Pflichtanteil im Falle der Enterbung?

  • Was heisst gesetzlicher Güterstand bzgl Erbanteil?

    Ich tippe wir einen Abschnitt aus Ehevertrag-entwurf ab, den ich nicht verstehe:

    .."Eheliches Güterrecht- Hinsichtsich des ehelichen Güterrechts soll es grundsätzlich beim gesetzlichen Güterstand verbleiben. Jedoch sollen alle Vermögensgegenstände jedes Ehegatten, Die Anfangsvermöögen im S §1374BGB sind, beim Zugweinnausgleich bei Scheidung der Ehe, in keiner Weise berücksichtigt werden. Sie sollen weder zur Berechnung des Anfangsvermögen noch des Endvermögen hinzugezogen werden.

    In dieser Weise sind also von Zugewinnausgleich ausgenommen die Gegenstände, die heute im Eigentum jedes Ehegatten stehen und künftige Erwerbe von dritter Seite von jedes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht". ??


    Ist nun Gütertrennung oder was ? Frage: wie hoch wäre ihr Erbteil bzw Wie hoch wäre ihr Pflichtanteil im Falle der Enterbung?


    Der Mann ist Eigentümer des bewohnten 1-Familienhaus. Schon vor der Heirat. (ein Sohn aus erster Ehe)

    Die Frau (zweite Ehefrau) hatte kein Eigentum außer Kleidung zum Zeitpunkt der Heirat.

    Diese Ehe ist kinderlos.

  • Hi,


    das sind so Formulierungen, wie wir sie immer wieder haben, die ich so für komplett blödsinnig halte, was man schon daran sieht, dass du sie nicht verstehst. Auch ein Laie sollte einen Vertrag verstehen können, welchen er unterzeichnet.


    Ich versuche, mal zu übersetzen: Nein, es ist keine Gütertrennung. Es ist nur eine Regelung für die Gegenstände getroffen, die jeder mit in die Ehe gebracht hat. Die sollen im Eigentum der Person bleiben, der sie bei der Eheschließung gehört. Ist so eigentlich im Gesetz ohnehin vorgesehen, deshalb kann eigentlich nur gemeint sein, dass im Fall der Scheidung auch ein möglicher Wertzuwachs abweichend von der gesetzlichen Regelung nicht aufzuteilen ist. Ein Beispiel: der Ölschinken, der über dem Sofa im Wohnzimmer hängt, steigert seinen Wert während der Ehe enorm, ist jetzt doppelt so viel wert wie zum Zeitpunkt der Eheschließung. Diese Wertsteigerung ist nicht aufzuteilen, wie es ohne diese Vereinbarung der Fall wäre.


    Alles, was in der Ehe erworben wird, fällt nicht unter diese Regelung, ist also aufzuteilen (soweit Hausrat) oder unterliegt dem Zugewinnausgleich und zwar unabhängig davon, wer das Teil bezahlt hat. Also: der Ölschinken wird vom Geld des Mannes während der Ehe für 200 € gekauft. Bei der Scheidung ist das Teil dann 20.000 € wert, da haben wir eine Wertsteigerung von 19.800 €. Die Hälfte dieses Betrages, also 9900 € wären gegebenenfalls an die Frau zu zahlen.


    Völlig außen vor bleibt in der Regelung die Immobilie. Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Denn da kann es ja im Laufe der Jahre durchaus eine erhebliche Wertsteigerung geben. Warum wurde der wichtigste Teil ausgeklammert?


    Nun zum Erbfall. Ohne Regelung würde die Ehefrau 50% erben, die anderen 50% gehen an deine Abkömmlinge. Wird die Ehefrau auf den Pflichtteil gesetzt, so mutiert der Erbanspruch auf die Sache zu einem Geldanspruch, der Sohn würde alleiniger Eigentümer des Hauses. Die Ehefrau hätte einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also auf 25% des Hauswertes nach Abzug aller Schulden, die noch auf dem Haus lasten und sonstiger Verbindlichkeiten.


    Ich rätsele immer noch, was der spezielle Hintergrund dieser Ehevereinbarung sein soll. Denn wenn man mal von sehr, wirklich sehr speziellen Konstellationen absieht, ist sie überflüssig und regelt gar nichts. Überflüssig für die Betroffenen, allerdings nicht für das Konto des Notars.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo in die Runde

    Völlig außen vor bleibt in der Regelung die Immobilie. Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Denn da kann es ja im Laufe der Jahre durchaus eine erhebliche Wertsteigerung geben. Warum wurde der wichtigste Teil ausgeklammert?

    Wo hast du das gelesen TK?


    Gruß


    frase

  • Aha, dann würde dalso auch der Zugewinn, wenn Scheidung, hier eine Rolle spielen und bei Erbschaft der aktuelle Immowert.


    Dann ist dieser Vertrag ja echt echt sinnfrei.


    Gruß


    frase