Unterhalt während Referendariat

  • Es geht um meine Unterhaltszahlungen die ich für meine Tochter (5 Jahre) leiste.


    Ich befinde mich momentan im Referendariat. Davor hatte ich eine befristete Lehrstelle und habe in dieser Zeit immer meinen Unterhalt nach DT gezahlt.

    Jetzt im Ref ging es einfach aufgrund meines Gehalts nicht (ich liege auch unter dem Selbstbehalt) und ich habe die Unterhaltsvorschusskasse eingeschaltet und die würden so wie es aussieht auch einspringen.


    Jetzt zu meinem Problem:

    Ich muss das Ref leider aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen (Psychisch, daher kann ich es nicht offiziell machen wegen späterer Verbeamtung). Im nächsten Jahr möchte ich es wieder aufnehmen (die Zeit wird mir auch angerechnet).

    Wie würdet ihr das jetzt mit der Unterhaltsvorschusskasse regeln? Diese haben noch nicht gezahlt, weil der Prozess so lange dauert obwohl ich das schon gleich nach der Bestätigung zum Ref angeschoben habe. (Etwa 3 Monate vor Antritt)

    Macht es vielleicht jetzt eher Sinn den Prozess für die Beantragung abzubrechen und die letzten Unterhaltszahlungen mit Hilfe von Verwandten nach zu zahlen (Wären drei Monate) oder sieht das noch komischer aus? Kann man diesen Prozess überhaupt noch abbrechen?


    Oder ist es zum jetzigen Zeitpunkt klüger, dass normal weiter laufen zu lassen, bis ich offiziell aus dem Dienst bin?

    Meine Kernangst ist, dass ich mit Konsequenzen rechnen muss, die ich gerade nicht voraussehen kann. Ich habe noch keinen Titel, weil ich und die Mutter „noch“ ein gutes Verhältnis haben. Ich mache mir deshalb auch Sorgen, dass ihr da langsam die Geduld fehlt so lange auf das Geld zu warten und die schweren Geschütze auffährt….

    Ich wieß, dass das großer Mist ist. Wenn sie das nicht mehr genehmigen beim nächsten Versuch, dann könnte ich damit auch leben, zwar sehr eingeschränkt aber dann ist das so.

    Was würdet ihr mich raten?


    PS: Vielleicht als Hintergrundinformation, ich habe erst vor 2 ½ Jahren erfahren, dass das Kind existiert. Ich befand mich da noch mitten in der Ausbildung.

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Nun zu deinem Problem. Unterhaltsvorschuss muss nach meiner Kenntnis derjenige beantragen, bei dem das Kind lebt. Hat das die Mutter getan, oder hast du im Namen der Mutter gehandelt? Ist die Mutter wieder verheiratet? So, wenn wir das wissen, dann geht es weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses ist nur der die alleinige Personensorge ausübende Elternteil, hier also die Mutter, antragsberechtigt. Diese darf nicht verheiratet bzw. müsste dann zumindest dauernd getrenntlebend sein.

    So lange die Mutter keinen Antrag gestellt hat, passiert da nichts.

    Drei Monate Bearbeitungszeit wären auch ungewöhnlich lang.


    Der Unterhaltsverpflichtete kann da also nichts anschieben.


    Zahlt der Verpflichtete Unterhalt wenigstens in Höhe des UV-Satzes, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

  • Okey, hier die nötigen weiteren Informationen.


    Ich habe erstmal ohne einen Antrag der Mutter gehandelt, weil ich zu permanenter Offenlegung meiner finanziellen und beruflichen Situation verpflichtet bin (Falls sich was ändert). Die Mutter ist auch nicht wieder verheiratet.


    Daher habe ich die Beistandschaft über meine neue Situation informiert. Diese haben mir schwarz auf weiß geschrieben "Das meine Tochter in der Zeit in der ich kein Einkommen erhalte (Sommerferien) weiterhin Unterhaltsvorschussleistung erhält und meine Informationen zum bervorstehenden Referndariat der Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet werden." Aus diesem Grund bin ich davon ausgegangen, dass ich dann Post erhalte, in der ich wieder alles angeben muss, zu meiner finanziellen Situation.

    Nach 4 Wochen habe ich dann mal bei der Unterhaltsvorschusskasse angerufen und nachefragt und dort habe ich erst erfahren, dass 1. keine Infos weitergeleitet wurden und 2. dass die Mutter aktiv einen Antrag stellen muss. Daher hat sich das erstmal so verzögert, weil die Mutter sich damit auch sehr viel Zeit gelassen hat.

    Jetzt ist das alles auf dem Weg und in der Bearbeitung, die verlangen nur immer wieder neue Infos von der Mutter und auch von mir (Beispielsweise zu meinen Eltern etc. --> damit habe ich auch nicht gerechnet).


    Jetzt ist nur die Frage, sollte ich diesen Vorgang jetzt erstmal aussetzen wegen dem kurzfristiken Abbruch des Refs. Ich scheide zum 1. November aus und werde sehr wahrscheinlich im Februar oder spätestens nächsten August wieder das Ref aufnehmen. (Bis dahin arbeite ich woanders, wo ich normalen Unterhalt nach DT zahle). Oder sollte ich es alles so lassen dann im November die Unterhaltskasse informieren? (Was würde dann mit den vielleicht bis dahin schon gezahlten Unterhaltsvorschuss passieren?) Was wäre der sinnvollere Weg, um die möglichkeit einer erneuten Beantragung im nächsten Jahr zu ermöglichen. Oder ist das irrelevant?

  • Man sollte die Antworten auch lesen.


    Ich hatte schon erklärt, dass sich der Antrag auf Unterhaltsvorschuss dadurch erledigt, dass der Verpflichtete einfach wenigstens Unterhalt in Höhe des Vorschusssatzes zahlt.


    In anderer Weise können Sie den Vorgang nicht "aussetzen".