Plötzlich Selbstzahler

  • Guten Morgen!


    Durch Rentenerhöhung und mehr Beitrag der Pflegekasse wird Mutter offenbar nun zur Selbstzahlerin und hat sogar noch einen kleinen dreistelligen Betrag über. Welche Folgen hat das für die Kinder? Sind diese endlich mal wieder Herr über ihre Lebensplanung und Finanzen? Verliert die Rechtswahrungsanzeige (irgendwann) ihre Wirkung?


    Viele Grüße

    Puk

  • Das ist eine gute Frage. Ich gehe nicht davon aus, dass es darauf eine 100% sichere Antwort gibt. Ich würde sie aber mit einem starken JA beantworten. Weil die UHB keine Sozialhilfe mehr bekommt, ihre rechtliche Situation hat sich verändert.


    Wann und aus welchem Grund wurde denn die RWA überhaupt verschickt?


    Ich vermute allerdings, dass deine Frage zwar die RWA erwähnt, aber die ist nicht der Kern deiner Frage. Der Kern ist wahrscheinlich "wieder Herr über ihre Lebensplanung und Finanzen" sein, Stichwort Kreditaufnahme des UHP als Beispiel. Es kommt jetzt darauf an, ob die UHP der Meinung sein dürfen, dass sie mit einer Inanspruchnahme auf Elternunterhalt auf absehbare Zeit nicht zu rechnen brauchen. Darauf kommt es an, nicht darauf ob die RWA vorliegt oder nicht. Es wird in der Praxis in den meisten Fällen so getan, als wäre eine RWA damit gleichgesetzt, dass ein UHP ab der Kenntnisnahme der RWA "mit Elternunterhalt zu rechnen braucht" und davor nicht. Diese Sichtweise ist zwar in der Praxis nützlich, entspricht aber nicht der Rechtslage, die Rechtslage ist nämlich komplizierter. Ein Gegenbeispiel wäre eine UHP die gleichzeitig die Betreuerin der UHB ist, dann braucht man keine RWA um zu wissen, dass die Mutter ab Übermorgen Sozialhilfe beziehen wird.

    Also, jetzt genug Theorie und zurück zu (deiner) Paxis. Ich gehe davon aus, dass der UHP in deinem Fall lediglich weiß, dass es der UHB finanziell ausreichend gut geht und sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist und dass dieser Zustand so bleibt. Dann ist der UHP Herr über die Lebensplanung und Finanzen, ja. Der Herr soll nicht nur über seine Finanzen nachdenken, vielleicht auch ob er eine Rechtsschutzversicherung braucht. Im Hinterkopf sollte der Herr behalten, dass eine von ihm beschriebene Situation nicht höchstrichterlich entschieden wurde, auch die Bedeutung der RWA bei einer Unterbrechung der Sozialhilfe beim Elternunterhalt wurde nicht höchstrichterlich beschieden. Eine Beratung bei einem guten Anwalt sollte der Herr in Betracht ziehen, auch wenn es kein Allheilmittel ist.


    Anmerkung am Rande. Ich vermute, dass man eigentlich zwei Szenarien betrachten soll:

    a) in einigen wenigen Monaten erhöht das Pflegeheim die Preise und die Mutter braucht wieder Sozialhilfe

    b) es geht nicht um wenige Monate, sondern um viele viele Jahre



    Und noch eine Anmerkung. Fragen wie deine werden regelmäßig gestellt, zB

    - Rechtswahrungsanzeige nach 9 Jahren

    - Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung + Berechnung und diverse Fragen

    Das hilft dir vielleicht nicht weiter, aber kannst dir ruhig mal anschauen, ob du eine gefestigte Meinung findest. Meine Meinung ist wie ober geschrieben: ja, der UHP wird zum "Herr über die Lebensplanung und Finanzen", aber eine Garantie gibt es nicht.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Puk

    Sind diese endlich mal wieder Herr über ihre Lebensplanung und Finanzen?

    Nach meiner Meinung hast du hier schlechte Karten.


    Es geht in dem speziellen Sachverhalt um die Frage, ob der UHP sich auf eine erneute Zahlung einstellen sollte?

    Da schonmal Sozialhilfe geleistet wurde, ist damit durchaus zu rechnen.

    Selbst wenn die Mutter durch Erbschaft oder Lottogewinn zur Selbstzahlerin würde, ist der zukünftige Zeitraum ja vollkommen offen.


    Gruß


    frase

  • Hallo ihr Beiden und vielen Dank für eure Sicht der Dinge sowie die beiden Links auf Parallelthemen.


    Die erste RWA kam 2017. Nach ewigem Hin und Her wie denn unsere Beteiligung zu berechnen wäre, haben wir uns am Ende vergleichsweise für den Zeitraum bis Ende 12/2019 geeinigt. Durch diese Auskünfte lagen natürlich Anhaltspunkte über die Einkommen vor. Das Amt hat uns 2020 angeschrieben, auf die alte RWA hingewiesen und schon vorsorglich angekündigt, dass wir zum Nachweis des Einkommens verpflichtet werden und man sich 2021 für 2020 wieder melden würde. Erfolgte auch. Bezüglich des Briefes für 2021 kann man vermutlich ein X im Kalender machen.


    Die Frage zielt weniger auf eine Kreditanfrage, als mehr auf die Karriereplanung ab. Ab wann darf man wieder Arbeitsverträge unterschreiben, Förderprogramme des Arbeitgebers wahrnehmen, sich über Beförderungen freuen, die sukzessive mehr Gehalt nach sich ziehen. Wurde hier ja auch schon mehrfach diskutiert: Verdiene ich z.B. 102 TEUR - wie viel darf ich denn dann für EU abgeben: nur den 100 TEUR überschießenden Teil, stehe ich am Ende rechnerisch schlechter da als jemand mit 99,9TEUR? Der Bereich 100 TEUR bis 110 TEUR ist einfach eine große Wundertüte.


