Beistandschaft verzögert Weitergabe des KU - Bitte um Rat

  • Einen sonnigen, stressfreien und schönen Tag allen,


    erst einmal vorab Danke für jede Antwort und die Zeit, die erübrigt wurde um meinen Salmon zu lesen und sich damit zu beschäftigen. <3


    Folgendes Problem: Kindsvater zahlt per Dauerauftrag an jedem 7. den KU an die Beistandschaft (belegt durch Nachweis von der Bank). Diese wiederum überweist es an mich weiter - bis zu 2 Wochen kann das durchaus dauern, was meine kleine Familie schon arg belastet. Gespräche mit der Sachbearbeiterin brachten keine Änderung, da sie ihre Arbeit abschließt, indem sie auf den Freigabeknopf in ihrem System drückt. Für mehr fühlt sie sich nicht zuständig. Das tut sie mal sofort, mal eine Woche später, ganz wie die Halbtagskraft es eben machen will. Ab dem Moment der Freigabe ist es dann der Job der LA-Kasse diese Freigabe zu bearbeiten und in einem Datensatz zu speichern. Anschließend geht dieser Datensatz dann zur Bank (der Mitarbeiter der das zur Aufgabe hat, geht wohl nur einmal die Woche) und sobald es bei der Bank ist geht es seinen Weg.


    Nachdem es einmal wirklich ganze 2 Wochen gedauert hatte, hab ich mich durch alle Leitungen telefoniert, bis hin zu der Bank des LA! Seltsamerweise funktionierte alles ganz schnell, nachdem der Leiter der Bank beim LA nachfragte, was da los sei. Jedenfalls habe ich die Info´s über den Ablauf des Ganzen von der Bank selbst.


    Nun lief das einige Zeit ganz ok, wenn der KU bis zum 15. auf meinem Konto ist, ist alles gut. Vergangenheitsform weil: seit zwei Monaten ist es nun wieder so, mal ist es bis zum 15. da, mal eben nicht, so wie jetzt gerade, es ist der 21. und vom KU keine Spur.


    Leider ist es so, daß die Beistandschaft gebraucht wird, mit dem KV besteht zwar friedlicher Kontakt, dennoch ist damit zu rechnen, daß er gar nichts zahlt wenn die Beistandschaft weg fallen würde.


    Was tun?


    Leider scheint es keinerelei gesetzliche Vorgaben für die Weitergabe des KU zu geben, nichts, was ich dieser (Achtung, Ironie) superhilfsbereiten (Ironie Ende) Sachbearbeiterin vorlegen könnte um diesen Ablauf zu beschleunigen. Die Lage ärgert mich umso mehr, als daß ich an meinem Wohnort vor diesem die BEistandschaft bei einem spitzenJugendamt hatte, der Sachbearbeiter war stets freundlich und hilfsbereit, hat sofort der zuständigen Kasse Dampf gemacht wenn der KU nicht pünktlich bei mir war. Ich bedauere es ohne Ende, daß es nicht sowas gibt wie eine "freie Jugendamtswahl" :rolleyes:


    Vielleicht befindet sich hier jemand, der dasselbe Problem erfolgreich lösen konnte?


    Danke für jede Antwort und jeden Hinweis.


    Viele Grüße aus Odin´s Wald,

    Feo

  • Hi,


    dann grüße ich mal aus dem Land der offenen Fernen zurück. Herzlich willkommen. Sonnig und stressfrei ist der Tag, ob er schön bleibt, das kann ich an seinem Ende beurteilen.


    Dein Problem ist so alt, wie die öffentliche Hand Gelder eintreibt und verwaltet. Das dauert mal länger, mal kürzer, aber diese Zahlungen werden nie rechtzeitig zum 3. eines Monats spätestens beim Berechtigten eintreffen. Zum einen ist eine vollständige "Instanz" dazwischen geschaltet, zum anderen weiß man nicht mit welchen Programmen gearbeitet wird. Die Verzögerung kann man also, wie du wohl auch schon selbst erkannt hast, nicht nur der Mitarbeiterin zuordnen. Und die Mitarbeiterin hat wahrscheinlich die Anweisung, ihre Fälle der Reihe nach abzuarbeiten.


