Einfluss Wohnvorteil bei Berechnung Leistungsfähigkeit

  • Hallo Hans,


    das wäre natürlich als Information hier nicht verkehrt.

    Geschickt wäre es in diesem Zusammenhang zu erfragen, warum dieser Betrag nicht schon für 2022 zur Anwendung gekommen ist?


    Eigentlich kann das Amt hier ja die Begründung über die "Angemessenheit" geben.

    Damit hat man dann bei dir diesen Betrag als angemessen betrachtet.

    In anderen Fällen wird/kann man eben andere Werte festlegen.

    Das ist zugleich auch der Nachteil der schwammigen "Angemessenheit".


    Gruß


    frase

  • Ich weiß nicht ob ich nach der Quelle fragen würde. Es wird doch sicherlich keine geben, höchstens ein internes lokales Verwaltungspapier oder eine Handlungsanweisung. Besser wäre es ja dem SA mitzuteilen dass man da anderer Meinung ist und ein SB nach dem Rechtsgedanken viel viel höher ausfallen müsste. Wenn das viele Pflichtige so machen, dann kommen die SA auch mit diesem ersten einseitigen Vorstoß nicht durch und man einigt sich vielleicht auf 3.500 Euro als SB. Ein netter Versuch vom SA etwas zu erhalten mit einer geschickten SB Grenze würde ich sagen. Vielleicht wurde der SB auch individuell vom Amt intern diskutiert wenn vorher Einkünfte eines UHP schon bekannt waren?

  • Hans


    kurze Frage, woher hat denn das SA die Kenntnis über eine Corona Prämie, diese ist doch Steuer- und SV frei in der Regel und taucht doch auf dem Steuerbescheid gar nicht auf, der maßgebend ist für die Prüfung der 100 T€ Grenze für die Summe der Einkünfte. Ebenso die Steuererstattungen.

  • auf welcher Basis sind die genannten Selbstbehalte in Höhe von 2.500 und 2.000 Euro?

    Starke Vermutung: die "Basis" ist die Willkür des SHT.



    da aber noch immer eine Unterhaltsnachzahlung aus 2022 offen ist, würde ich gerne den in 2022 vom SHT angenommen Selbstbehalt noch einmal hinterfragen

    Hinterfragen ist richtig. Du kannst den SHT direkt fragen auf welcher rechtlichen Grundlage der Selbstbehalt bemessen wurde.

    Es stellt sich allerdings auch die Fage, was du jetzt erreichen möchtest. Für 2022 nichts zahlen? Ist das das Ziel?


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo in die Runde,


    vorab vielen Dank an frase, cookie und Meg. Ihr habt mal wieder konstruktive Beträge und Antworten erstellt und seid wirklich eine super Unterstützung.

    Geschickt wäre es in diesem Zusammenhang zu erfragen, warum dieser Betrag nicht schon für 2022 zur Anwendung gekommen ist?

    Die Idee ist mit auch gekommen. Obwohl keine konkreten Selbstbehalte mehr in der DT und in den Leitlinien, in den für mich relevanten Jahren 2022 und 2023 genannt werden, setzt das Amt für 2022 einen Betrag von 3.600 Euro an und im Jahr 2023 4.500 Euro.

    Damit bestätigen sie selbst, dass die Selbstbehalte aus der alten Rechtsprechung nicht mehr zum tragen kommen. Warum allerdings erst in 2023 und nicht in 2022, obwohl es keine gesetzliche Anpassung gab, werde ich hinterfragen.


    Ich weiß nicht ob ich nach der Quelle fragen würde. Es wird doch sicherlich keine geben, höchstens ein internes lokales Verwaltungspapier oder eine Handlungsanweisung. Besser wäre es ja dem SA mitzuteilen dass man da anderer Meinung ist und ein SB nach dem Rechtsgedanken viel viel höher ausfallen müsste. Wenn das viele Pflichtige so machen, dann kommen die SA auch mit diesem ersten einseitigen Vorstoß nicht durch und man einigt sich vielleicht auf 3.500 Euro als SB. Ein netter Versuch vom SA etwas zu erhalten mit einer geschickten SB Grenze würde ich sagen. Vielleicht wurde der SB auch individuell vom Amt intern diskutiert wenn vorher Einkünfte eines UHP schon bekannt waren?

    Die Quelle werde ich nicht direkt hinterfragen, da bin ich auch der Meinung, dass es keine geben wird. Allerdings hinterfrage ich, woher die Änderung der Selbsthalte in 2022 und 2023 kommt. Und ich weise deutlich darauf hin, dass ich mit den Beträgen aus 2022 definitiv nicht einverstanden bin.

    kurze Frage, woher hat denn das SA die Kenntnis über eine Corona Prämie, diese ist doch Steuer- und SV frei in der Regel und taucht doch auf dem Steuerbescheid gar nicht auf, der maßgebend ist für die Prüfung der 100 T€ Grenze für die Summe der Einkünfte. Ebenso die Steuererstattungen.

    Die ersten Abfragen vom Amt kamen schon vor sieben Jahre. Ich hatte immer sehr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt, um die monatlichen Belastungen darzulegen. Das hatte bis 2022 auch ausgereicht und ich musste bis dahin keinen Unterhalt zahlen, trotz Verdienst größer 100.000 Euro. Die Gehaltszettel wurden seit jeher alle zwei Jahre angefordert und ich habe diese übermittelt. Daher die Kenntnis zur Corona-Prämie.


    Es stellt sich allerdings auch die Fage, was du jetzt erreichen möchtest. Für 2022 nichts zahlen? Ist das das Ziel?

    Ja, mein Ziel für 2022 ist es nichts zu zahlen. Ich bin auch, aufgrund der scheinbar willkürlich festgelegten Selbstbehalte in 2022 und 2023, zuversichtlich, dies zu erreichen.


    BG Hans

  • ich musste bis dahin keinen Unterhalt zahlen, trotz Verdienst größer 100.000 Euro

    Ist wohl ein bisschen Rätselhaft :)

    Hohe Kredite wurden leistungsfähigkeitsmindernd anerkannt? Oder was waren "die großen Batzen", die deine Leistungsfähigkeit so gemindert haben, dass du in den letzten sieben Jahre kein Elternunterhalt zahlen musstest?



    mein Ziel für 2022 ist es nichts zu zahlen. Ich bin auch, aufgrund der scheinbar willkürlich festgelegten Selbstbehalte in 2022 und 2023, zuversichtlich, dies zu erreichen

    Ja, sehe ich auch so. Bei deiner Vorgeschichte und bei der Berücksichtigung der Sache mit Selbstbehalt, wie sie gerade vom SHT gespielt wird.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ist wohl ein bisschen Rätselhaft :)

    Hohe Kredite wurden leistungsfähigkeitsmindernd anerkannt? Oder was waren "die großen Batzen", die deine Leistungsfähigkeit so gemindert haben, dass du in den letzten sieben Jahre kein Elternunterhalt zahlen musstest?



    Ja, sehe ich auch so. Bei deiner Vorgeschichte und bei der Berücksichtigung der Sache mit Selbstbehalt, wie sie gerade vom SHT gespielt wird.

    Eine Rate für die Hausfinanzierung und eine sehr lange Strecke zur Arbeit (Fahrtkosten) waren die großen Batzen.

    Kredite sind keine am Laufen.