Unterhaltsberechnung bei Aufnahme einer Ausbildung

  • Erstmal Hallo an alle.

    Wir haben folgende Frage. Mein Mann hat aus erster Ehe eine 23 Jährige Tochter die bislang durchgängig Unterhalt von ihm erhalten hat, sie wohnt noch bei ihrer Mutter.Sie hat im August diesen Jahres nochmals ( die erste hat sie abgebrochen) Ausbildung angefangen.

    Nun fragen wir uns ob der Unterhalt nicht neu berechnet werde muss da sie eine nicht unerhebliche Summe an Ausbildungsvergütung erhält.

    Das Jugendamt ( wo ich mich informiert hatte sagte sie soll einen Neuberechnungsantrag stellen. Auf ihre Anfrage wurde ihr gesagt, Hilfe nur bis 21 Jahre.

    Hat jemand einen Tip?

    Außer Anwalt, denn den können wir uns gerade nicht leisten.

    Ich würde mich sehr freuen wenn ihr Licht ins Dunkel bringen könntet.

    Ich sage im voraus schon einmal vielen lieben Dank.

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum. So, ich taste mich mal ran, dazu musst du aber noch ein paar Fragen beantworten. Existiert ein Titel, der über die Volljährigkeit hinaus geht? Was hat die Tochter denn seit Volljährigkeit getan, wieso wurde die erste Ausbildung abgebrochen und wann? Was verdient sie jetzt, was macht die Mutter beruflich, bzw. was verdient sie? So, das wären mal meine Einstiegsfragen.


    Herzlichst


    TK

  • Uhh ..das sind einige Fragen. Ich Versuche Mal der reihe nach zu. Zum Titel kann er h leider nichts sagen. Die Tochter hat in den letzten 4,5 Jahren Schule abgebrochen dann einige Zeit Krank. (Psychosomatische) anschließend Fachoberschule und Praktika die Ausbildung wurde im letzten Jahr im August begonnen.Laut ihrer Aussage verdient sie ca 515Netto. Die Mutter ist Berufstätig aber wir haben keine Informationen über die Höhe ihres Gehaltes.

    Uff ..hoffe das hilft weiter. Vielen Dank 💐

  • Offenbar wurde bei der Nachfrage der Fragestellerin beim Jugendamt nicht erwähnt, dass die Tochter bereits 23 Jahre alt ist.

    Abzüglich der Ausbildungspauschle von 100 € und zuzüglich des Kindergeldes von 219 € verfügt die Tochter also über eigenes Einkommen in Höhe von 634 €.


    In welcher Höhe wird denn aktuell Unterhalt gezahlt?


    Ich würde die Zahlung zunächst einstellen, dies mitteilen und Ablichtungen der Einkommensbelege der Mutter für die letzten 12 Monate und des letzten Einkommenssteuerbescheides einfordern.