    Und unabhängig von der am Ende konkret zu zahlenden monatlichen Summe: dieses Theater mit der Berechnung, der vollständigen Auskunft dann wieder beider Ehepartner, die Auseinandersetzung mit (hanebüchenen) Berechnungen des Amtes, die Auseinandersetzung mit behördlicher Bewertung von Lebensentwürfen (Stichworte: "Luxushobbies", verantwortungsvolles Bilden von Instandhaltungsrücklagen für ein fast 100 Jahre altes Haus, uns zustehende qm etc.) ist emotional und finanziell belastend.


    Grüße, Puk

  • Hallo Puk,


    ich verstehe deine Sorgen sehr gut.

    Bedenke aber auch, dass es dein Leben ist und wenn ich dein Sitiation und die aktuelle deiner Mutter richtig einschätze, wird es sich nicht um viele hundert Euro handeln, die du zum EU zahlen müsstest.


    Daher würde ich mein Leben nicht nur nach der Sozialhilfeproblematik meiner Mutter ausrichten.


    Du brauchst auch keine Auskunft erteilen, wenn du im Ernstfall freiwillig den Fehlbetrag trägst.

    Dann gibt es ja keine Sozialhilfe und die gesamte Durchleuchtung und Offenbarung bleibt dir erspart.


    Ist immer eine Abwägung. Ich hätte damals sicher auch gezahlt, wenn die Forderung des Amtes nicht so "unverschämt" gewesen wäre.


    Gruß


    frase

  • Die Frage zielt weniger auf eine Kreditanfrage, als mehr auf die Karriereplanung ab. Ab wann darf man wieder Arbeitsverträge unterschreiben, Förderprogramme des Arbeitgebers wahrnehmen, sich über Beförderungen freuen, die sukzessive mehr Gehalt nach sich ziehen


    also, wenn es darum geht... ich fürchte ich verstehe nicht ganz nach welcher Antwort du suchst


    wenn die UHB irgendwann in den nächsten paar Jahren wieder Sozialhilfe bezieht (keine Selbstzahlerin), dann wird der SHT eine Auskunft über 100T-Einkommen-Nachweis von UHP fordern, beantwortet das deine Frage?

    Oder ist deine Frage eher philosophischer Natur "wie kann man das alles ertragen, wie soll man in die Zukunft schauen können"

    :)

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meg, wie ich schrieb: wenn jetzt die Zahlung unterbrochen ist wegen hinreichender Eigenmittel und irgendwann wieder Bedürftigkeit eintreten sollte: gilt dann noch immer die RWA von 2017 und wenn Muttern in 5 Jahren wieder Bedarf hat, bin ich dann immer noch verhaftet, weil ich 2017 mal so 'nen Brief bekommen hatte? Hätte ja sein können, dass es auch mal erfreuliche Nachrichten gibt.


    Frase, beim letzten Mal war der Bedarf 700 EUR. Die Geschwister sind damals nahezu alle ausgefallen und fallen mit der 100 TEUR-Grenze alle ganz sicher aus. Man kann nur hoffen, dass es nie wieder um so viel Geld geht und sich diese ganze Situation nicht noch Jahre hinzieht. Schaut man sich hier aber einige Fälle an, kann der ganze Spaß auch 10 Jahre gehen. Und wir haben noch die beiden Eltern von der anderen Seite. Da wird es früher oder später wieder ein Sozialamt geben, welches gern Geld hätte. Und auch da fallen wieder alle Geschwister aus.


    Ja, irgendwie bin ich etwas in Philosophische abgedriftet. Sorry.

  • Oh, Geschwister, eigentlich eine gute Nachricht.


    Ohne deren Auskunft geht die Berechnung nicht.

    Auch wenn die unter der Grenze liegen sind Sie unterhaltspflichtig.

    Es wird halt nur kein Rückgriff erfolgen können, das hat das AEG ja ausgeschlossen.


    Die anderen Eltern, da wird erst auf das Einkommen des Ehepartners geschaut.

    Sei nicht sauer, wenn ihr aber beide über 100tsd € liegen solltet, ist das schon eine "fette Marie".


    Vergiss auch nicht, dass in solchen Fällen eure Leistungsfähigkeit auf alle UHB verteilt werden müsste.

    Sicher auch kein schöner Umstand, aber mehr als die Leistungsfähigkeit kann nicht gefordert werden.


    Vermutlich lohnt es sich für euch dann wirklich einen Profi zu beauftragen.


    Gruß


    frase

  • wenn Muttern in 5 Jahren wieder Bedarf hat, bin ich dann immer noch verhaftet

    ich weiß nicht was du mit "verhaftet" genau meinst, ob die Auskunftserteilung oder Elternunterhaltzahlungen oder alles zusammen oder was anderes, aber diese Frage kann man allein schon deswegen nicht beantworten, weil niemand weiß wie die Rechtslage/Rechtsprechung in 5 Jahren sein wird


    Grüße,

    m





    wenn ihr aber beide über 100tsd € liegen solltet, ist das schon eine "fette Marie".

    Eine bedauerliche Bemerkung. Aus mehreren Gründen. Z.B. weil man nicht weiß wie viel wert die 100T Euro in einigen Jahren sind und wie viele Menschen so viel oder mehr verdienen werden

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


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