• Hallo Zusammen,


    mit meinem Mann bin ich seit 18 Jahren verheiratet. Seit knapp 2 Jahren leben wir getrennt. Ich konnte zu dem Zeitpunkt der Trennung in einer Wohnung bei Freunden unterkommen, um erstmal zu sehen, wie sich alles entwickelt. Ich bin also nicht aus dem gemeinsamen Haus von meinem Mann und mir ausgezogen und habe, bis auf sehr persönliche Dinge und meine Kleider, bisher noch nichts mitgenommen. Dies ist auch so mit meinem Mann kommuniziert. Im Grundbuch bin ich gleichberechtigt eingetragen.


    Wir haben eine gemeinsame Tochter, mit 17, 5 Jahren, die ab nächstem Monat alleine leben wird. Aus aus verschiedensten Gründen war sie seit dem Zeitpunkt der Trennung in eine betreute Wohngruppe gezogen. Mein Mann und ich mussten daher über einen längeren Zeitraum die Kosten jeweils anteilig an das Jugendamt bezahlen. Da mein Mann ca 2/3 mehr verdient wie ich, hatte er einen hohen Eigenanteil gegenüber dem Jugendamt zu bezahlen. Glücklicherweise hatte sich die Situation für unsere Tochter verbessert, so dass sie keine professionelle Betreuung mehr benötigt. Sie zieht in ein Studentenappartment.


    Seit Anfang des Jahres habe ich meinem Mann den Vorschlag einer gegenseitigen Absprache gemacht, wenn es auch nur in kleinen Schritten möglich wäre. Grundsätzlich hatte mein Mann der Aussprache zugestimmt, hielt sich über den Zeitpunkt sehr bedeckt und wurde nur in kleinen Schritten aktiv, um eine Verbesserung unserer Situation herzustellen.


    Dadurch, dass unsere Tochter in ein eigenes Apartment zieht, haben wir wieder vermehrten Kontakt, da es hierzu vieles zu regeln gab. Ich habe daher vor ca 3 Wochen den Versuch unternommen, auf meinen Mann vermehrt zuzugehen, um zu schauen, ob eine Wiederannäherung , wenn auch in kleinen Schritten, möglich ist. Zu nächst reagierte mein Mann positiv. Als ich ihn darauf ansprach, dass ich nun endlich eine Klarheit über eine Aussprache benötige, teilte er mir mit, dass er seit der Trennung nichts anderes wollte, als die Trennung. Somit ist für mich die Klarheit da.


    Nun zu meinen Fragen:


    Bis auf die Punkte, dass wir unsere gemeinsamen Autos aufgeteilt haben, und die Steuerklassen geregelt haben, waren weitere Schritte zum Vollziehen der Trennung nicht möglich. Ich habe seit über 1 Jahr mit meinem Mann die Vereinbarung getroffen, dass unser gemeinsames Girokonto aufgelöst wird. Die Gehaltszahlungen gehen seit der Trennung auf die jeweiligen eigenen Konten. Da einige Abrechnungen auf dem Konto ausschließlich meinen Mann betreffen, kann nur er die Endabrechnung machen. Bisher hatte mein Mann die Vereinbarung nicht eingehalten. Aus meiner Sicht unternimmt er keine Schritte die Trennung umzusetzen.


    Meine Wohnsituation hatte sich nun seit 3 Wochen sehr kurzfristig geändert. Bisher konnte ich in einer Wohnung bei Freunden wohnen. Nun wird die Wohnung kurzfristig von deren Familie gebraucht. Ich muss also ausziehen und habe ca 8 Wochen Zeit um eine geeignete Wohnung zu finden.


    Da dies nicht einfach ist:

    Kann ich wieder in unser gemeinsames Haus einziehen, da ich dort ja nicht ausgezogen bin?


    Für den Fall, dass ich eine Wohnung finde, bin ich darauf angewiesen, dass der Hausrat geteilt wird und mein Mann mir mehr Unterhalt bezahlt. Dadurch, dass unsere Tochter nicht mehr durch das Jugendamt betreut wird, werden seine Kosten erheblich geringer. Sein Vorschlag für eine Lösung für den Unterhalt für unsere Tochter, die nun selbständig wohnen möchte, ist, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten für das selbständige Wohnen beteilige. Dies würde meinen Anteil um 200 Euro erhöhen, sein Anteil würde sich um ca 600 Euro reduzieren.


    Kann ich von meinem Mann einfordern, dass er aus dem Haus auszieht, da er ja nun schlußendlich die Trennung einfordert?

    Wie kann ich meinen Mann dazu bewegen, die Umsetzung der Trennung voranzubringen?

    Wie kann ich mehr Unterhalt einfordern?

    Auf was muß ich achten?

    Ab wann ist ein Verkauf des gemeinsamen Hauses an den Ehepartner sinnvoll?

    Wirkt sich der Verkauf des gemeinsamen Hauses vor der Scheidung auf den Zugewinn aus?

  • Hallo Gina16,


    "viel Text".


    Warum soll dein Partner die Trennung voranbringen? stelle doch du einen Scheidungsantrag.


    Es ist zu klären ob der Tochter noch Unterhalt zusteht.


    Je mehr Unterhalt er an die Tochter zahlen muss, je weniger wird er an dich zahlen können.


    Ab wann ist ein Verkauf des gemeinsamen Hauses an den Ehepartner sinnvoll?

    Ihr steht beide zu 50:50 im Grundbuch ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Nach Ihren Ausführungen sind Sie "gleichberechtigt" im Grundbuch eingetragen, das Grundstück gehört Ihnen mithin offenbar zur Hälfte.

    Sie können in dieses schon wieder einziehen, haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Ehemann auszieht.

    Zur Höhe des Trennungsunterhaltes kann man nichts sagen, da hierzu entsprechende Angaben fehlen. Zur Rangfolge der Unterhaltsansprüche müsste man wissen, was Ihre Tochter aktuell macht.

  • Es wäre, wie immer, eine Einzelfallentscheidug.

    Sollte sich der Ehemann auf 1361 b (4) berufen und damit durchdringen, müsste es sich ab diesem Zeitpunkt den hälftigen Wohnwert der Immobilie als Einkommen anrechnen lassen, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Trennungsunterhaltes führen könnte.

  • Vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir schon mal weiter.


    Eine weitere Frage für mich ist:


    Angenommen wir verkaufen das gemeinsame Haus. Im Grundbuch sind wir 50:50 eingetragen. Mein Mann hatte für den Kauf des Haus einen Betrag x eingebracht, ich Betrag 0.


    Wie sieht die Verteilung des Erlöses des Hause aus?


    Beispiel:

    Erlös Verkauf Haus= 300.000

    300.000 geteilt durch 2= 150.000

    Anteil mein Mann: 150.000 plus Betrag x,

    Mein Anteil 150.000 minus Betrag x.

    Oder wird dies anders berechnet?


    Wird der Erlös von dem Haus als Zugewinn gerechnet, wenn das Haus vor der Scheidung an den Ehepartner verkauft wird.