Nachehelicher Unterhalt+ falsch berechnet

  • Melisse, in diese Richtung ging a auch meine Überlegung. Vom Grundsatz her sollte der Anwalt den Anspruch zunächst einmal bestreiten (wie das geht, das weiß der Anwalt, glaub es mir mal) und quasi hilfsweise eine eigene Rechnung aufmachen (Steuerklasse korrigieren, und bemängeln, was sonst noch so zu bemängeln ist). Klar wird die Gegenseite die ganze Sache im Antrag nach oben ausreizen, also etwas höher ansetzen, als das Minimum. Wäre doch blöd, wenn er nach Abschluss des Verfahrens am Juristenstammtisch der Richter ihm erklärt, dass seine Klage prima gewesen sei in dem Fall M, aber, wenn er 50 € im Monat mehr beantragt hätte, hätte er die auch bekommen. Also, diesen Antrag nicht überbewerten.


    Das Problem in diesen Fällen bei relativ kleinen Kindern ist immer, dass die Kitas eben nur Teile des Betreuungsbedarfs abdecken. Was soll mit dem Rest geschehen? Nochmals woanders hin geben oder wie? Ich bemühe mich da seit Jahren, weiter gefasste Öffnungszeiten politisch durchzusetzen. Eben damit es auch mit der Ganztagsberufstätigkeit klappt. Leider vergeblich.


    Berichte weiter!


    TK

  • Also 2 1/2 stunden länger konnte sie dort bleiben, und wir wären zufrieden, wenn sie wenigstens das ausnutzten würde.


    Ja wir machen jetzt, sobald wir dann ihre Abrechnungen haben, eine eigene Rechnung auch mit Fahrtkosten und andere Steuerklasse usw.

    Dann gucken wir uns mal den neuen Betrag an. Bin mal gespannt wie der Unterschied ist. Zumindest 75 % fände ich mindestens angemessen

  • Melisse, man weiß es einfach nicht. Denn nicht jedes dreijährige Kind packt das schon mit der ganztägigen Fremdbetreuung. Ich hab ja selbst zwei Kinder bei voller Berufstätigkeit alleine aufgezogen. Ich kenne die Probleme also wirklich. Bei meinem Großen wäre eine ganztägige Fremdbetreuung kein Problem gewesen, auch nicht als Kleinkind. Nur, damals gab es das noch gar nicht, nicht mal im Ansatz. Punkt 12.00 war Schluss. Beim Kleinen gab es dann wenigstens schon längere teilzeitige Betreuung in der Kita. Er war aber einfach noch nicht so weit. Und bis 16.00 in der Kita, dann noch woanders, es hätte nicht funktioniert. Da hat man dann als alleinerziehende Mutter so seine Probleme. Kinder sind nun mal keine Roboter. Vieles geht nur durch ausprobieren und gucken.


    Mir blieb nur die teuerste Alternative: Kindermädchen einstellen, voll bezahlen. Klar, regulär mit Sozialabgaben angemeldet. Ich selbst lebte unter der Armutsgrenze, klar. Aber, die Betreuung hat dann wenigstens geklappt und ich habe den Anschluss in meinem Beruf nicht verpasst. Worauf ich hinaus will: man muss sich den Fall anschauen.


    TK

  • Ja ich geb dir definitiv Recht 👍

    Aber du hast ja anscheinend wenigstens gehandelt 😊

    Aber die 75€ unterschied der Steuerklasse hilft schon mal, die Fahrten werden wir absetzen, die Versicherungen,

    Dann geht's schon mal bergauf! Es kann nur besser werden 🤗

  • Hi,


    wir sind ja gar nicht weit auseinander. Weißt du, es ist prima, dass es heute die Kitas mit längeren Öffnungszeiten gibt. Aber die Konzepte sind nicht auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden aufgebaut. Die Planung geht immer noch von zwei Partnern aus, die zusammenleben. Wenn A um 6.00 Uhr anfängt zu arbeiten, dann bestimmt B erst um 8.00. Also kann B das Kind gut in die Kita bringen, die um 7.00 Uhr öffnet, und A hört ja zeitiger auf mit der Arbeit als B, weil eben um 6.00 angefangen, dann holt der das Kind ab. Nur Elternteile wie ich sind auch heute in dem Konzept allein gelassen. Und es wird immer wieder vergessen, dass Kinder mitunter in der Entwicklung etwas hinterher hinken. Auch das ist zu bedenken.


    Ich denke mal, ihr seid auf dem richtigen Weg. Zumal, selbst wenn der Vater zahlen muss, es wird nicht ewig sein. Ein sehr überschaubarer Betrag für eine sehr überschaubare Zeit. Ist meine Einschätzung im Augenblick.


    TK

  • Hi,


    selbst wenn das Gericht eine unbegrenzte Entscheidung auf der Zeitschiene trifft, so bedeutet das nicht, dass unbegrenzt bezahlt werden muss. Das bedeutet letztlich nur, man weiss nicht, wie lange der Anspruch besteht, und man muss dann später schauen, dass das Urteil aus der Welt kommt, es ist also kein Automatismus da. Euer Anwalt kann natürlich auch versuchen, eine zeitliche Begrenzung hinzubekommen. Also, auch das ist nicht so wild.


