Auskunftspflicht Sozialhilfeträger

  • Guten Morgen,


    die Brieffreundschaft mit dem Sozialhilfeträger hat wieder ein neues Thema gebracht. Nachdem ich die letzte Berechnung Anfang 2019 erhalten habe, wir uns für einen Zeitraum bis Ende 2019 verglichen haben, kam 2020 die Gesetzesänderung. Ich lag unter 100 TEUR Einkommen.


    Der Sozialhilfeträger hat für 2021 nun wieder meinen Einkommensnachweis angefordert. Ich möchte zunächst wissen, inwieweit - nach diversen Rentenerhöhungen - überhaupt noch Ansprüche bestünden. Hierauf wurde mir mitgeteilt, dass auch Sozialaufwendungen 2021 und 2022 entstanden seien, man die Höhe aber erst mitteile, wenn feststeht, dass ich über der 100 TEUR-Grenze liege.


    Henne und Ei... ist es wirklich "so herum"? Muss nicht zunächst feststehen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte, bevor ich verpflichtet bin, irgendwelche Belege zu sein?


    Danke für eure Meinungen.

    Viele Grüße,

    Puk

  • Ich möchte zunächst wissen, inwieweit - nach diversen Rentenerhöhungen - überhaupt noch Ansprüche bestünden. Hierauf wurde mir mitgeteilt, dass auch Sozialaufwendungen 2021 und 2022 entstanden seien, man die Höhe aber erst mitteile, wenn feststeht, dass ich über der 100 TEUR-Grenze liege.


    Henne und Ei... ist es wirklich "so herum"? Muss nicht zunächst feststehen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte, bevor ich verpflichtet bin, irgendwelche Belege zu sein?



    Ich kann deine Frage nicht abschliessend beantworten. Ich versuche es und lasse mich gerne korrigieren :)

    Du schreibst "ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte". Die "ob"-Frage ist aber schon beantwortet, da der SHT dir mitteilt, dass "auch Sozialaufwendungen 2021 und 2022 entstanden seien".


    Ich habe jetzt auf die schnelle noch folgendes gefunden.


    Auch wenn es in deinem Fall nicht um eine RWA, sondern Auskunft des SHT geht, sind m.E. beide Zitaten für dich relevant und die Auskunft seitens SHT wäre berechtigt. Wie gesagt, kann ich keine "Garantie" für die Richtigkeit anbieten, aber ich tendiere dazu, dass du die Auskunft über 100T geben musst.


    Allerdings ist es doch bei dir so, dass die Leistungen des SHT ja auch mal unterbrochen wurden. Und ich meine mich zu erinnern, dass du über den Datenschutz was erreichen wolltest, oder täusche ich mich? Meine Frage ist, warum hat der SHT Daten über dich, dass du infrage kommst und über 100T verdienen könntest? Hast du es mit dem Datenschutz doch nicht versucht oder argumentiert der SHT mit dem Sozialrecht, dass das Sozialrecht in deinem Fall Datenschutz bricht?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Puk

    Nachdem ich die letzte Berechnung Anfang 2019 erhalten habe, wir uns für einen Zeitraum bis Ende 2019 verglichen haben, kam 2020 die Gesetzesänderung. Ich lag unter 100 TEUR Einkommen.

    Hier ist der Einstieg also erfolgt, du hast Auskunft erteilt und eine Berechnung erhalten und dich dann mit dem SHT über eine Zahlungshöhe verglichen.


    Ich befürchte nun, dass deine Angaben hier die Vermutung erlauben, du liegst jetzt über der Grenze.


    Solange dem Amt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege vorliegt, weil der betroffene Elternteil es nicht selber stemmen kann, wird eben nach möglichen UHP gesucht.


    Glaubst du wirklich, dass mit der jährlichen Rentenanpassung die steigenden Pflegekosten gedeckt sind?


