Welcher Anwalt? und wo?!

  • Meine derzeitige Anwältin ist älter und hat mir gegenüber zugegeben, dass sie immer weniger Arbeit annimmt und ihr Terminkalender bereits zu voll ist. Sie schlug mir vor, mir einen neuen Anwalt zu suchen, der sich um die beiden anderen Probleme kümmert, die ich habe. Die anderen Probleme sind folgende.




    1.) Beim Hauptstreit geht es um ein Haus in Berlin, das uns beiden gehört. Im Jahr 2017 gingen wir zurück in die USA und vermieteten das Haus für einen kurzen Zeitraum von 5 Jahren. Wir kamen unerwartet zurück nach Deutschland und mein Ex nahm einen Job in Magdeburg an. Wir trennten uns schließlich 2019 und er wies die Mieterin an, die Miete auf sein Privatkonto zu überweisen. Als ich sie wegen meines Anteils an der Miete kontaktierte, teilte sie mir mit, dass sie weiterhin an meinen Ex zahlen wird, da mein Name nicht im Mietvertrag steht (und das stimmte leider). Ich habe zwei Anwälte beauftragt, die mir nur gesagt haben, dass er mir rechtlich gesehen die Hälfte der Miete (nach der Hypothekenzahlung) zahlen muss, und mein Ex hat das seit fast drei Jahren nicht getan, bei etwa 450 Euro pro Monat. Ich will ihn vor Gericht bringen und versuchen, dieses Geld zurückzubekommen! Der Mieter ist diesen Sommer nach Schreiben meines Scheidungsanwalts ausgezogen. Ich will ihn auf das Geld verklagen, das er mir schuldet!


    2.) Mein Ex ist am 1. Juli in das Haus eingezogen und zahlt überhaupt nicht an mich.

    Ich möchte ihn verklagen, weil er meine Hälfte des Hauses benutzt. Ich habe ihm ein offizielles Schreiben per Post geschickt und den Mietspiegel für Berlin verwendet. Er hat mich nicht bezahlt und ist am 1. Juli eingezogen.

    Ich wohne derzeit in Magdeburg und kontaktiere immer wieder Anwälte in Berlin, weil sie in der Regel zweisprachig sind (Englisch) und irgendwie das Gefühl haben, dass sie "besser" sind?

    Ich kann keine lokalen Empfehlungen bekommen. Glauben Sie, dass es besser ist, einen lokalen Anwalt zu nehmen? Mache ich mir zu viele Gedanken darüber, dass ein erstklassiger (und teurer) Anwalt in Berlin besser sein wird?

    Sollte ich für diese Fragen einen Anwalt für Familienrecht oder einen Anwalt für Immobilienrecht nehmen?

    Wir sind noch nicht rechtskräftig geschieden, weil er gerade einen Antrag auf Zugewinn gestellt hat...


    Wie kann ich einen guten Anwalt finden, der mir endlich helfen kann? Ich war schon bei 3 anderen Anwälten außer meinem jetzigen Scheidungsanwalt und keiner hilft mir! Sind die beiden Fehler, die ich im Moment habe, so schwierig?

    Für jeden Beitrag bin ich dankbar!!!

  • Ich halte die Fragen für nicht besonders schwierig.

    Ansprüche gegen den ehemaligen Mieter sehe ich nicht.

    Der Gerichtsstand für Forderungen gegen den Ex ist Berlin, da dies dessen Wohnort ist.

    Ich halte es für auffällig, wenn mehrere Anwälte eine solche relativ überschaubare Angelegenheit mit einem attraktiven Gegenstandswert ablehnen. Bei einer Abrechnung auf Grundlage des Gegenstandswertes kann es ja eigentlich keine teuren Anwälte geben.

  • Der Gerichtsstand der Scheidungssache dürfte Magdeburg sein, wenn dies der letzte gemeinsame Wohnort war.


