Unterhaltsvorschuss- Unterhalt nachträglich zurück

  • Hallo,

    Ich habe 2 Kinder von meinem Ex Mann.

    Ich beziehe momentan noch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, da er Arbeitslos ist.

    Seit ca 5 Monaten arbeitet er aber nun fest in einem Unternehmen. Ich habe auch schon seit dem eine Beistandschaft beim Jugendamt.

    Er hat bis heute noch nicht gezahlt, da er nicht auf die Briefe von ihnen reagiert.

    Meine Frage, bekommt ich den Unterhalt rückwirkend ab der bestehenden Beistandschaft von ihm noch? Und der Unterhaltsvorschuss wird davon abgezogen, oder?

    Was ist wenn er nicht gleich alles zurück zahlen kann?

  • Wenn die Unterhaltsforderung höher ist, als der Unterhaltsvorschuss, dann kann man die Differenz gerichtlich einfordern.


    Ob man das Geld dann tatsächlich bekommt, ist vom Erfolg durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. der Lohnpfändung) abhängig.


    Achtung: Das Einfordern von Teilzahlungen führt zur Anrechnung auf den laufenden Vorschuss und damit zu einer Art Doppeltilgung des Unterhaltes. Das sollte man um jeden Preis vermeiden. Wenn durch eine laufende Pfändung also nicht mindestens der laufende Vorschuss erreicht wird, sollte man davon absehen.