Angehörigen Entlastungsgesetz - jährliche Neuberechnung?!

  • Hallo zusammen

    ich habe eine Frage, die mir aus allen Informationen im Netz nicht aufgeht....

    Angenommen ein Elternteil kommt ins Heim und kann dies nicht selbst tragen. Das Schriftstück vom Amt zwecks Info kommt im August an. Somit bin ich ja ab dem Tag des Erhalt des Schriftstücks im August bis zum 31.12 für das laufende Jahr unterhaltspflichtig falls am Ende des Jahres das Jahresbruttoeinkommen die 100.000 € überschreiten wird. Soweit gehe ich davon aus, dass dies vollkommen korrekt ist und ich dann für den genannten Zeitraum eine Zahlungsaufforderung erhalte. Aber was passiert dann? Ich zahle dann für das folgende Jahr nichts mehr bis zum Ende des Jahres und dann muss das Jahresbruttoeinkommen wieder erneut geprüft werden und ich erhalten dann wieder eine rückwirkende Rechnung für das Kalenderjahr? Oder ich erhalte keine Rechnung da ich in dem Jahr nicht über 100.000 € verdient habe. Oder wie läuft das? Hintergrund: ich bin im Vertrieb tätig. Mit meinem Grundgehalt bin ich weit von 100.000 € entfernt. Aber wenn ein oder zwei sehr große Projekte im jahr gewonnen wurden, kann ich auch mal knapp drüber liegen. Muss aber wie gesagt nicht. Ich kann auch in schlechten Jahren weit drunter liegen. Der Vorteil des neuen Gesetzt soll ja auch sein, dass man immer nur für ein Jahr zahlt wenn nachträglich die Überschreitung der 100.000 € festgestellt wird. Ich frage mich nur wie das in einem fortlaufen dann abläuft? Ich kann ja nicht eine Summe in einem neuen Kalenderjahr weiter zahlen, die in dem neuen Kalenderjahr nicht ansatzweise meinem Verdienst entspricht da ich vertrieblich in dem Jahr nicht erfolgreich bin.

    Gibt es dazu handfeste Infos?

    Zusätzlich steht ja im neuen Gesetzt, dass man bzw die Ämter grundsätzlich davon ausgehen, dass Angehötige keine 100.000 € brutto bzw mehr verdienen außer es gibt konkrete Hinweise und nur dann dürfen die überhaupt prüfen. Wird dies in der Realität seit 2020 nun auch so ausgeführt?


    Liebe Grüße

  • Angenommen ein Elternteil kommt ins Heim und kann dies nicht selbst tragen. Das Schriftstück vom Amt zwecks Info kommt im August an. Somit bin ich ja ab dem Tag des Erhalt des Schriftstücks im August bis zum 31.12 für das laufende Jahr unterhaltspflichtig falls am Ende des Jahres das Jahresbruttoeinkommen die 100.000 € überschreiten wird. Soweit gehe ich davon aus, dass dies vollkommen korrekt ist und ich dann für den genannten Zeitraum eine Zahlungsaufforderung erhalte. Aber was passiert dann? Ich zahle dann für das folgende Jahr nichts mehr bis zum Ende des Jahres und dann muss das Jahresbruttoeinkommen wieder erneut geprüft werden und ich erhalten dann wieder eine rückwirkende Rechnung für das Kalenderjahr? Oder ich erhalte keine Rechnung da ich in dem Jahr nicht über 100.000 € verdient habe. Oder wie läuft das?


    Also, angenommen warum auch immer wirst du in den Monaten Aug-Dez 2022 Elternunterhalt zahlen müssen. Dann solltest du im Dezember dem SHT mitteilen, dass du ab dem Januar 2023 nicht mehr zahlst, da es keine hinreichende Anhaltspunkte gibt, dass du mehr als 100T im Jahr 2023 verdienst.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Zweites Beispiel.

    Angenommen, im Laufe des Jahres 2023 wirst du vom SHT aufgefordert für die Monate Aug-Dez 2022 Elternunterhalt nachzuzahlen und warum auch immer wirst du mit dieser Aufforderung einverstanden sein. Dann zahlst du halt und gleichzeitig solltest du dem SHT mitteilen, dass du ab dem Januar 2023 nicht mehr zahlst, da es keine hinreichende Anhaltspunkte gibt, dass du mehr als 100T im Jahr 2023 verdienst.



