Unterhaltsvorschuß vs. Unterhalt

  • Hallo,


    ich bin ein wenig schwer von Begriff, daß könnte allerdings auch mit meiner Behinderung zusammenhängen.


    Ich verstehe schon das Wesen, was hinter dem Unterhaltsvorschuß steht, was ich aber nicht verstehe ist, daß die "alleinerziehende" Mutter, die aufgrund ihrer hohen Einkünfte mehr als das 3-fache vom Einkommen des Vaters nach dem Unterhaltsgesetz keine Barunterhaltsleistungen bekommt, dann aber Geld vom Vater über das UVG bekommt, weil dort das Einkommen der Mutter keine Rolle spielt.


    Die Frage lautet also, weshalb bekommt die Mutter einen Vorschuß auf Unterhaltszahlungen, welche sie im Grunde selber zahlen müßte, welches dann beim Vater vollstreckt wird?


    Dieses verstehe ich leider nicht. Kann jemand helfen?


    Fröhliche Ostern.


    Werner

  • Hallo,


    hat dieser Beitrag etwas mit dem anderen Beitrag zu tun? Denn die passen inhaltlich nicht ganz zusammen.


    Was du hier in diesem Beitrag schilderst, darf man durchaus als absurde Gesetzeslücke bezeichnen. In einem Fall, in dem die Mutter mal angenommen 9.000 Euro monatlich verdient und der Vater 1.500 Euro, könnte sie (vermutlich) keine Unterhaltsforderung gegen den Vater durchsetzen. Sie könnte aber trotzdem Unterhaltsvorschuss beantragen, denn diese Leistung ist einkommensunabhängig. Die Vorschusskasse darf diesen Betrag in dieser Fallkonstellation aber nicht (!) vom Vater zurückfordern. Es wäre eine sogenannte Ausfallleistung. (Voraussetzung ist, dass ein Gericht die alleinige Barunterhaltshaftung der Mutter auch schon wirksam festgestellt hat. Die bloße Behauptung des Vaters im außergerichtlichen Prozess ist nicht ausreichend.)


    Die staatliche Gemeinschaft finanziert dann den Vorschussbetrag an die Mutter in vollem Umfang. Das Wort Vorschuss ist in diesem Fall überflüssig. Es ist ein Geschenk.

  • Hi TR, es scheint derselbe Fall zu sein. Hier geht doch alles wirr durcheinander. Und die Bereitschaft, den Sachverhalt klar darzustellen, die fehlt auch. Und solange nicht einmal das möglich ist, man außerdem absurden Verschwörungstheorien anhängt, kann man auch nicht helfen. Zumindest ein Anwalt hat ja auch schon das Handtuch geworfen.


    Und, Werner will ja auch keine Änderung. Schreibt er ja auch. Und, die bundesweite Verschwörung der Gerichte, die werden du und ich auch nicht abstellen. Ebenso wenig können wir einen Umbau des Jugendamtes Wiesbaden veranlassen. Allerding muss der dortige Ausbau in eine Festung erst kürzlich erfolgt sein. Mit diesem Amt habe ich seit Jahrzehnten immer wieder zu tun. Ist mir nie aufgefallen.


    Herzlichst


    TK