In Kürze vermögend. Was ist zu tun?

  • Hallo. Da ich schon eine Weile raus bin aus dem Thema, wende ich mich nochmal an die "Fachleute" hier.


    Eine gute Bekannte wird durch Ihre Scheidung vermutlich mit wenigstens 250.000€ rechnen Können. (Ihr Anteil am Wert des Hauses und sonstiger Assets)

    Ihre Mutter ist in Vollzeitpflege (Stufe 4) und Sie selbst verdient weit unter den 100k€ wo das Sozialamt bisher also leer ausging.

    Wie verhält es sich, wenn plötzlich +250k€ Guthaben vorhanden sind? Müssen Vorkehrungen getroffen werden, um den Geldabfluss Richtung Sozialamt möglichst gering zu halten?

    Oder kann das Sozialamt hier nicht zugreifen? Ist man selbst "meldepflichtig", wenn man plötzlich vermögend wird?


    Gruß

    Exo

  • verdient weit unter den 100k€

    Kein Elternunterhalt zu zahlen,

    weil das Einkommen (inkl. auch Vermögenszinsen) unter 100T liegt



    Ist man selbst "meldepflichtig", wenn man plötzlich vermögend wird?

    Natürlich nicht

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Exo,


    es besteht in dem beschriebenen Fall kein Grund sich Sorgen zu machen.

    Den Anteil am Vermögen hatte ja deine Bekannte schon vorher und daher ist es kein Einkommenszufluss.

    Sie ist weiter durch das AEG vor dem Zugriff durch den SHT geschützt, wenn ihr Brutto p.a. unter 100.000€ liegt.


    Es könnte sein, Sie hatte mal eine RWA erhalten, da steht manchmal der Satz, das man verpflichtet ist, "über die Änderung des Einkommen zu informieren."

    Das Bezieht sich aber auf das Jahresbrutto und es ist überhaubt fraglich, ob eine (alte) RWA vor dem AEG (vor 2020) noch eine Gültigkeit hat.


    Gruß


    frase

  • OK, danke für die Antworten. Vorher hatte sie ja anteilig 50% am Haus. Da wohnte sie aber noch selbst dort. Und mit Backsteinen kann man schlecht das SA zufrieden stellen. Wenn dann aber mal "Bares" vorhanden ist, hätte die Sache ja ganz anders aussehen können. D.h. wenn sich das Vermögen einmal durch Geldanlage vergrößern würde, wäre der Gewinn dem Einkommen zuzurechnen. Hab ich das so richtig herausgelesen?


    Gruß

    Exo

  • wenn sich das Vermögen einmal durch Geldanlage vergrößern würde, wäre der Gewinn dem Einkommen zuzurechnen. Hab ich das so richtig herausgelesen?


    Nein. Ein fiktives Einkommen wird nicht zugerechnet, wenn es um die Frage geht, ob man 100T verdient oder nicht und darum geht es ja in deiner Frage.


    Wenn ein Vermögen einmal durch Geldanlage vergrößert worden wäre, die durch ein Zugewinnausgleich bei einer Scheidung zustande kam, dann ist ein solcher Zugewinn steuerfrei und erhöht das Einkommen nicht, das Einkommen bleibt unter 100T.

    Wenn aber dieses dazugewonnenes Einkommen irgendwelche Zinsen oder Miete abwirft, dann würden solche "Zinsen oder Miete" das Einkommen tatsächlich erhöhen.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Die Frage zielte tatsächlich darauf hinaus:


    Ich lege das geteilte Scheidungs-Vermögen von 250.000 heute an und nächstes Jahr hätte es sich z.B. durch Kursgewinne, Dividenten, Tagesgeldzinsen, wie auch immer auf 275.000€ vermehrt. Diese +25.000€ wären dann als Kapitaleinnahmen hinzuzurechnen!? Wobei ein Kursgewinn ja nur dann entsteht, wenn man auch wirklich verkauft. Oder wird in so einem Fall der Kurswert zum bestimmten Datum gerechnet? 31.12. z.B.?


    Gruß

    Exo

  • nächstes Jahr hätte es sich z.B. durch Kursgewinne, Dividenten, Tagesgeldzinsen, wie auch immer auf 275.000€ vermehrt. Diese +25.000€ wären dann als Kapitaleinnahmen hinzuzurechnen!? Wobei ein Kursgewinn ja nur dann entsteht, wenn man auch wirklich verkauft. Oder wird in so einem Fall der Kurswert zum bestimmten Datum gerechnet? 31.12. z.B.?


    Wenn sich das Vermögen im nächsten Jahr 2023 so vermehrt, dass diese Vermehrung dazu führt, dass im Steuerbescheid für 2023 die "Summe der Einkünfte" steigt, dann steigt auch das für die 100T-Grenze relevantes Einkommen für das Jahr 2023.

    In deinem Beispiel würden Dividenden und Tagesgeldzinsen das Einkommen steigern, die Kurgewinne der nicht verkauften Aktien - nicht

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • DANKE! Perfekte Antwort!


    Also gleich in zweierlei Hinsicht :-)


    Das kann ich ihr so plausibel erklären.


    Nachdem die 100.000€ Grenze damals per Gesetz etabliert war und ich noch etwas Spielraum bis zu der Marke habe, war ich erstmal weg vom Thema...


    Gruß

    Exo