Ehegattenunterhalt - Trennung - geplante Kündigung

  • Hallo liebes Forum,


    Kurz zu meiner Situation.


    Frau und ich sind seit 5 Jahren verheiratet. Haben zwei kinder 3 und 4 Jahre. Gehen beide in die Kita. Ich habe einen sehr flexiblen Job und habe die Kinder mind. 3-4 mal die Woche tagsüber und sie schlafen im Monat ca 2 mal bei mir. Wir wollen 3 Monate bevor wir das Trennungsjahr absolviert haben mit einem gemeinsamen Anwalt die Scheidung einreichen. Also Anfang des nächsten Jahres.


    Wir leben jetzt getrennt seit einigen Monaten. Ich arbeite vollzeit, derzeit mit Steuerklasse 3 ca. 3000€ netto. Sie arbeitet noch Teilzeit ca 800€ netto.

    Ich unterstütze sie derzeit mit ca. 1000€ netto monatlich. Das Geld ist jetzt bei uns beiden natürlich sehr viel knapper geworden.


    Aufgrund ihrer finanziellen Lage, hat sie jetzt geplant sich bei ihren jetzigen Arbeitgeber kündigen zu lassen und sich arbeitslos zu melden, damit sie unter der Hand beim Bäcker ihres Bruders arbeiten kann und zudem finanzielle Unterstütztung vom Staat bekommt. Meine Angst ist jetzt, dass sich daraus nochmehr finanzielle Nachteile für mich ergeben. Sie hat dann wenn ihr Plan aufgeht netto mehr Geld. Aber ich glaube dann wird sich die Institution versuchen sich das Geld von mir wieder zu holen. Dann zahle ich nicht mehr wie zurzeit zwischen ihr und mir vereinbart in der Trennungsphase 1000€ sondern dann verlangen sie plötzlich 1500€ oder so. Ich bin finanziell derzeit schon mit den 1000€ abgaben am absoluten Limit. Ein noch höherer Betrag wäre für mich nicht mehr ohne Schulden aufzubauen machbar. Ich kann sie aber natürlich auch nicht zwingen den jetzigen Job nicht zu kündigen und ihr Vorhaben zu verhindern.


    Könnt ihr mir sagen, ob das Jobcenter dann einfach an mich herantreten kann und einen nacheheliche Unterhaltsbetrag fordert? Oder berechnen diese nur was ich für die Kinder zahlen muss?


    Wir haben geplant einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen zur Scheidung. Sprich wir können noch vernünftig miteinander sprechen.


    Mein Plan ist es eigt nach 2-3 Jahren nur noch den Kinderunterhalt zu bezahlen. Wenn sie aber gar nicht mehr die Absicht hat offiziell zu arbeiten, weil sie "gekündigt" wurde, müsste ich ja auch selbst nach 2-3 Jahren nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt weiter bezahlen weil sie ja eh nicht gewillt ist zu arbeiten und alles dafür tut nichts zu bekommen.


    Ich wäre euch dankbar wenn ihr die Situation mal beurteilen könntet und ob ihr dahingend villt einen guten Tipp habt wie hier am besten vorzugehen ist von meiner Seite aus. Und ob das jobcenter dann tatsächlich von mir nacheheliche Unterhalt oder den berechneten Betrag von mir fordern wird und kann?


    Lieben Dank für eine Unterstützung.

  • Hi,


    zunächst einmal, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Es ist für eine Seite möglich, auf einen Anwalt zu verzichten, wenn diese Seite keine Anträge bei Gericht stellen will.


    Auch ansonsten habe ich bei diesem Konstrukt Bauchschmerzen. Einmal, wir geben keine Ratschläge, wie man Dritte, hier den Staat und die Arbeitsagentur betrügen kann. Diese Konstrukte fallen auch in der Regel irgendwann auf. Und dann habt ihr ein Problem mit dem Staatsanwalt, dem Hauptzollamt. Abgesehen davon, natürlich wird sich das Job-Center auch an Dich wenden, wieso auch nicht? Da wird dann spitz gerechnet werden, wie viel Unterhalt für die Ex zu leisten ist, davor wird dann das Jugendamt rechnen, was an Kindesunterhalt zu zahlen ist. All das passiert ganz schnell. Ob du in die kriminellen Machenschaften der Frau verwickelt bist, das wird der Staatsanwalt rausfinden.


