Kindesvater ignoriert Anwalt

  • Hey, wir haben momentan folgendes Problemchen…


    Aufgrund von emotionalem Missbrauch und regelmäßigem Drogenkonsum ist persönlicher Kontakt zwischen mir und dem KV momentan nicht möglich. Es ist so schlimm, dass ich zum Anwalt musste, so das die Kommunikation über diesen läuft.


    Anfang Juli hat der Anwalt dem KV ein Schreiben geschickt, wo wir ihm den Vorschlag gemacht haben, dass er meinen Sohn einmal die Woche sehen darf (Do, 2h). Aber ohne mich und nicht in meiner Wohnung. Ebenfalls hat sie ihn daran erinnert sich um begleiteten Umgang zu kümmern, da uns das JA dies schon empfohlen hat. Er hatte eine Frist bis zum 15.07 bekommen um sich bei ihr zu melden.

    Allerdings hat er sich zu der genannten Frist nicht gemeldet.


    Erst am 26.07 hat er mir geschrieben. Er will UNS besuchen diesen Donnerstag und ich soll auf jeden Fall mit dabei sein. (Alleine möchte er den kleinen nicht nehmen) Seine Mail hat er mit "Mit freundlichen Grüßen euer Daddy" beendet. Ich wusste nicht ob ich weinen oder lachen soll.


    Er hat das Schreiben der Anwältin "ignoriert" und die Frist verstreichen lassen. Genau so wenig hat er begriffen, das zwischen uns keinerlei Geplänkel mehr stattfinden wird und es wie gesagt alles über die Anwältin läuft. Und nun kommt er an und macht wieder was er will.


    Ich habe keinen Bezug auf diese Mail genommen, habe es gleich an die Kanzlei weitergeleitet. Allerdings ist der Anwalt momentan noch im Urlaub. Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, was mache ich, wenn er wieder einfach vor der Tür steht?



    LG

  • Hi,


    niemand kann gezwungen werden, nicht mit der Gegenseite direkt zu kommunizieren, sondern nur mit dem Anwalt der Gegenseite. Es ist zwar häufig sinnvoll, aber muss nicht sein. Ich würde ihm schreiben, dass ein Kontakt innerhalb deiner Wohnung nicht in Betracht kommt, und er doch bitte auf den Brief der Anwältin eben dieser antworten möge. Ob es sinnvoll ist, ihm das Kind (wie alt ist es denn?) für 2 Stunden mitzugeben, das können wir hier nicht abschätzen. Wenn nicht, dann würde ich noch dazu schreiben, dass auch eine Mitnahme des Kindes erst in Betracht käme, wenn die Voraussetzungen des Umgangs geregelt seien.


    Herzlichst


    TK

  • hey,


    Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte ihm bereits vor einem Monat mitgeteilt, dass Kommunikation über Anwältin läuft und er ihr auf das Schreiben antworten soll. Abgesehen davon wurde ihm durch das Schreiben der Anwältin bereits mitgeteilt, dass der Umgang nicht in meiner Wohnung stattfinden wird.


    Lg

  • Hi,


    nochmals, du kannst ihn nicht zwingen, mit deiner Anwältin und nicht mit dir zu kommunizieren, es sei denn, es besteht diesbezüglich eine gerichtliche Entscheidung. Er wird wahrscheinlich argumentieren, dass das ein Privatbesuch sei, nicht Teil des Rechtsproblems sei. Dir muss auch klar sein, dass das Mandat der Anwältin irgendwann beendet sein wird. Man kann in diesen Fällen immer nur in kleinen Etappen denken. Wichtig ist jetzt, dass du vor dem angekündigtem Besuch, also möglichst zügig eindeutig rüber bringst, dass auch private Besuche über die Anwältin abzustimmen seien und er deine Wohnung nicht betreten darf.


    Wie alt ist denn das Kind?


    TK