    Herzlichst


    TK

  • Ja davon hab ich auch schon gelesen 👍 ich werde euch gerne auf dem laufenden halten wie es weiter geht! Bei so einer kurzen Ehe fände ich eine Begrenzung auf jeden Fall angebracht.

    Danke für eure Hilfe! Ihr seid echt klasse 🌄

  • Die ganztägige Betreuung in einer KITA deckt den vollständigen Betreuungsbedarf ab, welcher dadurch entsteht, dass die Mutter erwerbstätig ist.

    Die Kosten der KITA mit Ausnahme der Kosten für die Verpflegung stellen dann Mehrbedarf dar und sind nach Leistungsfähigkeit zu verteilen.


    Für die alltägliche Betreuung des Kindes erhält die Mutter ja Unterhalt vom Vater, welcher die Betreuung vollständig abdeckt, sofern der Vater zumindest den Mindestunterhalt zahlt.

    Die alleinerziehende Mutter ist ja dahingehend privilegiert, dass Sie ihrer Unterhaltspflicht (regelmäßig) durch die Betreuung des Kindes erfüllt. Diese Privilegierung muss der Vater dann aber nicht nochmals "bezahlen".


    Wenn sich die Mutter nun entschließt, verkürzt zu arbeiten, obwohl das Kind ganztägig betreut werden könnte, löst dies keinen Anspruch auf zusätzlichen Betreuungsunterhalt aus.

  • Dass die Kosten der Kita-Betreuung als Mehrbedarf angesehen werden, ist ja gerade dadurch begründet, dass eine solche Betreuung als dem Kindeswohl zuträglich angesehen wird und nicht etwa, weil die Mutter arbeiten geht.

    Wenn die Mutter nun argumentiert, sie könne wegen des Kindeswohls nicht voll arbeiten, konterkariert sie damit ja gerade die Begründung, warum die Kita-Kosten als Mehrbedarf gelten.

  • Trotha, das Problem ist doch ein ganz anderes. Das Problem ist, dass die Fremdbetreuung in der Kita eben nicht deckungsgleich mit den Bedürfnissen für eine ganztägig arbeitende Mutter ist, es sie denn, sie arbeitet selbst im Kindergarten. Es müsste also häufig doppelt organisiert werden. Einmal ein Kita-Platz und dann noch die Vor/Nachbetreuung außerhalb der Kita-Zeiten. Abgesehen davon, dass natürlich auch finanziell für viele Alleinerziehende nicht zu stemmen ist, verkraften das viele Kinder auch nicht, gerade im Kleinkindalter.


    Es ist noch gar nicht lange her, da sah die Rechtsprechung wie folgt aus, für Kleinkinder: halbtägig entspricht dem Kindeswohl, ist also vom Unterhaltszahler hälftig mit zu tragen. Der Rest ist Hobby des betreuenden Elternteils, also von ihm alleine zu tragen. Dem Himmel sei Dank, ist man irgendwann davon abgekommen. Nur, die Betreuungslücke bleibt.


    Da kommen wir auch mit einem sturen "die Mutter hat dafür zu sorgen, dass das Kind während ihrer ganztägigen Berufstätigkeit betreut ist, es gibt ja Kitas" nicht weiter. Für mich ist immer noch das dringendste Erfordernis, erst einmal die Öffnungszeiten der Kitas so zu erweitertn, dass eine doppelte Fremdbetreuung entbehrlich ist.


    TK

  • Ja also gerade nur auf diesen Einzelfall bezogen, könnte das Kind auf jeden Fall statt bis 14:30 bis 16:30 bleiben, also 2 stunden länger. Und diese Zeit könnte die Mutter dann auch mehr arbeiten.


    Und das sollte meiner Meinung nach auch passieren.

    Und mit dem Geld was sie dann Netto raus bekommen würde, wäre sie auch nicht mehr bedürftig und könnte sich gut alleine versorgen , was ja auch eigentlich der Sinn ist, wenn man die Scheidung einreicht.


    Man soll ja nicht abhängig bleiben von seinem Ex.


    Man muss bedenken, es geht ja um nachehelichen Unterhalt, nicht um Trennungsunterhalt. Der Luxus des anderen geht dich ja dann eigentlich nichts mehr an 😄

  • Übrigens, um euch auf dem laufenden zu halten, der Antrag vom Gericht wurde uns zugestellt. Meiner Meinung nach ziemlich schlecht formuliert, und ohne nennenswerte Beweise. Der Anwalt meines Freundes hat schon eine vorläufige Antwort verfasst, die es richtig in sich hat 😉 ich denke unsere Chancen stehen sehr gut!

  • Hey Leute! Hab neue Fragen.

    In 3 Wochen ist übrigens der Gerichtstermin.


    Es wurde in der Brief der Gegenseite in die Berechnung geschrieben, das der Kindesunterhalt auf das Gesamteinkommen von beiden gerechnet wird (kam 7 raus) und er nur die 4 bezahlt, und des Restbetrag wurde ihr beim Einkommen abgezogen.

    Ist das tatsächlich so?

    Durch die falsche Steuerklasse kamen übrigens jeden Monat 100 Euro netto bei ihr drauf!