• Guten Abend,


    mich hoffe ich bin hier richtig.

    Ich wohne seit drei Monaten bei meiner Schwester mit meinem Kind. Der Hausrat steht noch bei ihm in der Wohnung. Nu aber entscheidet er wann er die Zeit findet, dass ich an meinen Sachen ran komme. Ich brauchte dringliche Unterlagen für die Scheidung. Darf er das dann entscheiden wann ich Zugang zu meinem Hausrat bekomme?
    Außerdem habe ich eine Wohnung für mich und mein Kind gefunden auch da will er entscheiden wie ich den Umzug gestalte, weil er ja den Hausrat bei sich zu stehen hat. Kann ich was dagegen unternehmen?
    ich finde er kann doch nicht einfach entscheiden wann ich an meine Sachen ran komme. Er tut stets und ständig so, als wäre er beschäftigt.
    eins habe ich ihn um drum gebeten bevor zu seiner Verabredung nach der arbeiten geht bitte nach Hause fährt damit ich an meine Unterlagen ran komme. Die Antwort war einfach nein. Und das stört mich sehr, dass ich nur an meine Sachen komme wenn es ihm passt.


    Ich hoffe ihr könnt mich da aufklären.


    Liebe Grüße

  • Hi,


    schreib ihn an, bitte ihm um zwei Terminvorschläge. Setze ihm eine Frist bis zu der er dir die geben soll. Teile ihm dann unverzüglich mit, welchen Termin du nimmst. Nimm dann alles, wirklich alles mit, was du brauchst. Also, heute die Papiere, übermorgen die Töpfe aus der Küche, vier Tage später den Wohnzimmertisch, so läuft das nicht.


    Noch einige Hinweise: dir gehört der Hausrat, den du mit in die Ehe gebracht hast. Was in der Ehe angeschafft worden ist, da müsst ihr euch einigen. Du kannst ihm also nicht die Bude leer räumen. Vielleicht ist es sinnvoll, vorher abzustimmen, was du mitnimmst. Und um was für Papiere geht es denn? Denn auf Dokumente, die euch beide betreffen, hat er natürlich auch einen Anspruch. Da wäre es vielleicht sinnvoll, sich bei den Ämtern Zweitausfertigungen zu holen.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Abend,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich ihm zwei Termine nennen und eine Frist setzen.
    die Unterlagen brauche ich für Scheidung sprich die Eheurkunde und die Geburtsurkunde. Ich weiß, dass es auch seine sind. Aber wir haben zwei Eheurkunde eine von ihm und eine für mich. Diese habe ich jetzt aber beantragt. Und einige andere Unterlagen, die mir gehören.

    Des Weiteren habe ich stets Dinge für die kleine raus geholt mehr nicht. Aber nun beim Umzug will ich klar alles mitnehmen was mein Hausrat ist. Und da ich nicht viel besitze, sondern ihm alles überlasse bis auf die Gegenstände, die meiner Tochter gehören und diese, die wir fest gehalten haben auf einem Blatt welches aber nicht rechtlich abgesprochen ist werde ich ihn da sicherlich nicht die Bude leer räumen.


    Ich habe des Weiteren auch eine andere Frage bezüglich Vorsorgeausgleich. Ich möchte darauf verzichten. Es muss ja nun notarialisch festgehalten werden. Kann ich ihm auch da eine Frist setzen zum Notar zu gehen. Denn Termine zu bekommen ist schwer.

    LG

  • Hi,


    du hast da was missverstanden. Er soll dir zwei Termine nennen. So kannst du ihn festnageln.


    Warum soll denn auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden? Dazu kannst du ihn nun wirklich nicht zwingen, wie kommst du nur darauf? Und selbst das ganze notariell durchgezogen wird, heißt das nicht, dass das bei Gericht automatisch durchgewunken wird. Das muss vom Scheidungsgericht genehmigt werden. Außerdem ist damit nun wirklich noch Zeit. Frühestens in 6-7 Monaten kann ein Antrag auf Ehescheidung gestellt werden. Besprich den Verzicht dann mit dem Anwalt. Oder erklär uns hier, wieso du auf diese Idee kommst.