    Zusätzlich steht ja im neuen Gesetzt, dass man bzw die Ämter grundsätzlich davon ausgehen, dass Angehötige keine 100.000 € brutto bzw mehr verdienen außer es gibt konkrete Hinweise und nur dann dürfen die überhaupt prüfen. Wird dies in der Realität seit 2020 nun auch so ausgeführt?

    Ich fürchte, ich verstehe deine Frage nicht so wie sie gestellt ist :) Ja, jeder SHT ist an das Gesetz gebunden und muss wie du es ausdruckst "konkrete Hinweise" (im Gesetz: "hinreichende Anhaltspunkte") vorweisen können

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hey! Danke erstmal für die Antwort!

    Frage: wie hoch ist denn aktuell überhaupt die Wahrscheinlichkeit unter dem neuen Gesetz eine Anfrage über die Einkünfte zu erhalten!??? Passiert es denn noch oft, dass die Städte dies dennoch versenden? Wenn die Städte ja ihre Vermutung zwecks 100.00 Euro begründen müssen?

  • zusätzlich die Frage: ich muss ja im Falle eines Falles nur für z.B August bis Dezember zahlen diesen Jahres, falls auch dieses Jahr ein Schreiben mit „safe the date „ vom

    Amt kommt (siehe dazu meine Frage von der vorherigen Antwort)... wenn kein Schreiben kommt, dann kann for dieses Jahr auch keine Aufforderung mehr kommen. Korrekt? Nachträglich geht es ja nicht wie ich gelesen habe. Aber dann kann ja noch nä Jahr was kommen für 2023 Darlegungen. Wie lange ist die Frist denn? Wobei die Wahrscheinlichkeit ja immer geringer wird dann?

    Ok verstanden zwecks meiner Frage. Somit muss ich keine Vorauszahlungen in einem Folgejahr machen da ich ja zu Beginn einen Jahres nicht weiß ob mein Gehalt am Ende über 100.000 Euro liegt. Korrekt? Ist meinem Job wirklich der Fall. Mit meinem fixen gehabt liege ich tatsächlich bei fix knapp 45.000 Euro Jahresgehalt....nachweislich.

  • wie hoch ist denn aktuell überhaupt die Wahrscheinlichkeit unter dem neuen Gesetz eine Anfrage über die Einkünfte zu erhalten!??? Passiert es denn noch oft, dass die Städte dies dennoch versenden?


    Ich tue mir schwer mit Wahrscheinlichkeit auszurechnen :)

    Es gibt hier ein Beispiel mit Statistiken, falls es hilft: Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


    Einmal editiert, zuletzt von Meg ()

  • Danke für den Link. Ich weiß natürlich, dass man hier keine Wahrscheinlichkeiten angeben kann. Frage war eher so gemeint, wie oft es so vorkommt (was ihr so mitkriegt) und das Amt trotz des neuen Gesetz die Anfragen heraus sendet....


    ???


    Zusätzliche Frage zwecks Erfahrungen: wenn jetzt grad die Heimunterbringung stattfindet und demnach auch das Amt in Leistung tritt zwecks Anträge sicherlich usw. Wird dann wohl jetzt bald ein Schreiben kommen oder dauert sowas lange und eher nä Jahr?


    VG

  • Wird dann wohl jetzt bald ein Schreiben kommen oder dauert sowas lange und eher nä Jahr?


    Unterschiedlich, hängt vom SHT ab und davon, wie und wann der SHT auf den Gedanken kommt, dass "hinreichende Anhaltspunkte" für eine Überprüfung des UHP vorliegen.

    Tendenziell eher "jetzt bald" als nach einem Jahr.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo dulli,


    man kann im Vorfeld schon versuchen die Weichen richtig zu stellen.


    Wer stellt also den Antrag auf "Hilfe zur Pflege", wer wirkt bei der Antragstellung mit?


    Hier sollte man gut aufpassen, denn wenn du mitwirkst, solltest du auch korrekte Angaben (zu dir) machen!


    Dein Elternteil muss aber nicht genau über Einkommen und Beruf Kenntnis haben, "also Kreuz bei unter 100.000€ und gut ist".


    Das mit den Anhaltspunkten ist so eine Sache, da versuchen die Ämter natürlich immer an Infos zu kommen.


    Bist du einmal im System und liegst nah an der Grenze, wird sicher regelmäßig geprüft.


    Hier könnte eine erste Auskunft mit einer weiten Entfernung von der "roten Linie" eher hilfreich sein.


    Der SHT hat auch nicht ewig Zeit seine Forderungen zu stellen (Richtline ca. 1 Jahr).



