Inflationsanpassung der 100.000 € Grenze

  • weiß auch nicht woher die 2,5% Steigerung pro Jahr ziehen

    Hättest du beim SHT nachfragen können, vielleicht sogar müssen.

    Ich kann mir vorstellen, der SHT hätte sich auf Gerichtsurteile oder Statistiken dabei bezogen, was nicht automatisch bedeutet, dass der SHT dabei richtig gelegen hätte.

    Du hast recht, wenn du darauf hinweist, dass in der Pandemie die Einkommen eigentlich weniger als 2,5% im Durchschnitt wuchsen.



    Beim nächsten Male Schreiben die dann 4% Steigerung pro Jahr ?

    Kann man nicht ausschließen, was wiederum nicht bedeutet, dass du es ohne eigene oder anwaltliche Prüfung akzeptieren musst.



    Nachfrage zum Steuerbescheid: Welche Summe ist hier genau maßgebend.

    "Summe der Einkünfte" - als Faustregel

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • "Summe der Einkünfte" - als Faustregel

    ...auf Seite 2 des Einkommenssteuerbescheides und nur deine Summe ist erstmal von Bedeutung.


    Hier trennt sich dann "Spreu vom Weizen", liegst du unter der Grenze, hat das Amt schlechte Karten.


    Mit dem Stichtag des 01.01.2020 sind mit dem AEG alte- und eben neue-Fälle entstanden.


    Ob das gerecht ist? Es gibt ja auch Meinungen, die selbst das AEG als ungerecht empfinden.

    Wer über der Grenze liegt wird sicher keine Freude an diesem Gestz haben.


    Es liegt also an dir, die Gesetzgebung richtig zu bewerten und deine Strategie danach auszurichten.


    Gruß


    frase

  • Guten Tag, liebes Forum,


    Vielen Dank an alle hier Aktiven, es ist sehr erstaunlich, welche Expertise hier zusammenkommt.


    Noch unter der 100T-Grenze, könnte diese bei hoffentlichen Gehaltssteigerungen in den kommenden erreicht werden.


    Da ich allein erziehend bin, beläuft sich die Summe der Einkünfte höher, als der Gesamtbetrag der Einkünfte, da noch der Entlastungsbetrag für allein Erziehende abgezogen wird.


    Was ist in diesem Fall relevant? Die Summe der Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid oder der Gesamtbetrag der Einkünfte, der eine Zeile darunter steht.


    Vielen Dank für Auskünfte, ich würde mich sehr über Rückmeldung freuen.


    roxane

  • Hallo Roxane,


    eine gute Frage.

    Ich bin kein Steuerfachmann und würde daher hier einen Fachmann um Rat bitten.


    Eigentlich dürfte dir der Entlastungsbetrag nicht negativ angerechnet werden, so meine Meinung.

    Er senkt deine zu versteuerndes Einkommen.

    Ich sehe daher die Zeile Gesamtbetrag der Einkünfte als relevant an.


    Wir wissen aber ja alle, wie die Ämter aktuell ticken.


    Da du selbst mit dem Entlastungsbetrag dicht an der Grenze liegen dürftest, wird das Amt, wenn es erkennbare Hinweise zu deinem Einkommen hat, dich zur Auskunft auffordern. Steigt dann dein Einkommen wie du es hoffst, schnappt die "Falle" zu.


    Hast du schonmal über eine Arbeitszeitreduzierung nachgedacht?

    Kann auch deinem Kind zu Gute kommen und wenn der Lauf der Zeit es erlaubt, dann gehst du in die Vollzeit zurück.


    Gruß


    frase

  • oder der Gesamtbetrag der Einkünfte, der eine Zeile darunter steht

    Nein.

    Es gibt dafür keine rechtliche Grundlage, diese Zeile des Steuerbescheides als entscheidend für die 100T-Grenze zu nehmen.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo!


    Ich habe diese vor fast einem Jahr geführte Diskussion gefunden, die leider ergebnislos eingeschlafen ist. Das Problem dürfte aber durch die hohe Inflation immer mehr leistungsfähige Menschen treffen. Ich bin selber betroffen (die Grundsicherung-Variante) und, nach einigen Recherchen, schon etwas desillusioniert, was die Erfolgsaussichten angeht… Jedoch wollte ich meine Sicht hier kurz schildern und nach Eueren Ideen und Erfahrungen fragen.


    Die 100K Kritik:

    • Die 100K Grenze ist vor 18 Jahren als Symbol für „sehr hohes Einkommen“ entstanden und wurde in 2019 nicht-indexiert ins AEG übernommen.
    • Die kumulative Inflation seit 2005 liegt bei ca. 37%, der Mindestlohn ist seit der Einführung in 2015 um 47% (8,50 auf 12,50) gestiegen.
    • Die unveränderte 100K Grenze signalisiert, dass die „Besserverdienergrenze“ in DE um 40% bis 50% gesunken ist. So viel zum Thema Wohlstand erhalten…


    Der fehlende politische Wille:

    Was könnten wir (noch) unternehmen:

    • Petition
    • Zu den Abgeordneten appellieren, die ein Ohr für das Thema haben (FDP?)
    • Verfassungsbeschwerde...

    Danke für Euer Feedback!

  • Hallo Kritiker,

    nach Eueren Ideen und Erfahrungen fragen.

    Nun, ich habe das Gesetzgebungsvefahren zum AEG von Tag 1 bis zur Abstimmung im Bundesrat verfolgt und teilweise vor Ort in den Anhörungen dazu begleitet.

    Es war damals eine sehr angespannte Situation und auch über die Grenze wurde debattiert, nicht nach oben, sondern nach unten.

    Die Kommunen waren ein starker Gegner des AEG und auch die Abstimmung im Bundesrat war ja nicht einstimmig.


    Auch damals gab es Petitionen dazu.

    Heute, über 3 Jahre nach inkrafttreten des AEG zeigt sich, das hier im Forum eine nur noch sehr kleine Gruppe das Thema tangiert.

    Mag sein, es werden mehr, da die Grenze häufiger erreicht wird als damlas.


    Frag dich aber mal, wer hier deine Lobby sein soll.

    Ich hatte sogar mit großen Unverständnis und Kopfschütteln zu tun, man verdient ja genug, da sollte man für seine Eltern auch was zahlen können.


    Ich sehe also eher wenig Aussicht auf Erfolg einer Inflationsanpassung und rate daher lieber, die Leistungsfähigkeit zu reduzieren, wenn man nicht zahlen möchte.


    Ich kenne auch keine Klagen gegen das Gesetz.


    Gruß


    frase

  • hier im Forum eine nur noch sehr kleine Gruppe das Thema tangiert


    Dem möchte ich widersprechen oder besser gesagt - ergänzen. Wie groß die Gruppe hier im Forum ist möchte ich nicht kommentieren, aber die Gruppe solcher Menschen in der Gesellschaft ist keineswegs als klein zu bezeichnen.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Meg,


    meine Aussage bezog sich doch auf die Zugriffe und Anmeldungen zu diesem Thema hier im Forum.

    Seit dem AEG ist es "still" geworden. Natürlich sind die 7-8 % keine kleine Gruppe, im Verhältnis zu den übrigen über 90 % aber auch nur knapp jeder 10te,

    der zum EU herangezogen werden könnte.


    Wie auch immer, es bleibt ungerecht und daher kann das Ziel nur die generelle Abschaffung des EU sein.

    Andere Sozialleistungen werden ja auch mit vollen Händen verteilt.


    Gruß


    frase