Frage zum Unterhalt in neuer Ehe

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine allgemeine Frage. Ich zahle meiner Ex-Frau für unsere gemeinsame Tochter Unterhalt. Der Unterhalt steigt allerdings in letzter Zeit ständig. Ich habe wieder geheiratet mit meiner Frau auch 2 gemeinsame Kinder. Nun meine Frage, zählen die 2 Kinder eigentlich in die Berechnung mit hinein? Ich überlege nämlich zum Anwalt zu gehen und den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Danke für eure Hilfe.

  • Hi,


    zunächst einmal müsste man wissen, was "steigert sich ständig" bedeutet. Ganz konkret. Außerdem wissen wir nicht, ob ein Titel existiert, der zu bedienen ist, ebenso wenig, ob die weiteren zwei Kinder in die Berechnung einbezogen worden sind. Wer hat denn berechnet, und sind die weiteren Kinder juristisch gesehen deine, oder hat die Ehefrau sie mit in die Ehe gebracht?


    Herzlichst


    TK

  • Ein Titel existiert nicht und die Kinder sind meine. Entschuldigt wenn ich was vergessen haben sollte. Ich musste mich bis jetzt nicht wirklich mit dem Thema befassen. Der Unterhalt wurde damals vom Jugendamt berechnet und wir haben uns auf eine Summe X geeinigt. Allerdings rückt sie jetzt davon ab und verlangt mehr als das Amt vor 2 Jahren berechnet hat weil meine große Tochter auch in die nächste Stufe gerückt ist. Sie ist 14 und meine anderen beiden 6 und 4.

  • Hi,


    es ist immer etwas schwierig, so ohne Zahlen die Situation einzuschätzen, deshalb nur ein paar grundsätzliche Ausführungen. Nach zwei Jahren ist es üblich, sich die Situation neu anzuschauen und auch neu zu rechnen. Insoweit ist das Ansinnen der Kindsmutter also in Ordnung. Es bleibt also die Frage, ob der Unterhalt richtig berechnet ist und insbesondere die zwei weiteren Kinder berücksichtigt worden sind. Es kann sein, dass du dadurch eine Gehaltsstufe runter rutschst, weil die Düsseldorfer Tabelle von zwei unterhaltsberechtigten Kindern ausgeht, nicht von dreien. Auch wissen wir nicht, ob dein Gehalt richtig bereinigt worden ist.


    Grundsätzlich können die Jugendämter diese Berechnungen auch korrekt durchführen, zumindest in den Fällen "mittlerer Art und Güte." Aber, ich kenne auch genug Fälle, in denen die Berechnungen nicht vertretbar sind, insbesondere dann, wenn der Unterhaltsverpflichtete z.B. selbständig ist, oder aber Einkommen aus mehreren Töpfen bekommt. Und eines ist nicht zu vergessen: wenn das Jugendamt im Rahmen einer Beistandsschaft für das Kind tätig wird, dann ist es quasi der Anwalt des Kindes. Es wird also in diesen Fällen völlig legal, zu versuchen, möglichst viel raus zu bekommen.


    Wenn du selbst das alles nicht nachvollziehen kannst, ist es wirklich sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ach ja, mir fällt noch was ein, auch das Jugendamt darf Titel erstellen. Viele wissen gar nicht, dass da ein Titel in der Welt ist. Und wenn du da was unterschrieben hast, spricht viel dafür, dass es ein Titel ist.


    Also, ab zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK

  • Das stimmt, das JA rechnet tendenziell eher zu Gunsten der Kinder.

    Man sollte das daher immer überprüfen!

    Die Berechnung ist eigentlich nicht schwer zu verstehen.

    Bitte das JA, dir eine nachvollziehbare Berechnung des Unterhaltes zuzusenden.

    Wenn dann Fragen auftauchen, kannst du sie ja hier stellen.


    Sollte nur die Mutter etwas fordern, ohne JA, dann bitte sie um die Berechnung.

  • Guten Morgen, nun Mal ein paar nähere Angaben zu dem Fall. Also ich habe ein bereinigtes Einkommen von 1900€ und zahle jeden Monat 400€ Unterhalt für meine Tochter. Auf diesen Betrag haben wir uns einigen können. Jetzt zu meiner Frage. Ich bin neu verheiratet und habe mit meiner Frau 2 gemeinsame Kinder. Da die beiden (4 und 7) ja auch theoretisch auch unterhaltsberechtigt sind, würde sich der Betrag von 400€ reduzieren wenn ich es neu berechnen lassen würde? Vielen Dank für die Hilfe.

