Rückwirkender Kindesunterhalt

  • Moin moin.

    Ich habe da mal ein komplexes Problem, dass sicher nicht auf Anhieb eine Lösung findet.. Daher versuche ich es mal mit Eurer Hilfe.


    Zu den Details.


    Habe 2 Kinder 20 / 14

    Seit 2013 geschieden. Am Anfang noch im Guten jetzt.. Naja.


    Nach der Trennung wurde mein Unterhalt mit Hilfe Ihres Anwalt ausgerechnet.

    Anhand gemeinsamer Kredite 350€ montl. Belastung von mir gezahlt und meinem Einkommen lag es für beide Kinder bei 52€ ( war selber nicht stolz drauf) Der Kredit war nun 2016 abbezahlt und wir habe nun eine faire Abmachung getroffen den Unterhalt geringer zu zahlen (300€ + teilung weiteren Kosten z. B auch Schulutensilien Klamotten usw.) aber dafür länger als ich muss. Dieses Muss ist nun im August beendet und da mein großer mit 20 schon selbst verdient und der Kleine jetzt in die Lehre geht.


    Ich bin mit 400€ und weitern 50€ ( Sport und Handy) schon an meiner Schmerzgrenze und möchte ab August diese Grenze wieder unterschreiten.das will meine Ex aber verhindern und fordert weiter meinen Höchstsatz. Durch Einfluß meiner Exfrau und dem Unterhaltsdesaster ( möchte ich es mal nennen) hat mein Großer den Kontakt zu mir abgebrochen. Nun ist es bei meinem Kleinen auch schon soweit, dass er dieses Thema anspricht, da er in der Ausbildungszeit Kostgeld abgeben soll, weil ich ja den Unterhalt kürzen will. Also Druck von oben.


    Das war jetzt viel input.

    Ich weiß das es " nur" eine formlose Abmachung ist und der Unterhalt nicht Rückwirkend eingeklagt werden kann.


    Trotzdem möchte ich am liebsten den deffenrenzbetrag selber einmal Ausrechnen um klarheit zu haben und meinem Jungen die Lage mal zu erklären falls auch er es wirklich darauf anlegen will.


    Seit 2010 bis heute hätte ich gerne eine konkrete Formel wie ich hier verfahren kann.


    Gehalt jetzt 2200€


    2010 - 2017 / 1800€ ( 350€ Kreditrate bis 2016)

    2018 bis heute 2200€


    Mein Ältester hat 2021 mit dem 2 Lehrjahr begonnen ( 900€) 1 Lehrjahr nur Schule ohne Aufwendungen.


    Wenn Ihr mir sagen könntet wie ich die düsseldorfer Tabelle / Kindergeld / Selbsterhalt und Aufwendungen zu einem fertigen Puzzle bekommen kann, wäre ich euch sehr dankbar.


    Nach jedem Tag den ich versuche es auszurechnen, folgt ein weiterer mit neuen Infos über Änderungen mit den Jahren.


    Hoffe Ihr könnt mir helfen und seid nicht schon eingeschlafen 🤔😅

    Vuele Grüße

  • Hi,


    mir ist die Vereinbarung nicht ganz klar.


    Zunächst zum 20-jährigen: da stellt sich zunächst die Frage, inwieweit die Vereinbarung noch nach Volljährigkeit gilt und wie lange? Denn ab dem 18. Geburtstag ist ja letztlich das Kind selbst für seinen Unterhaltskrempel verantwortlich, und wenn überhaupt noch ein Anspruch besteht, dann kommt auch noch die Frage auf, wie denn das Einkommen der Mutter berücksichtigt wird? Für welche Zeit sollte denn nach Ende der Unterhaltspflicht noch gezahlt werden?


    Ohne da genauere Kenntnisse zu haben, schwimme ich da etwas. Was aber auf jeden Fall gehen sollte, ist insoweit eine förmliche Kündigung. Mit welcher Frist, das müsste man mal gucken. Gab es denn da genauere Vereinbarungen mit der Mutter?


