Kindesunterhalt .... schlaflose Nächte!

  • Hallo in die Runde!


    Ich schreibe mal die Situation hier von meinem Sohn, der bereits so einige schlaflose Nächte hatte.

    Vorweg, bevor es hier falsch aufgefasst wird.... ja, er hat Kinder in die Welt gesetzt und kümmert sich auch rührend um sie, aber aufgrund der finanziellen Situation, bräuchte er mal ein paar Ratschläge.


    Mein Sohn lebt seit 10 Jahren in "wilder Ehe" seine Partnerin hat ein Kind mit in die Beziehung gebracht. Zusammen haben sie jetzt noch 4 Kinder.... d.h. 7 Personen-Haushalt.


    Wie er vor einiger Zeit erfahren hat, ist er noch Vater von einem 11jährigen Kind, aus einer vorherigen kurzen "Beziehung". Für dieses Kind hat er bislang keinen Unterhalt gezahlt und hat es

    auch noch nicht kennengelernt. Es ist noch nie jemand wegen dem Unterhalt auf ihn zugekommen.

    Jetzt aber möchte die Tochter nicht mehr bei ihrer Mutter wohnen (es sollen dort wohl unhaltbare Zustände sein) und er kommt ins Spiel. Er würde sie aufnehmen, kann es aber nicht, da sie absolut von der Wohnsituation am Limit ( 7 Personen in 3 Zimmern) sind.

    Seine Bedenken sind jetzt natürlich, wie er für das Kind Unterhalt zahlen soll. Sein Gehalt reicht gerade mal eben für seine jetzige Situation, seine Familie zu versorgen. Seine Partnerin arbeitet nur ein paar wenige Stunden.

    Außerdem bräuchte das Kind eine besondere Betreuung, dass die beiden ihr gar nicht bieten könnten. Schlichtweg wären und sind sie mit der Situation überfordert.


    Seine Idee war jetzt schon, dass sie schnell noch heiraten, damit seine jetzige Familie finanziell Vorrang hat. Dadurch das sie schon 10 Jahre zusammen leben, hätten sie doch eh Vorrang, oder?


    Unterhalt für seine Tochter könnte er nicht aufbringen, wie lange würde das Amt es von ihm im schlimmsten Fall einfordern?


    Für ein paar Anregungen oder Tips wären wir dankbar!

  • Wurde die rechtliche Vaterschaft denn überhaupt schon geklärt? Denn diese ist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Verwandtschafts- und dadurch auch ein Unterhaltsverhältnis entsteht. Die Vaterschaft wirkt ex tunc (rückwirkend) ab Geburt. Damit ist es grundsätzlich erst mal auch möglich rückwirkend ab der Geburt Unterhalt zu fordern, allerdings eingeschränkt durch die hohen Anforderungen und Voraussetzungen aus § 1613 BGB. Das gilt sowohl für die Mutter als auch für eventuell beteiligte Sozialleistungsbehörden. Die konkrete Höhe einer Unterhaltsforderung wäre dann von den Umständen des Einzelfalls, also Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit abhängig.


    Eine Heirat hat keine Auswirkungen auf den Unterhalt für das Kind. Alle minderjährigen Kinder stehen im gleichen Rang.


    Unterhalt muss geleistet werden bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.


    Wenn das Kind aus dem Haushalt der Mutter herausgenommen wird und in einer WG lebt, so wäre hier kein Unterhalt zu zahlen. Das Jugendamt würde dann aber überprüfen, ob eine Kostenbeteiligung an der Unterbringung möglich ist.

  • Hi,


    in Ergänzung zu TR: es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso bisher da niemand "unterhaltstechnisch" an den möglichen Kindsvater herangetreten ist. Sowohl das Standesamt als auch die Unterhaltsvorschusskasse fragen da doch recht genau nach. Das müsste als erstes geklärt werden.


    Also, ist ein anderer Mann der juristische Vater? Und wenn nein, wie kommt es dann, das sich bisher noch nie jemand um diese Vaterschaft gekümmert hat? Falls da jetzt irgendwelche Forderungen an den möglichen biologischen Vater kommen, sollte die Vaterschaft erst einmal geklärt werden. Allein die Behauptung der Mutter, er sei es, das langt nun wirklich nicht.


    Wo das Kind, sofern es denn das seinige ist, dann unterzubringen ist, das ist erst die nächste Frage. Er hat kein Sorgerecht, kein Kontakt zu dem Kind, wohnt selbst sehr beengt, da wird niemand ihn (und sei es auch nur moralisch) zwingen, das Kind bei sich aufzunehmen. Das Jugendamt ist da gefordert, eine andere Lösung zu finden.


    Kindesunterhalt wäre zu zahlen, sofern die Vaterschaft feststeht, wahrscheinlich nur für die Zukunft. Da wäre der Betrag, der aus seinem Einkommen zur Verteilung für die Kinder zur Verfügung steht, eben unter allen Kindern aufzuteilen. Da müsste dann gerechnet werden. Aber, die Frage stellt sich ja im Augenblick noch nicht. Bitte die Punkte der Reihe nach abarbeiten, falls sich jemand an ihn wendet.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    vielen Dank für die beiden Antworten.


    Die Vaterschaft ist schon sicher, dass ist Amtlich. Ich hatte meinen Sohn auch schon vorgewarnt, dass jetzt auf ihn noch rückwirkend etwas zukommen könnte.


    Das mit der Heirat hab ich mir gedacht, dass das keine Vorteile für seine jetzige Familie bringen wird.


    In ein paar Tagen ist der nächste Gerichtstermin bei dem es darum gehen wird, wo das Kind jetzt abbleibt.


    Hauptsache der Kleinen wird geholfen und sie fühlt sich bald wieder wohl!