Kinderunterhalt

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich Unterhalt für ein minderjähriges Kind.


    Also folgende Situation: ich habe einen Sohn (8) aus einer vorherigen Beziehung. Der leibliche Vater hat noch nie Unterhalt gezahlt und ist Sozialhilfe-Empfänger, daher bekomme ich seit 8 Jahren nun auch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.


    Nun möchte ich meinen neuen Partner gerne heiraten und weiss auch das ich dann keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten.


    Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit dennoch Unterhalt irgendwie zu erhalten für meinen Sohn? Ich habe mal gelesen das man Sozialhilfe beantragen kann für das Kind.

    Aber ich und mein neuer Partner erhalten beide kein AlG 1/2.


    Vielen Dank schonml für

  • Herzlich willkommen, Bella


    Ich fürchte, ich kann dir keine dir gefallene Antwort geben. Unser System ist so aufgebaut, dass staatliche Hilfen immer dann greifen, wenn kein anderer Verpflichteter da ist, bzw. der Verpflichtete aus was für Gründen auch immer nicht kann. Eine ganz grobe Darstellung des Problems, aber als Einstieg, so denke ich, hilfreich.


    Bei einem Kind sind zunächst die Eltern unterhaltspflichtig, das Elternteil, bei welchem das Kind lebt, leistet in der Regel seinen Teil durch Betreuung, das andere durch Zahlung von Unterhalt. Funktioniert das mit den Zahlungen nicht, wie hier, springt unter bestimmten Voraussetzungen die Unterhaltsvorschusskasse ein. Sind diese Voraussetzungen nicht mehr da, dann kommen wir zur allgemeinen Regelung zurück, d.h., zunächst einmal ist das Betreuungselternteil auch für den finanziellen Unterhalt zuständig. Sozialamt oder Job-Center springen erst ein, wenn insoweit ein Mangelfall vorliegt.


    Herzlichst


    TK