Kindesunterhalt Lohn-Pfändung

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Mein Partner har 4 Kinder, für 2 zahlt er Unterhalt, alle Kinder sind volljährig und leben in eigenen Wohnungen . Die älteste Tochter (23) hat ihr FSJ Jahr hingeschmissen, verdient 450 Euro und bekommt 200 Euro Unterhalt von meinem Partner. Die jüngste (20) absolviert Berufskolleg und verdient 450 Euro sowie erhält das Kindergeld, hier zahlt mein Partner 550 Euro Unterhalt. Unsere Aufforderung seit einem Jahr Schul bafög zu beantragen, kommt sie nicht nach, wobei Anspruch besteht. Der Unterhalt wird seit 3 Jahren vom Lohn gepfändet(es bestehen keine Zahlungsrückstände, lediglich laufender Unterhalt). Mein Partner hat ein Nettoeinkommen von ca 2000 Euro und aufgrund der weiten Arbeitsanfahrten und Abwesenheitszeiten erhöhte Werbungskosten, ca 3000 Euro im Jahr . Ist das alles so rechtens, wir würden gerne die Lohn-Pfändung aufheben, damit der Bedarf neu ermittelt wird, vor allem weil die 23 jährige momentan mehr Anspruch hätte, jedoch die Mittel fehlen, um diesen zu erhöhen.

    Vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben, insbesondere, wie man die Lohn-Pfändung aufheben kann und die Bedarfe neu anpassen kann. Bei der Lohn-Pfändung ist das Einkommen der Töchter nicht berücksichtigt worden, weil beide dies nicht mitgeteilt haben.

  • Hi,


    wieso hätte die 23-jährige einen Anspruch auf mehr Unterhalt? M.E. hat sie gar keinen Anspruch. Nach Volljährigkeit sind einmal beide Eltern unterhaltstechnisch im Boot, das Kindergeld ist voll anrechenbar und ein Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn eine Ausbildung absolviert wird. Das ist zwar eine sehr pauschale Auskunft, die ich da gebe, aber auch zunächst einmal nur als Orientierungshilfe gedacht. Bei der Kleinen müsste zusätzlich geschaut werden, ob das Kindergeld in der Berechnung mit drinne ist, dann das BaföG-Problem.


    Offensichtlich sind Titel in der Welt. Wenn die nicht freiwillig herausgegeben werden, dann bleibt nur die Klage und die Neuberechnung. Meine dringende Empfehlung ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Oft hilft schon ein Anwaltsschreiben, um klar zu machen, dass man es ernst meint. Der Anwalt sollte also die Titel aus der Welt schaffen, die Neuberechnung vornehmen. Das wäre das Mandat.


    Viel Erfolg!


    TK

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich bin auch der Meinung, Anwalt ist unverzichtbar. Mein Lebenspartner hat jedoch große Schwierigkeiten gegen eigene Kinder Vorzügen, aber gut zureden hilft da leider auch nicht🤔

  • Hallo Cleo,

    Mein Lebenspartner hat jedoch große Schwierigkeiten gegen eigene Kinder Vorzügen

    Da hilft es nur ohne Druck die Sache zu thematisieren.


    Es kommt ja auch auf das Verhältnis zu seinen Kindern an.

    Das eine Lohnpfändung durch die Kinder erfolgt ist ja auch nicht gerade ein Zeichen ungetrübeter Sympathie.

    Da sind in der Vergangenheit bestimmt einige Unstimmigkeiten aufgetreten.


    Aus der unterhaltsrechtlichen Sicht hat TK schon den Ansatz geliefert.

    Der bestehende Titel muss aus der Welt, dass ist ganz klar und es kommt eh der Tag, wo die jungen Menschen ihr Leben alleine wuppen müssen.


    Dein Partner sollte auch wissen, dass eine Abänderungsklage nicht zum Nulltarif zu bekommen ist und eben ein Anwaltszwang besteht.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    meine Überlegung dabei ist, dass man sich ja ohnehin irgendwann mal mit der Pfändung befassen muss. Und, eine Neuberechnung muss ja nicht unbedingt zum Schaden der Kinder sein. Man kann doch dann zusätzlich viel eher mal eine gute Leistung belohnen oder auch in Notfällen helfen. Diese Flexibilität sollte der Vater doch irgendwann zurück erhalten.


    Und, wir haben hier doch das Problem, dass die Kinder vorsichtig formuliert recht stur sind. Der Vater agiert hier nicht, er würde nur reagieren. Vielleicht bringt ja schon ein Anwaltsschreiben so ganz ohne Gericht die Kinder in Spur. Und bitte nicht vergessen: die Kinder haben die Pfändungen verursacht, es sind keine Rückstände da.


    TK