    Du würdest allen einen Dienst erweisen (vor allen Dingen aber dir selbst), wenn du die Zahlung direkt auf dein Konto umstellen würdest. Dann würdest du auch vom Nichteingang der Unterhaltszahlungen schneller Kenntnis erlangen. Wieso muss der Kindsvater denn erst zum 7. des Monats zahlen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    danke für das freundliche Willkommen :)


    Man kann die Zahlung umstellen lassen? Ich hör davon zum ersten Mal oO´..


    Warum er erst zum 7. zahlen muß - kein Plan. Der Kontakt zu der zuständigen Sachbearbeiterin ist ein wenig schwierig, gelinde gesagt gehört die Frau eher in einen Bereich, in dem sie nichts mit Menschen zu tun hat. Ich war bisher einfach nur froh, daß ich überhaupt was vom KU seh.

    Hatte dem KV auch einen Ausschluß des JA vorgeschlagen, damit er nicht jeden Cent offen legen muß (ja, ich gehöre zu der Sorte die dem KV nicht das Leben extra schwer machen will) - vorausgesetzt er zahlt pünktlich und jeden Monat eben, nun, daß das JA immer noch involviert ist, zeigt wie gut solche Sachen mit ihm zu vereinbaren sind. ^^


    Herzliche Grüße in die offene Ferne

    Feo

  • Hi,


    ich würde jetzt wie folgt vorgehen: Termin mit JA . Eine Abschrift aller Unterlagen einfordern. Dann weißt du auch, wie dieser merkwürdige Fälligkeitstermin zustande kommt. Dem JA gleichzeitig mitteilen, dass du in Zukunft den Unterhalt direkt auf dein Konto überwiesen haben willst, insoweit also die Beistandsschaft beschränkst. Auch könntest du nachrechnen, ob insoweit die Höhe des Unterhalts in etwa stimmt. Das ganze solltest du auch schriftlich einreichen. Zur eigenen Absicherung.


    Dir sollte der Rechtscharakter der Beistandsschaft klar sein. Bei Erteilung dieses Mandats nimmt das JA praktisch anwaltliche Aufgaben für das Kind wahr. Und den Umfang des Mandats, den bestimmt der Mandant und nicht der Anwalt, hier das JA. Und lass dich nicht damit abspeisen, man könne dir die Unterlagen aus Gründen des Datenschutzes nicht zur Verfügung stellen. Das Problem hat mit Datenschutz so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren, also gar nicht. Du bzw. das Kind als Mandant hat ein Recht darauf, denselben Kenntnisstand zu haben wie der Anwalt und eben auch das Recht, die Arbeit des Anwalt zu überprüfen bzw. nachzuvollziehen. Das haben die JÄ nicht so gerne.


    Die Verzögerung in diesem Monat (wenn der Vater denn gezahlt hat) hat wahrscheinlich auch mit Ostern zu tun. Gerade Teilzeitkräfte haben in der Regel keine Urlaubsvertretung, und wenn, dann nur für Eilfälle. Und du bist kein Eilfall. Auch weiß die Vertretung nicht, ob noch irgendwo was zu verrechnen ist, dann kommt die Zwischenebene, die ja auch Osterurlaub hat, und wohl auch nicht täglich Eingänge überprüft und weiter leitet.


    Ich sehe also insoweit keinen Fehler im System, sondern vielmehr Handlungsbedarf bei dir. Gehe es an und berichte uns über den Fortgang.


    Herzliche Grüße in Odins Wald.


    TK

  • Guten Morgen timekeeper,


    herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.


    Hmpf, wurde nie darüber aufgeklärt, daß es diese Möglichkeit der Beschränkung gibt. War bisher in dem Glauben, daß man entweder diese "Dienste" ganz, oder eben gar nicht in Anspruch nimmt. Tausend Dank für die Info.


    Nun, ich hab mir schon mal die Kontoauszüge vom JA schicken lassen, mit viel Zähneknirschen bekam ich die auch, daher weiß ich überhaupt von dem Dauerauftrag, dem regelmäßigen Zahlungseingang und wann das im Schnitt frei gegeben wurde von der Sachbearbeiterin usw.


    Ja, ist kein Fehler IM System, das System IST der Fehler: sollte eigentlich HELFEN und nicht alles noch schwerer machen in diesem ohnehin schon völlig menschenfeindlichen Land.

    Die werden von Steuergeldern bezahlt, bereichern sich nebenbei noch an allem und jedem (denn es IST Bereicherung am KU, wenn der tagelang Zinsen erwirtschaftet auf dem JA-Konto. Das lohnt sich bei entsprechend vielen Fällen) und stellen sich dabei noch hin, als wären sie sonstwer der sonstwas zu melden hat (was sie unfassbarerweise auch dürfen).


