Vermögenssorge im Erbfall, minderjähriges Kind

  • Hi,


    kein Problem, man kann ja nicht immer vorm PC hängen.


    Ich habe deshalb gefragt. Du bist nicht Auftraggeber des Notars. Ich kenne insoweit nicht die Rechtslage in Italien, aber die dürfte der deutschen insoweit nicht unähnlich sein. Du bist nicht Auftraggeber, ob der Notar dir überhaupt was übersenden darf, das hängt von der Mandatierung ab, und die erfolgte nun mal von der zweiten Erbin. Insoweit musst du dich mit der zweiten Erbin auseinander setzen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    die Erstberatung ist schon längst erfolgt, außerdem ist die Auskunft falsch, dass sie nur 190 € kosten darf. Die genannte Regelung gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart ist. Und in so einem Fall mit Auslandsbezug kann kein vernünftig denkender und kalkulierender Anwalt für diese Gebühr eine Erstberatung durchziehen. Und, dass hier italienisches Recht zur Anwendung kommt, ist doch klar, es handelt sich um Immobilien, die wie auch immer nach Ortsrecht abzuwickeln sind.


    Herzlichst


    TK