    Finger weg!


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Snowfall,


    Keine Ahnung wie lange deine Bald-EX die letzten 2 Jahre "zusammenhängend" gearbeitet hat?


    Ihr würde evtl. Arbeitslosengeld (1) zustehen?


    Dieses Geld würde in die Berechnung des Ehegattenuntehalts mit einfließen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ich will damit ganz und gar nichts zu tun haben und will sie davon überzeugen es sein zu lassen. Das ist mir schon klar, dass sowas das aller Letzte ist. Zumal ich ja dadurch ebenfalls der leidtragende bin. Wie ich vermutet habe hätte ich dadurch ja nur Nachteile. Mir ist persönlich egal was sie privat macht zumal ich sie auch nicht zwingen kann nicht zu kündigen. Aber sie läßt sich davon abbringen.


    Wer macht sich erpessbar? Am Ende kann ich ja viel behaupten. Wie willst du dem Staat beweisen das person XY "schwarz arbeitet" das ist doch fast unmöglich. Ich bin hier in einer katastrophalen Lage und kann nur verlieren.


    Vielen Dank für den Hinweis mit dem arbeitslosengeld 1. Sie arbeitet jetzt seit knapp 9 Monaten und hatte davor halt die kinder. Aber vor den Kindern hatte sie auch nicht gearbeitet. Also sind die 9 Monate noch nicht voll. Wenn sie ihr das berechnen würden wäre das ein Anfang.


    Die Frage ist wie ich damit jetzt umgehe?

  • Hi, Du machst dich erpressbar. Und ja, es ist nicht unmöglich, das raus zu finden. Geht häufig recht schnell. Und dann wird es bitter. Es fängt ja schon beim "kündigen lassen" an. Damit kann man schon in der Sperre von drei Monaten sein. Wenn denn zum Zeitpunkt der Kündigung überhaupt schon der Anspruch auf ALG 1 besteht.


    Nimm dir einen eigenen Anwalt, wie hier von Gauss schon geraten wurde, und zwar sofort. Arbeite nicht an kriminellen Aktivitäten der Frau mit. Muss ja nicht jeder so tief sinken.


    TK

  • Alles klar danke erstmal für Beiträge.


    Aber wieso mach ich mich erpressbar? Ich will doch nichts damit zu tun haben. Verdiene mein eigenes Geld und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich behalte meinen Job und sie will kündigen. Womit mach ich mich erpressbar?

  • Es gibt hier nichts, womit Sie sich erpressbar machen würden.


    Das Jugendamt rechnet auch nicht ungefragt den Kundesunterhalt aus, sondern nur dann, wenn die Mutter sich dahingehend an dieses wendet.


    Es ist auch kein Grund zu erkennen, weshalb die Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln sollte, falls ihre Ex schwarz arbeiten sollte

  • Hi,


    ich halte mich hier etwas zurück, ich will keine Gebrauchsanweisungen für Betrügereien geben. Es gibt durchaus Konstrukte, bei denen sich beide strafbar machen, ich meine nicht die Schwarzarbeit. Wir haben ja auch noch den Betrug des J-C, der ja hier mit fest eingeplant ist.


    Es gibt diese Ermittlungsverfahren. Und die Frau scheint ja hemmungslos zu sein. Da kann er sich durchaus erpressbar machen.


    TK

  • Womit sollte der Fragesteller sich hier erpressbar machen?

    Wenn die Ex ALG 2 beantragt und Unterhaltszahlungen des Fragestellers verschweigen würde, macht sich diese und nicht der Fragesteller strafbar.

    Das JC wird jedoch nach Antragstellung sowieso die Unterhaltsansprüche prüfen und die Einkommensverhältnisse des Fragestellers abfragen, um die Unterhaltsansprüche zu berechnen und diese dann ggf. auf sich überleiten oder diese Zahlungen bedarfsmindernd anrechnen.

    Sobald der Fragesteller dahingehend vom JC angeschrieben wird, wird dieser dem JC mitteilen, welche Zahlungen er leistet.

    So lange der Fragesteller korrekte Angaben macht, hat er nichts zu befürchten.