Rechte für Stiefvater

  • Hallo zusammen

    Meine Frau und ich stecken gerade in einer Scheidung.

    Sie hat ein Kind mit in die Ehe gebracht. Der Leibliche Vater spielt keine Rolle.

    Wir leben seit 8 Monaten getrennt, das Kind (16 Jahre) lebt bei mir.

    Ich bekomme von ihr 200 Euro monatlich, was mitlerweile einfach zu wenig ist. Auf diskusionen lässt sie sich nicht ein. Das Kindergeld bekommt sie auch auf ihr Konto.

    Habe ich als Stiefvater Rechte mehr Geld über andere Wege zu fordern?


    Viele Grüße

  • Hi,


    schön, dass du ein so gutes Verhältnis zu deinem Stiefsohn hast.


    Allerdings, da stimme ich dir zu, geht das mit den 200 € gar nicht. Sie zahlt ja nicht einmal das Kindergeld an dich aus, und eigentlich muss das schon an die Person gezahlt werden, bei der das Kind lebt. Das wäre mit der Familienkasse zu klären. Es handelt sich hier aber um ein Paket, man kann das alles nicht isoliert betrachten. Das Kind ist ja inzwischen so alt, dass es ein gewaltiges Mitspracherecht über seinen Wohnsitz hat.


    Mir fallen da verschiedene Konstrukte ein. Etwa könnte das Jugendamt bei dir eine Pflegestelle einrichten, dann bekämst du den Unterhalt direkt vom JA. Um nur mal ein Beispiel zu nennen.


    Wir wissen jetzt nicht, ob die Mutter arbeitet und was sie verdient, auch nicht, was dein Stiefkind macht. Da ihr getrennt lebt, solltest du eigentlich einen Anwalt haben. Bitte ihn, dieses Problem mit zu klären. Denn wegen der vielen Optionen muss man die richtige finden. Es könnte z.B. sein, dass vorab noch über das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entscheiden ist.

  • Ohne Pflegeerlaubnis darf das Kind dort gar nicht leben. Der Stiefvater hat keinerlei Handlungsbefugnisse und Rechte. Angenommen Polizei/Jugendamt kreuzen einmal euren Weg, könnte das Kind in Obhut genommen und in den Haushalt der Mutter überführt werden. Das Kind kann zwar über seinen Wohnsitz mit entscheiden, aber nicht so wie hier geschehen.


    Die alleinsorgeberechtigte Mutter muss an den Stiefvater auch keinen Cent Kindesunterhalt auszahlen, denn sie vertritt das Kind in Unterhaltsangelegenheiten auch dann allein, wenn es nicht in ihrem Haushalt lebt. Richtigerweise könnte der Unterhaltsanspruch analog eines volljährigen Kindes deshalb nur haftungsmäßig durch die Mutter beim rechtlichen Vater eingefordert werden. Und zwar auf das Konto der Mutter zur Verwaltung.


    Der Stiefvater könnte ggf. einen eigenen Ausgleichsanspruch gegen die Mutter geltend machen, wenn er die Kosten ersatzlos getragen hat. Das halte ich aufgrund des fehlenden Rechts darauf, dass das Kind dort lebt, aber für wenig erfolgversprechend.


    Eine rechtlich saubere Lösung wäre entweder die Vormundschaft für den Stiefvater oder die Vollzeitpflege, wie von timekeeper angemerkt.

  • TR, ich kenne die Bestimmung aus dem SGB VIII, die aushäusige Unterbringung von Kindern bei Nicht-Verwandten regelt, durchaus. Was meinst du wohl, warum ich so weich geschrieben habe und die Einschaltung eines Anwalts empfohlen habe? Denn das SGB VIII geht ja schließlich von Fremdunterbringung aus. Und ein Stiefvater, der das Kind über Jahre mit aufgezogen hat, wird ja wohl zunehmend häufig auch von Gerichten und Jugendämtern anders behandelt, insbesondere dann, wenn das Kind in seiner alten Umgebung bleibt und z.B. die Mutter ausgezogen ist. Auch habe ich schon "Duldungen" des Jugendamtes, welches ja für die Einrichtung einer Pflegestelle zuständig ist, von wesentlich jüngeren Kindern erlebt, ganz ohne Formalitäten, wenn der Eindruck da war, es diene dem Kindeswohl.


