Kindesunterhalt, Eigenbehalt, Hauskredit, ALG2 ... das volle Programm :(

  • Hallo,
    vermutlich ist das hier gar nicht die richtige Rubrik - ich wusste nicht wohin. Meine Situation ist kompliziert ... man könnte sie auch absolut beschissen nennen.
    Ich hoffe ihr verzeiht mir eine etwaige falsche Rubrik und könnt mich zumindest besser aufklären. Es tut mir leid, ich bin gerade total durch den Wind :(

    Folgende Situation:
    Ich habe mit meiner aktuellen Parterin letztes Jahr ein Haus gekauft, es wurde noch nicht mal damit begonnen den Kredit abzuzahlen. Wir haben drei Kinder (9, 6 & 2) .
    Ich habe mich in eine neue Frau verliebt. Sie ist arbeitslos (ALG2) und hat eine zehnjährige Tochter. Ich bin verzweifelt; so wie ich das sehe komme ich aus der Beziehnung gar nicht raus da ich es mir finanziell nicht leisten kann.

    Wenn ich das richtig sehe liegt der Eigenbehalt, da ich erwerbstätig bin, bei 1160 € - irgendwie sind da wohl Wohnkosten von 430 € integriert?!?
    Ziehe ich mit meiner neuen Partnerin zusammen, hat diese keinen Anspruch mehr auf ALG2, oder? Wie soll ich von 1160€ eine Wohnung bezahlen, drei Leute versorgen und zur Arbeit kommen?

    Könnt ihr mich aufklären wie das mit den Anrechnungen bei ALG2 ist? Habe ich überhaupt eine Chance mit meiner neuen Partnerin zusammen zu sein? Bei den aktuellen Mieten komme ich miettechnisch ja niemals unter 1200€ weg für eine Wohnung, in der zwei Erwachsene und ein jugendliches Kind überhaupt Platz haben.

  • Hi,


    ich versuche mal in die sehr vielschichtige Problematik einzusteigen. Andere werden sich hoffentlich auch noch melden, so dass man vielleicht eine Lösung erarbeiten kann.


    Wenn du dich von der Mutter deiner Kinder trennst, dann schuldest du zumindest für die drei Kinder Unterhalt, evtl. auch noch für die Mutter deiner Kinder, bis das Jüngste drei Jahre alt ist. Damit wird dir nur der oben genannte Betrag (Selbstbehalt) übrig bleiben. Du kannst damit leben. Du bist weder deiner neuen Freundin noch ihrem Kind zu irgend was verpflichtet.


    Wenn Du zu ihr ziehst, dann wird sie das beim Job-Center angeben müssen. Zunächst wird sich für ein halbes Jahr nur der Anteil der Miete verringern, den müsstest du für dein Wohnen dort aufbringen. Wenn man dann von einer gefestigten Lebensgemeinschaft ausgehen kann, dann wird natürlich anders gerechnet.


    Wie das mit dem Haus weitergehen kann, keine Ahnung. Dazu fehlen einfach Fakten.


    Herzlichst


    TK