Zimmer Wohnung 150 km von uns (anderes Bundesland).

    Wir mussten vor kurzem spontan hinfahren, da sie eine Unterschrift dringend brauchte für eine Zahnop eines der Kinder. Ohne mein Auto wäre das nicht möglich gewesen rechtzeitig zu schaffen.

    Ach, zum Geburtstag etc schafft er es auach nicht, sich bei den Kindern zu melden. Meone Partnerin war sogar monatelang bei ihm blockiert, nachdem sie ihn auf den Geburtstag eines der Kinder hinwies.

    Lange Story, kurze Fragen.

    Ich habe einen Arbeitsplatz in einem anderem Bundesland ca 450 km vom Vater entfernt in Aussicht. Meine Partnerin befürchtet nun, sie darf mit den Kindern dann nicht mit ziehen, da beide Elternteile das Sorgerecht haben.

    Der Vater ist von heute auf morgen in ein anderes Bundesland gezogen. Ist seiner Pflicht beim 2 Wochen Wechselmodell nicht nach gekommen und meldet sich seit fast andertalb Jahren nicht bei den Kindern. Kann uns das einen Strich durch die Rechnung machen? Könnten wir Hoffnung auf das alleinige Sorgerecht der Mutter haben?

    Ich danke schonmal für die Antworten

  • Hi,


    im Streitfall wird ein Gericht entscheiden, wo die Kinder in Zukunft leben. Nur, beim Mann geht es nicht, außerdem wäre die Kontinuität der Erziehung nicht mehr gegeben, und davon rückt man bei kleineren Kindern nur sehr ungern ab. Ich würde so einem gemeinsamen Umzug mit Gelassenheit entgegen sehen. Denn die Alternative wäre ja, dass die Kinder zum Vater kämen, also auch aus ihrem Umfeld gerissen würden.


    Da ohnehin ein neues Umgangsmodell ausgearbeitet werden sollte, würde ich mir in Vorbereitung all dessen professionelle Hilfe beim Jugendamt holen, wenn das nicht funktioniert, bei einer anderen Beratungsstelle. Mit dem Sorgerecht, da bin ich eher skeptisch. Denn letztlich sind das ja, mal überspitzt formuliert, ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit, 99% sind doch Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens. Die fällt derjenige, bei dem sich die Kinder gerade aufhalten. Vielleicht könnte der Vater der Mutter ja eine Vollmacht erteilen?


    Die Dauer des Scheidungsverfahrens ist nicht von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abhängig. Und 1,5 Jahre ist nun nicht so unbedingt sehr lang. Es gibt eine Reihe von Gründen, die zu einer Verzögerung führen. Um mal nur einige anzuführen: Corona, ungeklärter Versorgungsausgleich, Anwälte können am vom Gericht vorgesehenen Termin nicht, Richter ist erkrankt, keine Einigung über andere entscheidungserhebliche Fakten bei einer Trennungszeit von unter drei Jahren.


    Eines muss euch aber klar sein. Wenn es zum Umzug kommt, dann hat sich die Mutter, die ja die Entfernung gesetzt hat, an den Umgangskosten zu beteiligen.


    Herzlichst


    TK