Abänderung Unterhalt bei Altersgruppenänderung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Thema Kindesunterhalt.


    Mein Sohn wird nächsten Monat 6 Jahre alt. Wir haben einen Titel für den Unterhalt gezeichnet im April 21 über einen festen Betrag (also statischer Titel nehm ich an).


    Muss ich jetzt, wenn er 6 wird, automatisch mehr zahlen entsprechend der neuen Eingruppierung? Oder muss sie das erst einfordern? Oder der ganze Titel abgeändert werden? Ich habe aktuell noch nichts bekommen, weder von meiner Ex noch vom Jugendamt. Wenn ich jetzt den Betrag laut Titel weiterzahle und sie das im Nachhinein einfordert, hat sie dann "Pech gehabt" für den Oktober, weil sie zu spät eingefordert hat oder besteht ein Anspruch auf Nachzahlung? Ich würd gern einfach wissen, ob ich Handlungsbedarf habe bei bestehendem Titel oder einfach ganz normal denselben Betrag weiterzahlen kann solange niemand mir was anderes sagt.


    LG

  • Statische Titel sind eher ungewöhnlich, außer es handelt sich um einen Mangelfall. Soweit Mangelfall ändert sich durch den 6. Geburtstag des Kindes gar nichts. Bei mehreren Kinder könnte man eine Neuberechnung vornehmen und den Anteil für das betroffene Kind leicht zu dessen Gunsten verschieben.


    Unterhalt kann im Regelfall nicht für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Es gibt ein paar Ausnahmen, ich kann jedoch aus der Schilderung nicht erkennen, dass diese hier vorliegen.


    Handelt es sich beispielsweise um eine Jugendamtsurkunde und wurde diese entgegen der Aufforderung zur dynamischen Beurkundung in statischer Form erteilt, so wäre eine gerichtliche Abänderung auch rückwirkend noch möglich. Handelt es sich um einen Gerichtsbeschluss oder Vergleich, so kann dieser in der Regel nicht rückwirkend abgeändert werden.