Unterhalt 17/18 Lebensjahr

  • Hallo zusammen,


    Folgende für mich aktuelle Problematik...

    Tochter wurde Stichtag 16.7 18 Jahre alt "Vater" hat im Juli Zahlung eingestellt obwohl m.E. die Hälfte in der Stufe 1 DDorfer Tabelle bis 15.7 hätte gezahlt werden müssen ab 16.7 (Tochter hat Ausbildung am 1.8. begonnen hatte aber zu dem Zeitpunkt kein eigenes Einkommen.) dann Unterhalt ab 18 - 31.7. ab August wäre er raus da Ausbildungsvergütung bei ca 900€ liegt + Kindergeld.

    Ist das richtig gedacht von mir ?

    Vielen Dank!

  • Hallo Schnippi,


    bestand ein Titel/Jugendamtsurkunde ?


    war der/die auf das 18 Lebensjahr beschränkt?



    edy

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  • Ja, für Juli muss definitiv noch etwas gezahlt werden.


    Über die genaue Höhe könnte man jetzt aus verschiedenen Gründen verschiedener Auffassung sein. Jeden Betrag zwischen 360 € und 460 € würde ich in der genannten Fallkonstellation ohne weitere Diskussion akzeptieren.

  • Tabula rasa danke, das sehe ich genauso! Allerdings kommt 0 hier an.Habe berechnet weil ich ja versucht habe fair zu sein 354€ für Juli eigentlich

    halber Unterhaltssatz nach DT -17 Jahre Stufe 1 211,75 und anteilig hälftig 142,25€ ( ich leiste meinen Teil in Naturalform) ab 18 .

    Der ..... reagiert 0. Jemand ne Idee was ich unternehmen kann außer Polizei ( Strafantrag ist gestellt) ?

  • Hallo ,


    Der ..... reagiert 0. Jemand ne Idee was ich unternehmen kann außer Polizei ( Strafantrag ist gestellt) ?

    dafür gibt es doch den Titel, der kann doch vollstreckt werden (aber immer Vorsicht).


    edy

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  • Ja das stimmt.Aber mir ging es grundsätzlich erst einmal darum zu wissen, ob es rechtens ist, das der Unterhalt durch den Kindsvater einfach so eingestellt wird.

    Sicherlich ist die Vollstreckung durch den Titel ein gangbarer Weg einerseits allerdings ist es da schon wieder schwierig weil a) meine Tochter Ansprüche bis 15.7 ( unter 18) hat die bislang immer durch mich geltend gemacht wurden und b) ab 16.7-31.7 sie selber ja ihre Ansprüche geltend machen muss weil sie 18 ist.

    Völlig verzwickt.Meine Tochter und ich haben ein gutes Verhältnis - zwischen Vater und Tochter bestand nie Kontakt da er diesen nie gesucht hat.

  • Hallo Schnippi

    Strafantrag ist gestellt

    wau, bin gespannt was daraus wird.

    Die Fachleute hier werden es ja sicher noch erklären.


    Der Strafantrag führt eher zu einer Bestrafung für den Unterhaltsschuldner.


    Ob du so den Fehlbetrag für deine Tochter bekommst?


    Gruß


    frase

  • Ab der Volljährigkeit muss das Kind alle offenen Ansprüche selbst geltend machen, auch Rückstände aus der Minderjährigkeit. Daran scheitert es nicht. Es sei denn der Unterhaltstitel ist auf die Mutter ausgestellt (was in sehr sehr seltenen Fällen vorkommen kann).


    Wenn er also nicht zahlt, dann ist die Zwangsvollstreckung das einzige wirkungsvolle Instrument um den Kindesunterhalt einzutreiben.

  • edy nein weil er NIE seine wirklichen Einkünfte oder Einkommenssteuererklärung abgeben hat,trotz Anwalt .

    ab 18 muss aber dein Einkommen in die Berechnung mit einfließen-


    edy

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  • Hi,


    es geht also um einen Monat, wenn ich das richtig sehe? Wenn dem so ist, dann vollstreckt man aus dem Titel für diesen Monat und gut ist.


    Nee, den Staatsanwalt lockt das nicht hinter dem Ofen hervor, wirklich nicht. Es ist nicht seine Aufgabe, insbesondere nicht bei möglicherweise zivilrechtlich angreifbaren Forderungen sich vor den Karren des Anspruchsinhabers spannen zu lassen. Das Verfahren wird so schnell eingestellt, so schnell kannst du gar nicht gucken. Und bringt keinen Cent.


    Herzlichst


    TK

  • Ja Schnippi, das Kind muss den Unterhalt durchsetzen - auch aus der Zeit der Minderjährigkeit. Du hättest ggf. gleichzeitig einen sogenannten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Vater. Da beide Ansprüche kongruent sind, kannst du vom volljährigen Kind die Abtretung des Unterhaltes verlangen. In den wenigsten Fällen ist das wirklich ein Streitpunkt, schließlich lebt ihr zwei zusammen und es geht hier nur um ein paar hundert Euro.

  • Mir geht es einfach ums Prinzip,ich habe in der Vergangenheit schon soviel mit ihm erlebt ( das geht eigentlich schon auf keine Kuhhaut mehr... Privatdetektiv,wegen einer angeblichen "eheähnlichen Gemeinschaft" die ich nicht hatte, Mehrere tausend € Unterhaltsrückstand, die in seine Insolvenz geflossen sind , Bilanzenfälscherei ,3 x Steuerberater gewechselt bis das Ergebnis dann passend war usw.usf.)

    An ihrem 18. wird noch ein letztes Fass aufgemacht...anstatt einfach ein letztes Mal zu bezahlen.

    Ja, sicherlich werde ich bestimmt mit meiner Tochter zum GV gehen, immerhin kennt sie sich damit nicht so wirklich aus.

    Und auch wenn es nur um wenige hundert € geht ,die definitiv fehlen und weshalb ich Scherereien und Rennerei habe, strafbar gemacht hat er sich definitiv.Sie hat kein Einkommen im Juli und ich bin in Vorleistung gegangen. Danke für eure Antworten!