    TK

  • Ahh okay so meinst du es 🙈


    ich will auf den Versorgungsausgleich verzichten, da ich keinen erhalten will. Ist doch dann nur von Vorteil für ihn.
    ja richtig das weis ich auch. Das hat mir meine Anwältin auch mitgeteilt.
    ich will darauf verzichten damit die Scheidung schneller voran geht.
    Und die Scheidung sollte diese Woche schon eingereicht werden.

    LG

  • Hallo


    Ich habe des Weiteren auch eine andere Frage bezüglich Vorsorgeausgleich. Ich möchte darauf verzichten.

    Wenn er keine Nachteile daraus hat, ist dies möglich. Das Gericht wird allerdings prüfen müssen, ob du auch in Zukunft ohne die dir zustehenden Rentenpunkte auskommen kannst. ( deine jetzige und zukünftige Finanzsituation) .


    Es wäre vielleicht eine Entscheidung zu Lasten Dritter ?, (du verzichtest, uns brauchst später staatliche Leistungen ?).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    ich bin etwas überrascht. Nach drei Monaten der Trennung die Scheidung einreichen? Abgesehen davon geht es durch einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich nicht schneller voran. Denn der Richter wird in der Regel trotzdem die Infos einholen, die er benötigt, um zu entscheiden, ob er den Verzicht genehmigen kann. Und die Rentenversicherung arbeitet doch inzwischen recht fix. Zumindest dann, wenn es keine ungeklärten Zeiten gibt. Das Problem ist heute die Überlastung der Gerichte. Und eben auch die normalen Fristen, die immer einzuhalten sind. Bei uns z.B. wird heute schon für November diesen Jahres terminiert. Da führt doch der Versorgungsausgleich nicht mal zu einer Sekunde Verzögerung des Verfahrens, denn vieles läuft da ja parallel.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen,


    Nein seit drei Monaten wohne ich bei meiner Schwester getrennt sind wir seit drei Jahren.
    ja richtig. Es muss erst geprüft werden, ob ich darauf verzichten kann. Also meine Anwältin meinte, dass es ohne Verzicht länger brauch. Aber wenn sie sagen, dass es dadurch nicht langsamer voran geht werde ich es mir doch überlegen darauf nicht zu verzichten.
    meine Anwältin sagte ich könnte mit der Sache evtl. August, September durch sein. Aber zu 100% konnte sie mir dies nicht bestätigen.
    aber ich danke euch erstmal für eure Informationen.

    LG

  • Also auch bei euch lange Wartezeiten. Die ganz grobe Faustregel ist: je weniger Ausnahmen von dem Regelverfahren da sind, desto zügiger wird der Richter terminieren. Das sieht etwa so aus: nach Eingang des Scheidungsantrages erfolgt die Zustellung an die Gegenseite mit Frist zur Stellungnahme. Ist die Frist abgelaufen, werden die Auskünfte eingeholt, die erforderlich sind. Von der Rentenversicherung, vom Jugendamt, was weiß ich. Viele Richter terminieren dann schon weit in die Zukunft hinein, eben wegen der Wartezeiten. Oder ein Termin wird dazwischen geschoben, wenn alles klar ist, und man weiß, dass die Scheidung unproblematisch wird. Jedenfalls bringt der Verzicht auf den Versorgungsausgleich gar nichts. Abgesehen davon, was machen ein paar Monate Verzögerung aus? Wenn man so lange getrennt lebt, dann sollte man sich auch Zeit für die Scheidung nehmen.


    TK

  • Auskünfte wegen Rentenanwartschaften werden ausschließlich beim Rententräger eingeholt. Welche Auskünfte sollte das Jugendamt denn hier erteilen? Der Scheidungsrichter kann einen Verzicht erst genehmigen, wenn ihm die entsprechenden Auskünfte vorliegen.