    Ich würd dieses LA wirklich wahnsinnig gern aufräumen :D Mit ist ein paar Mal das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" als Rat gegeben worden, ob das da allerdings helfen würde bezweilfe ich stark denn jedes Rädlein in dem JA-System tut ja exakt und nur das, was es soll und das auch noch vom Chef abgesegnet. Und bei wem sollte ich mich denn auch über diesen LA-Chef beschweren? :D Alles darüber schwebt doch schon in anderen Sphären und hat mit uns gewöhnlichen Menschen nichts zu tun.


    Nochmal: vielen lieben Dank für deinen Rat, ich werde diesen befolgen und umsetzen. Tausend Dank für die Infos!


    Herzliche Grüße in die offene Ferne, wo es hoffentlich genauso sonnig heute ist wie hier,

    Feo

  • Hallo Feo

    bereichern sich nebenbei noch an allem und jedem (denn es IST Bereicherung am KU, wenn der tagelang Zinsen erwirtschaftet auf dem JA-Konto.

    stand das auch auf den Kontoauszügen, du du bisher erhalten hast?


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,


    nein, das ist einfache Logik: Geld auf Konto bekommt Zinsen, das LA ist ebenso gewinnorientiert wie alle anderen Firmen auch. Ich bezweifle stark, natürlich ohne Belege zu haben, daß es für sowas ein garantiert zinsloses Konto gibt. Ich könnte natürlich nochmal bei deren Hausbank anrufen und mir von denen auch noch das erklären lassen, oder von meiner eigenen Bank (selbe Fabrik), die waren jedesmal sehr freundlich und hilfsbereit weil sie stinksauer sind, daß die Beistandschaft immer wieder behauptet (und nicht nur bei mir, laut der Bank) daß jede Verzögerung an den Banken läge. ^^


    Auf den Kontoauszügen die ich vom KV erhalten habe steht wann es von ihm abgeht, von der Übersicht (einen üblichen Kontoauszug bekommt man von denen selbstverständlich nicht, das wäre auch ein Unding, man bekommt eine Übersicht aus deren System wo eben nur Ein-, und Ausgang steht) die ich vom JA erhielt steht nur der Eingang und wann es eben dann an mich weiter gegeben wurde.


    Gruß

    Feo

  • Eine Beschränkung der Beistandschaft gibt es nicht. Die Aufgaben sind gesetzlich definiert und anders als bei einem Rechtsanwalt bist du dem Beistand gegenüber auch nicht weisungsbefugt. Der Beistand darf seine Amtspflichten nicht verletzten und das ist hier auch nicht erkennbar.


    Dass der Kindesunterhalt auf einem eingerichteten Mündelkonto in wenigen Tagen Zinsen erwirtschaftet und das Jugendamt bereichert, ist doch Unsinn. Mal unabhängig davon, dass es auf gar keinem Konto noch wirklich Zinsen gibt, so entstehen diese selbst wenn nicht nach wenigen Tagen. Tatsächlich hat die öffentliche Hand hier ausschließlich Ausgaben für dich. Und diese ganze Serviceleistung ist komplett kostenfrei, obwohl es eine privatrechtliche Angelegenheit ist. Diesen Luxus gibt es für niemanden sonst irgendwo im Privatrecht.


    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte man nur einreichen, wenn man z.B. beleidigt wird. Also wenn die Person selbst ein Problem darstellt. In allen anderen Fällen ist dieses Mittel nicht geeignet und muss völlig zu Recht abgewiesen werden.


    Wenn du nach monatelangen Unterhaltszahlungen in der Mitte des Monats nicht in der Lage bist, eine finanzielle Reserve zu bilden, dann ist entweder der Unterhalt zu gering (nicht zu erkennen) oder man muss ehrlicherweise auch Zweifel an der Ausübung der Vermögenssorge in den Raum werfen. Denn aus dem Unterhalt sind bei entsprechender Zahlungshöhe auch Rücklagen zu bilden. Da würde ich mich lieber zurückhalten, bevor mich plötzlich das Familiengericht zum Gespräch einlädt.