    Gruß


    frase

  • Hey! Danke! Fall wie folgt:

    Ich kenne meine leibliche Mutter nicht wirklich. Sie hat mich samt Bruder (ist 7 Jahre älter aber reißt die 100.000 Euro Grenze nicht) an Oma abgegeben. Hatte lieber Lust Drogen zu nehmen etc. Nachweislich zig Entzüge gemacht und Reha usw. Nie arbeiten gewesen seit der Geburtstag meines Bruders 1976. Ich hatte auch Vormund beim Jugendamt damals etc. Diese Frau ist ekelig. Mehr möchte ich gar nicht sagen....gesehen habe ich sie ewig nicht. Kontakt gab es nie in dem Sinne. Da sie aber früher nahe meiner Oma wohnte in der selben Stadt, ist sie mir in ganz fremd. Lange Rede kurzer Sinn: das diese Frau letzte Woche zwecks ihres Messi Syndrom von der Feuerwehr und Ordnungsamt aus ihrer Wohnung raus geholt wurde, haben wir von dritten erfahren (Bekannte die dort noch wohnen usw). Daher wissen wir auch, dass sie bereits diese Woche in das Heim dort kommt. Der Vermieter muss selbst die Kosten tragen für Kammerjäger da bei ihr ja nix zu holen ist.... sie hatte auch immer Hartz 4 bzw Grundsicherung bis zur Rente und die wurde ja auch aufgestockt. Wir wurden nie vom Amt kontaktiert..... jetzt habe ich wahnsinnig Angst, dass sich nun das Amt meldet. Ich werde zwecks Provision (bin im Vertrieb tätig und hatte einen sehr erfolgreichen Start dieses Jahr) über 100.000 Euro auskommen. Bei ca 115.000 Euro wahrscheinlich....glaubst du das Amt kommt auf die Idee mich anzuschreiben???? Wie gesagt, Kontakt hatte ich noch nie zu einem

    Amt..... im Internet findet man mich und meinen Bruder aber bei z.B xing und sieht das wir studiert haben. Aber das reicht doch nicht als Hinweis zwecks 100.000 Euro? Jeder zweite studiert doch heute.... werden bei der neuen Rechtssprechung überhaupt noch oft diese Schreiben versendet? Ich finde wenig Erfahrungsberichte im

    Netz?!!!! Zusätzlich: natürlich würde ich dann klagen zwecks unserer Familiengeschichte aber ich würde mir das nervlich gern ersparen alles! Ich bin jetzt schon nur noch voller Wut.... ich könnte meiner Firma die Provision und Urlaubsgeld schenken und versuchen somit knapp unter 100.000 Euro zu bleiben. Würdest du das machen? Wenn ich das Risiko eingehe und ein Schreiben kommt, wie lange zieht sich so eine Klage dann? Rechtsschutz habe ich. Die Hotline meiner Rechtsschutz hat mir aber wenig relevante intus gegeben und ich warte auf Rückruf

    Ggf ist meine Firma auch bereit einen Teil zurück zu stellen und mir nä Jahr auszuzahlen. Macht ja aber nur Sinn wenn ich unter 100.000 Euro komme und das wird grad geprüft.
    ich fühle mich hilflos und mein Gehalt erfreut mich eigentlich selbstverständlich. Ist ja auch nur wegen Bonus so hoch dieses Jahr. Grundgehalt liegt je Jahr bei 55.000 Euro..., gleichzeitig will ich nicht bis zum 31.12 jeden Tag Bauchweh haben und auf den Brief warten.... und das was dann auf mich zurollt. Übrigens geht es alles in der Stadt Essen vor sich....

    Danke für Rückmeldung

  • PS sie hat wohl abgegeben das sie mit ihren Kindern keinen Kontakt hat. Also mit uns. Was die bekloppte Frau aber sonst noch gesagt hat, wissen wir nicht. Der ist auch zuzutrauen uns das Amt extra auf den Hals zu jagen und denen zu sagen das wir bestimmt viel Geld haben und gute Jobs. Frage ist natürlich, wer diese kranke Frau für voll nimmt dann

  • PS Anträge wurden wohl von einem Sozialhelfer im Krankenhaus gemacht oder so. Sie hat ja keine Angehörige. Keine Kontakte aus Familie. Daher wurde ihr wohl jemand vom sozialen Dienst zugewiesen, der anscheinend auch mehr als schnell einen Platz in einem Heim in Essen für sie gefunden hat. In jedem Fall habe ich mit nichts was zu tun da

  • Hallo dulli,


    keine schöne Geschichte und eine Prognose wage ich da nicht zu geben.


