Bitte Hilfe, verzwickte, Barunterhalt ab 18

  • ganz herzlichen Dank, Timekeeper.


    Ja ein wie früher ist nicht mehr gegeben, soll in der Form auch gar nicht, da er erwachsen ist, vom Alter her 😉


    Wie gesagt, werden wir jetzt abwarten, was wie wo.... Denn wir haben keinerlei aktuelle Nachweise, egal ob aktuelle Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, geschweige bzgl Bafög....


    Er wurde jetzt mehrfach gebeten, die Sachen zur Verfügung zu stellen. Sein Problem nun... Solange fließt kein Geld.


    Mental eklig schlaflos... 😉

  • Ihr habt wahrscheinlich keine Unterlagen bekommen, weil das Jugendamt ja alles geregelt hat. Soweit in Ordnung. Nur jetzt haben wir andere Spielregeln. Das Kind muss lernen, seine Sachen zu regeln, seine Ansprüche den gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen und eben auch die erforderlichen Leistungen zu erbringen. Diese Schuld umfasst jetzt auch die Vorlage von Papieren. Ist pädagogisch wertvoll, glaub es mir mal. Denn Lebenstüchtigkeit lernen viele junge Menschen nun mal leider nur so. Ist aber sehr wichtig. Vielleicht fällt es euch mit dieser Erkenntnis trotz aller Sorge um das Kind leichter, konsequent zu handeln. Denn auch das gehört zum erwachsen werden dazu.


    Viel Erfolg, und berichte uns, wie es weiter geht.


    Herzlichst


    TK

  • Nocht etwas, was bei der Kindergeldsache wesentlich ist.


    Nur wenn das Kind den Abzweigungsantrag gestellt und das Geld dann auch direkt erhalten hat, sind die Eltern nicht von einer Rückforderung betroffen.

    Wenn die Eltern die Zahlung an das Kind über die Familienkasse veranlassen, bleiben Sie regresspflichtig, selbst wenn das Kind dann das Geld direkt bekommen hat.


    Gruß


    frase

  • Hallo Timekeeper,


    richtig, da das Jugendamt bisher alles regelte, haben wir außer HPG Protokollen bis zum 18. und den jährlichen Kostenbeitragsfestsetzungen nichts.

    Rest ging an das Kind bzw die Wohngruppe.


    Wir "lehnen uns jetzt mal zurück", der Auszug aus der Wohngruppe erfolgte gestern, somit kommt vom Jugendamt abschliessend die "Endabrechnung" des Kostenbeitrages und der Bescheid über das Ende der Kostenbeitragspflicht.


    Mangels Kenntnis, ob das Kind nun die Schule noch zu Ende macht, bzw keine aktuelle Schulbescheinigung vorliegt, wurde er von uns informiert, dass er den Antrag auf Ableitung des Kindergeldes zu stellen hat, wir da raus sind. Angeblich würde er sich kümmern.

    Ebenso haben wir ihn informiert, dass er sich aktiv kümmern muss, für einen eventuellen Unterhaltsanspruch und alles an Belegen bringen muss (Schulbescheinigung, Ummeldung, Ausbildungsvertrag, elternunabhängiges Bafög...).


    Nun heißt es abwarten, vermutlich wird eh der Kontakt jetzt wieder von seiner Seite eingestellt, da er nicht einfach so den Unterhalt erhält.


    liebe Grüße!

  • Hallo frase,


    ganz herzlichen Dank, denn in die Falle wären wir getappt.


    Liebe Grüße