Verwqeigerung umgang g. körperlicher Beeinträchtigung?

  • Hallo,


    hatte im Jahr 2019 leider ein Schädelhirntrauma und bin seitdem linksseitig motorisch beeinträchtigt ( keine psychischen Folgen) . Kann mir meine Frau deswegen verweigern, dass meine Kinder 14-tägig am Wochenende alleine bei mir sind?


    Sie sieht immer eine direkte Gefahr, weil meine Kinder irgendwo raufklettern könnten und mit dem Kopf irgendwo hinfallen und ich aufgrund meiner körperlichen Einschränkung nicht direkt eingreifen könnte. Umgang wäre halt t hauptsächlich in Wohnung und Garten Die erwähnten Gefahren bestünden ja ach im Kindergarten. Nicht jedes Kind hat dort eine eigene Erzieherin an der

    Seite.


    An einer befahrenen Straße würde ich natürlich nicht entlang gehen, weil ich zu langsam wäre, sollte sich eines der Kinder losreissen



    Wohnung und Garten sehe ich unproblematisch. Alles andere sehe ich als allgemeines Lebensrisiko




    Ich möchte halt eine enge Beziehung zu meinen Kindern haben und das geht nur, wenn ich mir ausreichend Zeit nehme. Bisherige Besuche waren immer mit meiner noch-Frauund tickender Uhr im Hintergrund, weil sie dann entscheidet, wann wieder gefahren wird. Kaum sin dann meine Kinder aufgetaut , schon geht es wieder los.....


    Meine Anwältin hat bereits an sie geschrieben, dass eine gemeinsame Umgangsvereinbarung festgelegt werden sollte. Falls nicht möglich müsste das Familiengericht zu Hilfe genommen werden.


    Eure Meinungen dazu?


    Vielen Dank!

  • Hi,


    so, das hilft mir weiter. Wären die Kids so etwa zwei Jahre alt, dann könnte ich die Bedenken der Mutter nachvollziehen. Aber so nun wirklich nicht.


    Ziel der Aktivitäten der Anwältin sollte sein, einen geregelten Umgang herbeizuführen, und zwar - ganz wichtig - ohne Anwesenheit der Mutter. Es ist ein Unding, dass die Mutter immer dabei ist. So kann das zwischen dir und den Kindern nichts werden. Die Kinder sollen dich nicht besuchen, sie sollen an DEINEM Alltagsleben teilnehmen. Und daran ändert auch deine Behinderung nichts. Außerdem ist zumindest das große Kind soweit, dass es auch alltägliche Gefahren des Lebens selbst einschätzen kann. Es muss nicht jederzeit jemand daneben stehen, weil es sein könnte, dass möglicherweise das Kind sich eine Prellung holt oder sich sonst wie stößt. Und auch ohne körperliche Einschränkung - wird ja wohl kaum ein Elternteil auf den Baum hinterher klettern, oder? Du, es soll sogar Rollstuhlfahrer geben, die ihre Kinder ganz allein und problemlos aufziehen.


    Also, der langen Rede kurzer Sinn: es ist ein geordnetes Umgangsrecht zu implementieren, und während der Umgangszeit hat die Mutter nicht dabei zu sein. Dürfte juristisch eigentlich unproblematisch sein.


    TK

  • Hallo K, die Kinder sind 3 und 7.

    Die kleine wird bald 4.

    Danke für Deine Meinung. So sehe ich dads auch! eine Anwältinj will erst auf eine einvernehmlich Lösung abziele, aber ein Familiengericht hinzuziehen, wenn das nivht möglich ist.

    Ganz richtig, ich will mir für meine Kinder Zeit nehmen, das geht nicht, wenn sie dabei ist und nure ein kurzer Besuch stattfindet.



  • Nun, ie hat kürzlich auch noch gesagt, wenn die Kinder nicht wollen, dann kann man nix machen. Da hat sie sicherlich recht. Wie sollte ich mich in so einem Fall verhalten?

    Sie könnte natürlich auch immer wieder mal sagen, dass die Kinder krank sind oder nur wollen, wenn Mama dabei ist. Ist bereits jetzt so, wenn ich ihnen eine Frage stelle., dann antworten sie:" Da musst Du Mama Frfragen!" Ich sehe da schon wieder viele Hindernisse auf mich zukommen. :(


    Danke nochmal