    Du hast aber anscheinend Spielräume dein Brutto noch etwas zu steuern.

    Wenn die RWA mit dem Auskunftsersuchen eintrudeln sollte, dann werden Einkommenssteuerbescheid für 2022 (möglicherweise auch schon von 2021) und laufende Lohnbescheide angefordert. Den Bescheid für 2022 wirst du erst im kommenden Jahr erhalten.

    Die Ämter formulieren daher, "...sollte Ihr Einkommen im Bezugszeitraum über der Grenze liegen, so ist mit einer Überprüfung und Rückforderung der Sozialleistungen zu rechnen...", so in etwa habe ich es schon gelesen.


    Es ist ganz klar so, dass du nur für das Jahr in Regress genommen werden kannst, in dem du die Brutto-Grenze übertriffst.

    Um hier etwas Sicherheit für dich zu gewinnen würde ich also mein Brutto für 2022 unter die Grenze bringen.

    Es sind noch einige Monate und wenn das Amt deine Anschrift herausfindet und dich anschreibt, wird das nicht sehr lange dauern.


    Bleib also erstmal ganz ruhig und warte ab, bereite dein "Bruttotuning" vor, wie es eben geht.


    Ich war selber mal Betroffen, schon vor dem AEG und kann dir sagen, es lohnt sich seine Interessen zu vertreten und nicht alles zu akzeptieren.


    Gruß


    frase

  • Mit meinem fixen gehabt liege ich tatsächlich bei fix knapp 45.000 Euro

    Grundgehalt liegt je Jahr bei 55.000 Euro


    Du machst widersprüchliche Angaben und das dienst der Sache hier im Forum nicht. Gut, du bist aufgewühlt und das ist nachvollziehbar




    könnte meiner Firma die Provision und Urlaubsgeld schenken und versuchen somit knapp unter 100.000 Euro zu bleiben

    Gibt es keine weitere Möglichkeiten? "Schenken" hört sich für mich nicht wirklich gut an, ist ein Notnagel - ja. Gibt es nichts mehr? Gehaltsumwandlung, unbezahlter Urlaub...



    Ggf ist meine Firma auch bereit einen Teil zurück zu stellen und mir nä Jahr auszuzahlen

    Das wäre doch eine Lösung.

    Du solltest vielleicht auch mit einem Steuerberater sprechen, ob es weitere Möglichkeiten gibt. Auch hier im Forum wurde schon oft über solche Sachen diskutiert.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Noch eine Frage : wenn der Brief bei mir im

    z.B August diesen Jahres eingehen wird, dann bin ich ja ab dem Tag des Eingangs im August bis zum 31.12 zahlungspflichtig. Korrekt? Auch wenn diese Frau ab jetzt im Heim ist im Juli. Oder? Ggf kommt der Brief ja auch erst im September? Worauf ich hinaus will: die Summe für 2021 wird ja immer geringer je später der Brief in 2021 bei mir ankommen würde? Oder sehe ich das falsch???

  • zwecks unbezahlten Urlaub: ja um zur Not was Gehalt zu drücken für 10-20 Tage eine Option. Wenn Firma mit spielt. Aber damit kriege ich ja „nur“ ca 3.000 Euro brutto gedrückt. Ist daher aus meiner Sicht nicht die große Lösung ?!

  • Noch eine Frage : wenn der Brief bei mir im

    z.B August diesen Jahres eingehen wird, dann bin ich ja ab dem Tag des Eingangs im August bis zum 31.12 zahlungspflichtig. Korrekt? Auch wenn diese Frau ab jetzt im Heim ist im Juli. Oder? Ggf kommt der Brief ja auch erst im September? Worauf ich hinaus will: die Summe für 2021 wird ja immer geringer je später der Brief in 2021 bei mir ankommen würde? Oder sehe ich das falsch???



    Du siehst es richtig

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Unbezahlter Urlaub ist, so wie ich es im Netz nachlese, im Einkommensbescheid gekennzeichnet. Mit einem „u“. Worauf ich hinaus will: wenn ich ggf mein Jahresbruttoeinkommen zeigen muss und man sieht dort das „u“ , führt dies dann nicht zur Unterstellung , dass der unbezahlte Urlaub als Gehaltsminderung ausgenutzt wurde usw?