    Ich war schockiert, als ich fast halbjährlich die Anpassung der Heimkosten in meiner Post hatte.


    Du kannst es aber auch darauf ankommen lassen, soll dich das Amt doch auf die Auskunft verklagen.

    Das würde ich nur machen, wenn ich meine Zahlen kenne und die Grenze nicht reiße.

    In der Klage muss das Amt glaube ich dann die Karten auf den Tisch legen und die entstandenen Kosten sowie die begründeten Anhaltspunkte der "Grenzüberschreitung" darlegen.


    Gruß


    frase

  • Danke für Eure Einschätzungen.


    Meg :

    Für 2020 habe ich einen geschwärzten Steuerbescheid vorgelegt, es war nur eine Zeile sichtbar. Das wurde insofern auch als ausreichend angesehen. Es ergab sich aus der Einkünfte-Zeile, dass ich unter 100 TEUR liege.


    Aber jährlich kommt die Frage nach dem neuen Steuerbescheid. Ich habe daher mal zurückgefragt, wie es denn überhaupt mit Zahlungen seitens des SHT aussieht. Antwort siehe oben.


    Zur Unterbrechung: Genau deswegen wundere ich mich. Ich habe Anfang des Jahres über Umwege eine Berechnung bekommen, die sagt, dass ab 2022 die Mutter Selbstzahler ist. Insofern wundere ich mich, dass der SHT behauptet, 2022 geleistet zu haben.

  • 2020 habe ich einen geschwärzten Steuerbescheid vorgelegt, es war nur eine Zeile sichtbar

    Gut so!



    jährlich kommt die Frage nach dem neuen Steuerbescheid

    Hast du beim SHT schriftlich nachgefragt, warum sie jährlich die Meinung vertreten, dass es Anhaltspunkte gibt, dass du über 100T liegen könntest?



    zurückgefragt, wie es denn überhaupt mit Zahlungen seitens des SHT aussieht. Antwort siehe oben.


    Zur Unterbrechung: Genau deswegen wundere ich mich. Ich habe Anfang des Jahres über Umwege eine Berechnung bekommen, die sagt, dass ab 2022 die Mutter Selbstzahler ist. Insofern wundere ich mich, dass der SHT behauptet, 2022 geleistet zu haben.

    Ok, jetzt wird es wirklich ernst. Vorausgesetzt, die "Berechnung ... die sagt, dass ab 2022 die Mutter Selbstzahler" - kein Fake und kein Fehler war.

    Meine Vermutung ist allerdings, dass die Mutter Anfang 2022 Selbstzahlerin war, aber jetzt im Herbst hat sich die finanzielle Lage schon wieder geändert.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Eindruck, dass die Hürde für Anhaltspunkte sehr niedrig ist, wenn ein Gehalt irgendwo zwischen 90 und 100 TEUR pendelt. Liege ich falsch?


    Ähm, so pauschal kann ich deine Frage nicht beantworten.

    Mal angenommen, der SHT wusste, dass du im Jahr 2019 91Tausend verdienst hast. Und 12 Monate später wollte der SHT eine erneute Auskunft von dir, dann würdest du mit deiner Annahme dass der SHT im Recht ist doch eher falsch liegen, oder?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Über ein Feintuning kann man immer nachdenken. Es muss aber gesagt werden, dass eine Umsetzung in Konzernen eher schwierig ist.


    Einfacher wäre es bei einem kleineren Mittelständler, wo es Individuallösungen geben kann. Konzerne sind bei Sonderlocken (verständlicherweise) sehr zurückhaltend.

  • Hallo PuK,


    natürlich ist es immer eine individuelle Entscheidung und hängt von den persönlichen Eckpunkten ab.


    Was sagt denn dein Konzern zu einem Teilzeitphase oder wie sieht es mit geplanten Verlussten über VuV aus?

    Alles eine Frage der überprüfbaren Möglichkeiten.


    Gruß


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