    Beim 14-jährigen ist die Situation anders. Da bist du zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Ob nach dem Konstrukt oder aber der Düsseldorfer Tabelle, das ist dann eine andere Frage.


    Herzlichst


    TK

  • Moin. Vielen Dank schon mal. Da ich ein geringes Einkommen hatte war es eine Vereinbarung im Zeichen der Jungs.. Ich zahle was ich kann, unterstütze finanziell aber auch bei finanziellen Notlagen und zahle am Ende aber mehr.


    Das Problem ist nur, ich weiß weder was ich hätte wirklich zahlen müssen, noch wie viel es am Ende nun ausmacht. Kann daher das Ende der Raten auch nicht einschätzen.


    Da ich nicht möchte das meine Jungs nun ins " Kreurfeuer" geraten, da diese nun bewußt mit eingebracht werden, würde ich es mir gerne errechnen. Daher bin ich auf der Suche nach einer Formel, wie ich die jeweiligen Jahre berechnen kann, um auch das Ende in Aussicht zu haben.


    Eigenerhalt ist irgendwie immer wieder anders geregelt. Dieses Zahlenwirrwar ist langsam zu viel..

  • Hallo Ratlos 123,


    Eine "Rückrechnung" des Unterhalteltes nach Düsseldorfer Tabelle bis 2010 dürfte schwierig sein.


    Die Beträge der DT und der sogenannte Selbstbehalt wurden in den Jahren immer mal verändert/angepasst.


    Was viele nicht wissen: die DT meint bei den "Nettobeträgen" das bereigigte Netto ( also nach Abzug der abzugsfähigen Aufwände).


    Beim Jugendlichen (bis 18) wird die Hälfte seines Einkommen + 100€ Ausbildungspauschale angerechnet,


    Deinem ältesten Sohn dürfte nun kein Unterhalt mehr zustehen.


    edy

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  • Hallo Edy. Das mit den Änderungen ist genau mein Problem.


    Da zu Beginn der Trennung der Unterhalt von ihrem Anwalt errechnet wurde, ist mir der Betrag bis 2016 ersichtlich.. Da sich weder mein Gehalt noch meine Ausgaben für den gemeinsamen Kredit

    ( Raten) geändert haben, düfte sich der Unterhalt da nicht geändert haben. Jedoch ab diesem Zeitpunkt ist mir weder meine anfängliche Zahlung bekannt, noch was ich zu diesem Zeitpunkt hätte zahlen müssen. Habe zwar Kontoauszüge angefordert, jedoch noch nicht angekommen.

    Dann muss ich mir das wohl im "Zirkamodus" ausrechnen.


    Aber danke für deine Infos.

    Viele Grüße

  • Hallo Ratlos123,


    für einen groben Überblick kannst du dir die Tabellen ja mal ansehen. Und nach dem jeweiligen Selbstbehalt der Jahre googlen.


    Wichtig wäre halt immer " was wird jeweils als Bereinigung anerkannt" . Kindergeld hat sich auch öfters geändert.


    https://www.google.com/search?…&sourceid=chrome&ie=UTF-8


    edy

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  • Moin. Es geht nicht um eine förmliche Kündigung, sondern um eine Rückrechnung der zu zahlenden Unterhaltsbeträge.


    Die Vereinbarung läuft ja eben nicht nur bis August. Dachte ich hatte es relativ simpel formuliert 😅.


    Wenn ich wüsste wie die Differenz in etwa ausfällt wüsste ich auch wann diese mündliche Vereinbarung in etwa auslaufen könnte.

  • Wie bereits von edy ausgeführt, sind sämtliche Düsseldorfer Tabellen der jeweiligen Jahre und die entsprechenden Leitlinien der Oberlandesgerichte online abrufbar. Da musst Du Dich eben mal von Jahr zu Jahr durcharbeiten. Dass ein 14-Jähriger bereits eine Berufsausbildung machen sollte, erstaunt mich hier schon.