  • Hallo ReneP,


    Der Selbstbehalt den Kindern gegenüber beträgt z.Zt. 1160 €.


    Alles was über deinem Selbstbehalt liegt, kann für den Kindesunterhalt herrangezogen werden.


    Dir stehen für 3 Kinder also 740€ zur Verfügung.


    Zu zahlen wäre :


    433 € Kind 1

    294 €Kind 2

    353 € Kind 3


    dafür reicht aber dein Betrag über dem Selbstbehalt nicht aus.


    Die 740€ müssen also auf die 3 Kinder aufgeteilt werden.


    Kind 1 wird also in Zukunft weniger als 400€ bekommen.


    Du bist aber gesetzlich verpflichtet alles zu tun um den Kindern den vollen Unterhalt leisten zu können.


    edy

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  • Hallo ReneP,


    da die gleiche Konstellation bei mir vorliegt (außer Heirat) kann ich dir folgendes sagen.


    Der Betrag zwischen Selbstbehalt und bereinigten Einkommen wird entsprechend aufgeteilt. In der Düsseldorfer Tabelle findest du auch hierzu eine Erklärung und kannst dies selbst berechnen(Quoten).


    Was TK schreibt ist noch wichtig. Bei uns wurde der Selbstbehalt auf 1044 Euro herab gesetzt, aufgrund des gemeinsamen Zusammenlebens und meine Frau entsprechend berufstätig war. Hier kommt es aber auch auf die Einkommenshöhe an.


    Gruß

  • Der Selbstbehalt wird als Richtlinie durch die Düsseldorfer Tabelle und die Entscheidungen der Oberlandesgerichte festgelegt. Ist keine absolute Größe, kann in Einzelfällen auch individuell entschieden werden. Natürlich gibt es jemanden, der das ausrechnet und überprüft. Man suche den Anwalt seines Vertrauens auf.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo in die Runde,


    Rene, wenn die Mutter den Unterhaltsanspruch beim Jugendamt berechnen lässt, was man ja nach 2 Jahren durchaus machen kann, werden alle deine Lebensumstände zu berücksichtigen sein.

    Du hast natürlich auch das Recht, dann diese Berechnung zu prüfen.

    Das JA rechnet gerne zu Gunsten des Kindes, für welches hier der Antrag gestellt wurde.


    Einen Anwalt brauchst du nur, wenn es Unstimmigkeiten gibt.


    Gruß


    frase

  • Guten Abend frase, die Unstimmigkeiten haben wir doch. Vor zwei Jahren war das Jugendamt involviert, jetzt wohl nicht mehr, jedenfalls will die Mutter neue Unterlangen haben, das ist ihr gutes Recht. Was ja nicht heisst, dass er mehr zahlen muss, weiss man halt nicht. Das ist das Problem. Er selbst kann es nicht alleine berechnen, will wissen, wer ihn unterstützt, und das ist eben der Anwalt.


    LG


    TK

  • Hallo,

    Hi, du scheinst ein Mangelfall zu sein. Da du aber mit jemandem zusammen lebst, kann dein Selbstbehalt in so Fällen reduziert werden.


    edy, hast du das bedacht?

    richtig. Es wird m.E. auch davon abhängen ob das jünste Kind noch "intensiv" betreut werden muss, da sonst ja dessen Mutter arbeiten gehen kann ( zumindest in Teilzeit.)


    edy

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  • Hier ist ferner zu beachten, dass die weiteren Kinder des Fragestellers zwei unterhaltspflichtige Elternteile haben, welche sie gemeinsam betreuen. Auch das Einkommen deren Mutter ist also bei der Berechnung einzubeziehen, was dazu führen kann, dass die Kinder gegenüber dem Fragesteller nur einen geringeren Anspruch haben. Die Unterlagen ungefragt beim Jugendamt einzureichen nützt übrigens nichts, da dieses aktuell nicht involviert ist, so lange die Mutter dort keinen Antrag auf Beratung und Unterstützung gestellt hat. Der Mindestunterhalt für die Tochter beträgt seit dem 1 Januar 2022 übrigens 423,50 €.