Vater des Kindes lässt sie nicht gehen

  • Eine Bekannte meinerseits hat folgendes Problem:


    Sie hat sich von dem Vater des Kindes getrennt und ist mit dem Kind vorrübergehend zu ihrem Opa gezogen. Nun ist sie mangels Unterkunft bei der Schwester des Kindesvaters (eigentlich vorrübergehend) eingezogen.


    Sie möchte gerne wegziehen, da zwischen den beiden eine toxische Beziehung herrschte (Er hat sie geschlagen, usw...). Nun setzt ihr Ex-Freund ihr Steine in den Weg und sagt, sie MÜSSE in der Nähre wohnen bleiben, da er ihr sonst das Jugendamt auf den Hals hetzen würde. Laut ihrer Aussage würden sie ihr das Kind wahrscheinlich wegnehmen, da sie bereits zwei Mal in psychatrischer Behandlung war.


    Sie hat kein Geld für einen Anwalt und nun wäre die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit geben würde, was sie tun könnte um von ihrem Ex Freund ohne Probleme wegzuziehen?


    Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar!


    Viele Grüße!


    P.S.: Er redet sie vor seiner Familie immer schlecht, auch wenn sie dabei ist und wenn sie etwas dagegen sagt; sei sie "respektlos".

  • Hallo TheLionKingMe,


    Sie hat kein Geld für einen Anwalt und nun wäre die Frage

    Sie könnte Verfahrenskostenübernahme bein Familiengericht beantragen.


    edy

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  • Für die Kosten eines Anwaltes kann man Beratungshilfe beantragen.


    Die von edy benannte Verfahrenskostenhilfe umfasst nur die Gerichtskosten.


    Rechtlich geht es hier vermutlich nicht um die Frage des Umzuges der Mutter, sondern darum, bei welchem Elternteil das Kind in der Zukunft lebt. Das ist wiederum eine Frage des Sorgerechts. Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, müssen sie eine gemeinsame Entscheidung treffen. Finden die Eltern keine gemeinsame Lösung, kann beim Familiengericht ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das Familiengericht kann einem Elternteil das Sorgerecht teilweise oder vollständig entziehen, hier z.B. dem Vater, wenn dieser nichts sinnvolles beizutragen hat. Das Jugendamt ist in derartigen Verfahren hinzuzuziehen.


    Sofern die Mutter allein sorgeberechtigt ist, kann sie mit dem Kind einfach umziehen.

  • Hallo Tabula rasa,


    Zitat von aus dem WWW

    Wenn Ihnen vom Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, deckt das die Kosten ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten ab. Ist Ihnen die Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden, so müssen Sie keinen Gerichtskostenvorschuss an das Gericht zahlen.

    edy

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  • Tabula rasa meinte offensichtlich, das die Verfahrenskostenbeihilfe nur die Kosten eines gerichtlichen Verfahres deckt, was zutreffend ist, in einem solchen dann auch die Anwaltskosten.


    Für die Anwaltskosten der außergerichtlichen Vertretung ist zutreffend die Beantragung von Beratungshilfe notwendig.

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    So, nun zu den Problemen. Wovon lebt denn die junge Mutter? Wer unterhält sie und das Kind? Wie sieht es denn mit der Wohnungssuche aus? Was ich jetzt und zwar sofort (!) machen würde, das ist eine anerkannte Beratungsstelle aufsuchen. Die gibt es in jedem Ort, wirklich in jedem, zumindest im nächst größeren Ort. Die gibt es von den großen Kirchen, es gibt "pro familia," die Frauenhäuser beraten und viele andere mehr. Die tröseln die Probleme in Ruhe auf, haben in der Regel auch familienrechtlich erfahrene Anwälte, die dann weiter helfen.


    Was hat sie denn zur Wohnungssuche getan? Sehr gut durchorganisiert scheint die junge Mutter ja nicht zu sein. Man krabbelt doch mit einem Kleinkind nicht mal einfach irgendwo unter. Ich sehe das Problem nicht so sehr in der Entfernung von der Wohnung des Kindsvaters, sondern eher in dieser chaotischen Organisation. Daran muss sie arbeiten, und zwar sofort. Wohnungslos mit Kleinkind, da gilt sie doch als Notfall und bekommt (wenn die anderen Voraussetzungen da sind) doch relativ schnell eine Wohnung zugewiesen.


    So, das ist der erste Schritt. Alles andere baut sich darauf auf. Also, die Aufgabenstellung für diese Woche ist klar. Und sie kann dazu noch das Jugendamt ins Boot holen. Wenn sie insoweit Hilfe benötigt. Unterstützung, um vielleicht einen Kita-Platz zu bekommen oder bei Regelung der Unterhaltszahlungen für das Kind. Und nie vergessen zur Problematik von Drohungen: da gehören zwei zu. Einer, der droht, und einer, der sich bedrohen lässt. Abgesehen gelingt die Flucht vor toxischen Beziehungen nicht durch Schaffung von Entfernungen. Niemand wird ihr nur deshalb das Kind wegnehmen, weil sie eine Entfernung schafft, wenn sie dafür nachvollziehbare vernünftige Gründe hat, etwa berufliche Gründe, oder aber familiäre Nähe. Nur die Planlosigkeit, die da im Augenblick herrscht, die könnte schon nachdenklich stimmen.


    TK

  • Hi,


    weil der ganze Beitrag den Eindruck macht. Der Vater hat bei seinem ausgesprochenen "Verbot" nicht auf die Schulproblematik bei einem Umzug hingewiesen, nur auf sich selbst und seine Bequemlichkeit. Und gerade Schulwechsel sind das regelmäßige Argument, was immer genannt wird, wenn es gilt, einen Umzug zu verhindern. Auch kommt man mit einem größeren Kind sehr selten bei Verwandten unter und die Mutter scheint noch nicht wieder zu arbeiten (Elternzeit?). Das alles spricht für ein Kind im Vorschulalter. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.


    TK