    Nur als Beispiel: Wenn der Unterhalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung über eine Lohnpfändung gezahlt würde, so würdest du das Geld auch erst erhalten, wenn der Arbeitgeber des Vaters Lohn zahlt. Das ist in der Regel am Ende des Monats. Auch das wäre nicht zu beanstanden und passiert hunderttausendfach jeden Monat. Das überrascht insbesondere diejenigen, die eine Zwangsvollstreckung im laufenden Monat veranlasst haben, weil der Vater nicht sofort am Anfang des Monats überwiesen hatte.


    Ein zu klärendes Problem dürfte erst mit dem Beginn des Folgemonats vorliegen. Dann hat man auch Ansprüche, die existieren und die man durchsetzen könnte.

  • nein, das ist einfache Logik: Geld auf Konto bekommt Zinsen, das LA ist ebenso gewinnorientiert wie alle anderen Firmen auch.

    Nun, dann sollte das ja im Geschäftsbericht deines zuständigen LA auch ausgewiesen sein.

    Dieser Bericht ist öffentlich und du kannst bestimmt dein zuständiges Amt mal um Einsicht bitten.

    Auch wenn wir gerade etwas abschweifen, ein Amt ist keine Firma.


    Gruß


    frase

  • Ich verzichte dann auch mal auf das höfliche Hallo @ Tabula rasa. Nomen est omen.


    @ Beschränkung gibt es nicht: Aha? Danke für die Info, wenngleich ich es als zweifelhaft ansehe, mal sehen ob es sich verifizieren lässt.


    @ Konto: Es wird für jedes Kind ein Mündelkonto eingerichtet? Wohl eher Fantasie oder doch Realität? Das erfrag ich dann wohl direkt bei der Bank, wenn es jemand weiß, dann die ^^


    Nein, auch wenn dein Text den Eindruck erweckt als wolltest du sagen: sei froh und küss ihnen die Füsse, sie arbeiten umsonst für dich - so doch: nein! Die hätten gar keine Arbeit, die ich wie jeder andere hintenrum über die Steuern bezahle (!!), wenn es nicht solche wie mich gäbe, die deren "Dienste" beanspruchen würden.


    Danke für die Info zur Aufsichtsbeschwerde.


    Meine Finanzen sind hier, bei allem Respekt den du nicht zu haben scheinst, nicht das Thema, auch nicht ob ich Rücklagen habe oder nicht.

    Das Thema sind verschleppte Zahlungen aufgrund eines Systems, das unverschämt gehandhabt wird.


    Zitat:" Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Zum Lebensbedarf zählen dabei z. B. Kleidung, Wohnen, Gesundheitsfürsorge und Freizeitgestaltung." Zitat Ende. Die Anforderung Rücklagen zu bilden ist nicht beinhaltet. Quelle: unterhalt.net/Kindesunterhalt-verwendungszweck


    Wie du zu der Unverschämtheit kommst, mir hier irgendwas unterstellen zu wollen ("Zweifel an der Ausübung der Vermögenssorge") ist mir rätselhaft. Ebenso woher du die Unterhaltshöhe in unserem Fall weißt, echt interessant. ^^


    Ich bitte doch höflichst darum, hier keine Angriffe gegen Leute zu starten, die nichts anderes als um Rat fragen weil sie in einer Situation stecken die eben eines Rats bedarf. Wenn du keinen konstruktiven Beitrag zu leisten hast, würde ich ein anderes Hobby empfehlen.



    o/


    Zitat aus alten Zeiten: don´t feed a troll. Heute noch genauso gültig wie vor 20 Jahren :D

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    Hallo frase,


    sicherlich hast du recht, ich könnte um Einsicht fragen, ich könnte so einiges machen - das ganze in die Medien bringen, ne Welle starten, demonstrieren gegen die gängigen Vorgehensweisen (wobei ich da als erstes dagegen demonstrieren würde, wie mit manchen Vätern, ob nun zahlungsfähig oder nicht, umgegangen wird, das ist ein mindestens ebenso ausuferndes Thema das dringend behandelt gehört) - Fakt ist aber: ich will nichts davon. Ich will, daß es einfach und klar geregelt läuft, einschließlich dessen, daß es möglich sein muß zu planen. Kann doch nicht sein, daß man sich alles gefallen lassen muß.


    Ich erteile denen einen Auftrag und bin dann der DvD?


    Ich denke timekeeper hat mir den besten Ansatz gegeben, ich danke dir und timekeeper für die freundliche, konstruktive Unterhaltung.


    Ein gutes Wochenende euch beiden.

