Rechtsbeistand weigert sich falsche Versorgungsauskünfte in einem Vergleich zu korrigieren

  • Hallo,


    die vom Gericht angeforderte Auskunft über meine gesammelten Anrechte sind zu meinen Ungunsten falsch (u.a. Rechenfehler). Der Termin zur mündlichen Verhandlung steht bald an. Das Gericht auf die falsche Auskunft hinzuweisen, hätte laut Rechtsbeistand zur Folge das der Gerichtstermin aufgehoben wird. Stimmt das? (Es geht um vierstellige Beträge, die nun nicht sofort durch weiterlaufenden Trennungsunterhalt "gegeneinander aufgezehrt" wird.)

    Die Unterhaltsberechtigte hat nun einen Vergleichsvorschlag zum nachehelichen Unterhalt unterbreitet, der von meinen Rechtsbeistand um die Thematik der betragsneutralen Neusortierung des Versorgungsausgleichs ergänzt erwidert wurde. In diesem Zusammenhang eine Korrektur der "Flüchtigkeitsfehler" mit einfließen zu lassen verweigerte er. Was ist davon zu halten?

    Sollte keine Einigung (zum nachehelichen Unterhalt,...inkl. dem verstecktem Versorgungssgeschenk) erzielt werden (sofern die Erwiderung wahrscheinlich als unverhandelbarer Affront empfunden wird), wird eine Folgesache anhängig gemacht. Auch das hätte zur Folge das der Gerichtstermin aufgehoben wird?

    Sofern der Gerichtstermin aufgehoben wird, könnte man zu diesem Zeitpunkt die Korrektur nur über das Gericht laut Rechtsbeistand veranlassen. Das heißt aber, das erst eine erneute Auskunft angefordert wird, die etwa wieder erst nach einem halben Jahr beantwortet wird, dann in einem Vorschlag des Gerichts mündet, der aber wiederum per Vergleich eine Neusortierung der Anrechte erfordert.

    Welchen Sinn machte die Weigerung (ich sehe nur Vermögensschaden für mich)? Habe ich noch eine sinnvolle kurzfristige Handlungsalternative oder muss ich weiteres Rechtsbeistand-Lehrgeld schicksalshaft "zahlen"?

  • Hi,


    ich hoffe einmal sehr, dass du keinen Rechtsbeistand, sondern einen Rechtsanwalt mandatiert hast. Im übrigen ist die Sache doch relativ klar. Es existiert ein Vergleichsvorschlag der Gegenseite, welcher das Ganze zu einem Ende bringen soll. Wenn du diesen Vorschlag nicht annimmst, dann kommt der Vergleich hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts eben nicht zustande. Es werden neue Auskünfte eingeholt, und wenn die vorliegen, wird terminiert. Allerdings muss das nicht unbedingt Monate dauern. Und wenn man sich über den nachehelichen Unterhalt nicht einigt, wird das Gericht entscheiden. Ist jetzt ein reines Rechenexempel, was sinnvoller ist, das können wir hier nicht abschätzen.


    Es gibt zwar theoretisch die Möglichkeit, Teile des Verfahrens abzutrennen und erst einmal nur die "nackte" Scheindung auszusprechen, ein solches Aufsplitten wird jedoch von den Gerichten aus guten Gründen nur sehr ungern gemacht. Weil nach der Scheidung das Interesse an dem unbequemen Rest seitens der Betroffenen sehr schnell erlischt und die Gerichte dann endlos irgendwelchen Stellungnahmen hinterher rennen müssen.


    Herzlichst


    TK