Schenkung vor dem Trennungsjahr

  • Mein Frau sagte mir dass sie sich trennen will da ich 2 hochwertige Fahrzeuge habe die ich mit meinem Namen in der Ehe gekauft habe mit der nicht teilen möchte.

    Nun meine Frage ich schenke die Fahrzeuge meiner Tochter und lasse sie als Halter eintragen so besitze ich nix mehr :)

    Und bei Zugewinnausgleich fällt das dann weg oder ?

    Wie gesagt wir leben noch im haus zusammen und sind nicht getrennt oder war einer schon beim Anwalt.

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier. Nee, so, wie du dir das vorstellst geht das nicht. Nee, der Zugewinnausgleich fällt nicht weg. Immer wieder: Anfangsvermögen bei Eheschließung bleibt beim jeweiligen Ehepartner. Das was während der Ehe dazu gekommen ist, wird geteilt. Stichtag ist die Rechtshängigkeit der Scheidung. Und man darf sich nicht bedürftig machen. Dann wird man so behandelt, als wäre dieses nie geschehen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Das heist ich kann nicht mal meiner Tochter ein Auto schenken? Ob wohl bei uns noch kein Trennungsjahr ist schweige den per Anwalt noch nix äuft ?

    Wenn deine Frau zustimmt, dann ist das ok.


    Oder du schenkst deiner Tochter das Auto, und lässt dir den Wert des Autos beim Zugewinn


    in dein Endvermögen stellen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Ja wenn Auto nicht mehr da ist und mir nicht gehört verstehe ich nicht warum das beim Zugewinn angerechnet wird ?

    Weil evtl. ein Anteil des Wertes deiner Nochfrau gehört.


    edy

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  • Wenn Sie die Autos vor Beginn des Trennungsjahres verschenken und es sich um wesentliche Vermögenswerte handelt, könnte ggf die Genehmigung der Ehefrau erforderlich sein. Während des Trennungsjahres ist eine solche Genehmigung nicht mehr vorgesehen. Sie können die Autos also im Trennungsjahr verschenken, ohne dass diese beim Zugewinnausgleich noch eine Rolle spielen. Die Zugewinngemeinschaft endet erst mit Rechtskraft der Ehescheidung. Um zu verhindern, dass sich ein Ehepartner arm macht, müsste man einen vorzeitigen Zugewinnausgleich beantragen. Auch während der Zugewinngemeinschaft erwirbt übrigens jeder Ehepartner die Gegenstände in Alleineigentum, welche er eben selbst erwirbt. Es ist also nicht erkennbar, weshalb Ihrer Ehefrau "ein Anteil des Wertes" gehören könnte

  • Korrektur: Stichtag des Endes der Zugewinngemeinschaft ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Ehescheidung, also der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages. Was zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden ist, fällt in den Zugewinnausgleich. Schenkungen, welche der Ehepartner während der Zeit der Zugewinngemeinschaft getätigt hat, werden aber nicht etwa dem Anfangsvermögen zugerechnet.