    Beauftragt man eine "großkopferte" Kanzlei, welche nach Stundenhonorar abrechnet, besteht die Gefahr, dass die Sache unnötig ausgedehnt wird.


    Eine Abrechnung auf Grundlage des Gegenstandswertes dürfte dazu führen, dass das Mandat so effizient wie möglich bearbeitet wird.

  • Hi,


    ich habe ein paar weitere Infos. Die Sache ist etwas komplizierter. Ich führe das bisherige Kuddelmuddel auch auf Verständigungsschwierigkeiten zurück. Da die direkten Infos vertraulich sind, will ich hier auch nicht weiter drauf eingehen. Ich denke, wir haben inzwischen einiges geklärt und LE versteht einiges auch besser bzw. kann es jetzt endlich richtig einordnen. Es bleibt im Augenblick zunächst die Frage, ob die Geltendmachung von Nutzungsentschädigung in das Verbundverfahren gehört oder aber solo geltend zu machen ist. Das sollte LE mit ihrer Scheidungsanwältin klären. Da dort ohnehin ja ständig erweitert wird, wäre das das einfachste. Wenn die Anwältin das für nicht sinnvoll hält bzw. es prozessual nicht geht, dann wäre diese Entschädigung in der Tat in Berlin anhängig zu machen.


    Das ist dann aber der zweite Schritt. Damit nicht wieder die Verständigungsschwierigkeiten aufkommen, würde ich beim nächsten US-Konsulat nachfragen, welche Anwälte insoweit zweisprachig sind, normalerweise gibt es dort Listen. Dann ist es auch einfacher, das Problem einem Anwalt zu erklären, zumindest die Kommunikationsschwierigkeiten wären dann weg.


    Aber bitte, LE, halte diese Reihenfolge ein. Das ist wichtig.


    Herzlichst


    TK

  • Die Geltendmachung derartiger Entschädigungsansprüche ist keine Angelegenheit, welche in ein Scheidungsverbundverfahren gehört, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die nächste US-Vertretung von Magdeburg dürfte die Botschaft sein, welche für Berlin sicher aussagekräftiger sein dürfte, als das Generalkonsulat in Leipzig.

    Allerdings wird auch diese über keine Liste der Englisch sprechenden Anwälte haben, sondern lediglich von Vertrauensanwälten der Botschaft.


    Es dürfte in Berlin aber sicher unter den etwa als 1500 Anwälten mehrere hundert geben, welche Englisch sprechen. Der erste von Tante Gurgel angezeigte Suchdienst wies 238 Berliner Anwälte aus, welche Englisch als eine Ihrer Geschäftsspachen angeben.

  • Das war Teil meiner Frage. Ob ich einen örtlichen Anwalt behalten sollte. Leider kann ich in Magdeburg keinen einzigen zweisprachigen Anwalt finden.

    Ich werde wohl bei einem Anwalt in Berlin bleiben, und wenn er nach Magdeburg kommen muss, wird es teuer, aber es ist so.


    Meine Scheidungsanwältin ist in Berlin, eigentlich eine amerikanische Anwältin, aber sie ist schon seit über 30 Jahren in Berlin. Sie sagte, dass diese beiden Dinge nichts mit den aktuellen Verbündeten und Zugewinnern zu tun haben.

    Sie sagte, es wird ein separates Gerichtsverfahren sein. Für mich stellt sich noch die Frage, ob ich einen Familienanwalt oder einen Immobilienanwalt nehme. Ich werde meinen Anwalt natürlich am Montag fragen.

  • Auch in Magdeburg zeigt der Suchdienst mir sofort 22 Anwälte an, welche Englisch sprechen.

    Die Nutzungsentschädigung wird allerdings sowieso in Berlin verhandelt werden. Mit Familienrecht hat dies kaum etwas zu tun. Das könnte auch ein Anwalt bearbeiten, welcher sich mit Mietrecht oder überhaupt mit Vertragsrecht befasst. Eigentlich müsste das jeder Anwalt beherrschen. Wieso sich ihre jetzige Anwältin damit so schwer tut, verstehe ich nicht.