    Also, wir haben da eine Grauzone. Kein Unterhaltsanspruch nach DT, klar. Aber, eine Aufwandentschädigung sollte möglich sein, ein Umweg wäre insoweit auch, eine förmliche Pflegestelle einrichten zu lassen, dann gäbe es gegebenenfalls Pflegegeld durch das Jugendamt, welches sich dann, sofern die Voraussetzungen vorliegen, dieses Geld von der Mutter wieder holt.


    Aber, das alles sollte der Stiefvater über einen Anwalt klären lassen.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen,

    Das Kind lebt fast 9 Jahre hier bei mir. Letztes Jahr im August ist meine Frau hier ausgezogen.

    Die kleine geht hier zur Schule, beginnt kommendes Schuljahr mit dem Abitur, hat ihre Freunde hier und möchte generell nicht zur Mutter.


    Die Sache ist, daß ihre Mutter und ich z.Z. in einer einvernehmlichen Scheidung befinden. Sie hätte jetzt noch die Möglichkeit Druck in Form von z.B. Zugewinningsausgleich zu machen, womit Sie auch schon gedroht hat. Deshalb halte ich erstmal den Ball flach. Wenn die Scheidung durch ist, könnte ich ihr nochmal ins Gewissen reden und einen Versuch starten. Notfalls mit Rechtlicher Unterstützung wie hier Empfohlen. Allerding wäre ich sicherlich nicht mehr ihr Stiefvater, wenn ich das richtig sehe...

    Ich danke euch euch für euren Rat.

  • Du, wie man eure WG nun nennt, das ist doch einerlei. Wichtig ist doch nur, dass eine Regelung gefunden wird, die insbesondere den Bedürfnissen des Kindes entspricht. TR hat auf die formaljuristische Seite hingewiesen, ich habe mich an euer Problem mehr von der praktischen Seite her ran gerobbt. Ich bin dabei in etwa von der Konstellation ausgegangen, wie du sie jetzt geschildert hast.


    Alles Gute!


    TK

  • Mr. S, was hat das mit Ball flachhalten zu tun? Derzeit lebt das Kind mehr oder weniger unerlaubt in deinem Haushalt. Ein aufmerksamer Familienrichter wird die Herausnahme von sich aus veranlassen, wenn er diese Situation während des Scheidungsverfahrens mitbekommt.


    Sinnvoll ist es so früh wie möglich die Situation für das Kind rechtlich abzusichern. Dazu müssen die Mutter, du, das Kind, das Jugendamt und unter Umständen auch das Familiengericht ordentliche Rahmenbedingungen schaffen. Wenn ihr es einfach so laufen lasst, wie bisher, dann werdet ihr immer wieder auf Probleme stoßen, die rechtlich nicht lösbar sind. Z.B. das Problem, dass dir niemand Geld für das Kind geben muss, du das Kind auch nicht erziehen darfst, nicht mit ihr in den Urlaub kannst, nicht zum Arzt, usw. Die Mutter verletzt dauerhaft ihre Aufsichtspflicht und du hast keine. Wie man so gescheit den Alltag mit einer Minderjährigen regeln will, erschließt sich mir nicht.

  • Eine Vollmacht würde zumindest die von mir genannten Probleme wie den Arztbesuch oder einen Urlaub - also die Alltagsprobleme - lösen können.


    Die grundsätzlichen Probleme wie der fehlende Erziehungsauftrag, die nicht klärbare Unterhaltsthematik und alle sorgerechtlichen Angelegenheiten (Konto, Ausbildung, usw.) kann man darüber aber nicht abdecken. Dafür sollte im besten Fall der Stiefvater zum alleinsorgeberechtigten Vormund werden. Damit wären alle rechtlichen Probleme gelöst.