    Viele Grüße

    Feo

  • Hi TR,


    doch, man kann dieses spezielle Teil rausnehmen, es sei denn, die Vermögensverwaltung ist ausdrücklich Bestandteil. Ansonsten volle Zustimmung. Es entzieht sich auch meiner Vorstellungskraft, wie man aus einer Betreuung irgendeinen Gewinn erwirtschaften könnte. Ich weiß nicht, wie es in anderen Kommunen ist, aber bei uns sind die Kosten des JA der höchste Einzelposten im Haushalt, und zwar mit Abstand. Da von Bereicherung zu schreiben .... da fehlt mir jedes Verständnis.


    Und ja, TR, man hätte oder muss sich auf zögerliche verspätete Zahlungen einstellen, sehe ich auch so. Und, vielleicht auch noch mal was zum nachdenken. Ein Staatsanwalt hat etwa 200 Neuzugänge im Jahr, ein Familienrichter etwa das doppelte. Auch in etwa so viel laufende Verfahren. So, ich gehe bei einer Sachbearbeiterin JA halbtags auch von etwa 100 laufenden Verfahren aus, mindestens. Und die werden eben der Reihe nach abgearbeitet. Wie soll es sonst laufen?


    Wenn Feo da ein tolles Rezept hat, wie das schneller und sicher gehen kann, dann bitte selbständig machen, dieses an Bund und Länder verkaufen. Wäre sie sehr schnell Millionärin. Z.B.: ALG II Angaben müssen bis zum 22. eines Monats in Nürnberg vorliegen, sonst kann ALG II nicht bis zum ersten des neuen Monats gezahlt werden. Kindergeld wird auch nicht am ersten des Monats gezahlt, zumindest nicht für alle Kinder, sondern aufgeteilt.


    Es ist einfach lebensfremd, zu glauben, dass ein Geldeingang in so einer großen Organisation sofort bearbeitet werden kann und auch sicher abgewickelt.


    Mach es selbst, und alles ist klar.


    Herzlichst


    TK

  • Meinen Text braucht man nicht zu interpretieren, um daraus irgendwelche Gefühle zu entwickeln. Es reicht aus, den Inhalt zu lesen und dabei zu bleiben. Dieser wurde sachlich wiedergegeben. Was daraus gemacht wurde (Respektlosigkeit, Destruktivität, Troll, ja gar Angriff), ist aber durchaus bezeichnend für die Frustrationstoleranz und Resilienz der Fragestellerin.


    Wer als betreuender Elternteil behauptet, dass die eigene finanzielle Situation keine Bedeutung hat, dem zitiere ich dazu den Bundesgerichtshof: "Der Bedarf bemisst sich beim Kindesunterhalt gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Kindes, die es regelmäßig bis zum Abschluss seiner Ausbildung von den Eltern ableitet. Nach der neueren Rechtsprechung des Senats kommt es auch beim Unterhalt minderjähriger Kinder auf die Lebensstellung beider Eltern an (...)"


    Die Unterhaltshöhe im genannten Fall kenne ich nicht, deshalb habe ich es auch explizit mit "nicht zu erkennen" geäußert. Es wäre entscheidend für die Frage, ob hier eine finanzielle Härte erkennbar ist. Und zum daraus abgeleiteten Thema der Vermögenssorge zitiere ich erneut den Bundesgerichtshof aus der gleichen Entscheidung wie oben: "Zudem ist der betreuende Elternteil dem Kind rechenschaftspflichtig und müsste bei Zweckentfremdung nicht zuletzt mit sorgerechtlichen Konsequenzen rechnen."

    Wenn der Unterhalt in der Mitte des Monats komplett aufgebraucht ist und dies ein großes finanzielles Problem darstellt, wird man sich im Zweifel für die Frage einer Zweckentfremdung rechtfertigen müssen. Entsprechende Verfahren mit Bestellung eines Ergänzungspflegers hat es schon gegeben.


    Eine Einschränkung der Beistandschaft gibt es nicht (die genannte Vermögensverwaltung ist niemals Bestandteil einer Beistandschaft.) Diese Antwort wirst du vom Jugendamt erhalten. Die Aufgaben der Beistandschaft sind gesetzlich definiert. Wie diese ausgestaltet werden, liegt in freiem Entscheidungsrahmen der Organisation des Jugendamtes und kann durch einen Antragsteller nicht beeinflusst werden. Einziger Rahmen ist das Gesetz.