    Den ehemaligen Mieter erfolgreich zu verklagen, wird allerdings keinem Anwalt gelingen, da Sie gegen den Mieter keine Ansprüche haben.

  • Ein örtlicher Anwalt für die Nutzungsentschädigung und eine ggf. notwendige Teilungsversteigerung wäre ja nun ein Berliner Anwalt, ein örtlicher Anwalt für die Scheidung ein Magdeburger Anwalt.

    Wenigstens hat Ihnen Ihre Anwältin ja bestätigt, dass die Geltendmachung von Nutzungsentschädigung nicht ins Scheidungsverbundverfahren gehört.


    Wenn diese sich schon damit überfordert sieht, obwohl sie in Berlin praktiziert, frage ich mich schon, ob diese dem Scheidungsverfahren noch gewachsen ist.

    Wie sind Sie denn an die anderen 3 Berliner Anwälte gekommen?

  • Hi,


    die Gerichte sehen das Problem mit der Nutzungsentschädigung für allein genutztes Eigentum (Immobilie) durchaus unterschiedlich. Teilweise wird zwischen dem Recht auf Nutzung und der Vergütung unterschieden und die Entscheidung nach § 1361b BGB eben den Familiengerichten zugewiesen.


    Das Haus ist bereits Gegenstand des Zugewinnverfahrens, das finanzielle Engagement des Ehemannes aus Mitteln, die bereits vor der Eheschließung vorhanden waren, waren erheblich. Aus diesem Grund geht es im Augenblick gar nicht um eine Auseinandersetzungsversteigerung.


    Dieses Verfahren ist nach meiner Einschätzung sehr schlecht gepflegt worden. Ich weiß nicht, ob das an den Parteien oder den Anwälten liegt, oder an beiden. Die RA von LE hat ja auch deutlich erklärt, dass sie die Mandantin letztlich los werden will. Ich neige dazu, eher eine Zuständigkeit des Familiengerichts anzunehmen, aber ein abschließendes Urteil kann man sich nur bei kompletter Aktenkenntnis erlauben.


    TK

  • Ich habe einen Termin mit einem Anwalt hier in Magdeburg. Ich habe am Sonntag eine Stunde mit meiner Anwältin gesprochen, sie will mich nicht loswerden und um ehrlich zu sein ist sie nicht schlecht, nur ehrlich, als sie mir sagte, dass sie fast in Rente geht und die Arbeitsbelastung einfach zu viel ist. Sie nimmt keine neuen Mandanten oder Fälle an. Das muss ich respektieren.

    Ich stimme zu, dass die Angelegenheit mit dem Haus rechtlich nicht gut gehandhabt wurde, oder ich habe das Gefühl, dass dies der Fall ist. Nicht nur, dass er mich nicht für die Nutzung des Grundstücks bezahlt, er hat es auch vermietet und drei Jahre lang das ganze Geld kassiert, ohne mich zu bezahlen (muss auch vor Gericht gehen). Ich habe keinen Zugang zu dem Haus und es ist und war drei Jahre lang ein kompletter Albtraum.

    Ich liebe das Haus von ganzem Herzen, aber an diesem Punkt möchte ich, dass es versteigert wird, weil mein Ex NIE verhandelt hat (und nie verhandeln wird). Vermutlich kann es nicht versteigert werden, weil wir nicht geschieden sind (deshalb verzögert er die Scheidung mit dem Zugewinn). Er ignoriert Anwaltsbriefe, ein Anwalt hatte ihn 3 mal am Telefon und er hat einfach über alles gelogen.

    Ich wünsche und brauche wirklich einen kompetenten Anwalt, der sich um diese Hausangelegenheiten kümmert. natürlich bin ich verloren, da ich kein Anwalt bin....