Hilfe nutzungsentschädigung

  • Ich habe schon einmal geschrieben und bin leider wieder mit dem gleichen Problem konfrontiert, dass mein Ex in dem Haus wohnt, das uns beiden gehört, und mir nichts zahlt.

    Ich habe eine örtliche Anwältin engagiert, die mir vorgaukelte, sie könne helfen, aber am Ende nichts anderes tat, als mich zu ignorieren, nachdem ich ihr 500 Euro gegeben hatte.

    Meine Frage war, ob ich einen Anwalt für Familienrecht nehmen muss, und hier sagte jeder ja, weil wir noch nicht offiziell geschieden sind (seit fast 4 Jahren, jetzt im Zugewinnprozess). Was ist, wenn ich einen Immobilienanwalt beauftrage, ist das erlaubt? Ich weiß, dass viele sagen, dass es besser ist, einen Familienanwalt zu nehmen, aber aus irgendeinem unbekannten Grund habe ich viele Probleme und weiß ehrlich gesagt nicht mehr, was ich tun soll! Ich denke sogar darüber nach, das Gerichtsverfahren auf eigene Faust einzuleiten, aber das will ich auch nicht... irgendein Rat?

  • Grundsätzlich darf jeder Rechtsanwalt auch jede Angelegenheit durchführen. Es ist aber empfehlenswert einen Anwalt aufzusuchen, der sich im entsprechenden Bereich gut auskennt und entsprechender Fachanwalt ist. Bei der Nutzungsentschädigung handelt es sich um eine familienrechtliche Angelegenheit.

  • TR,


    die ganze Sache (wir haben insoweit auch privat korrespondiert) ist etwas komplizierter. Wir haben hier schon zwei Verfahren bei Gericht anhängig, die wohl verbunden werden bzw. verbunden sind. Mir ist nicht ganz klar, ob die Nutzungsentschädigung dort auch Streitgegenstand ist oder aber separat. Wenn wir davon ausgehen, dass sie separat geltend gemacht werden kann, so könnte es trotzdem dazu führen, dass auch dieser Teil zu den bereits anhängigen Gerichtsverfahren verbunden wird. Also, alles nicht so einfach.


    Da inzwischen zwei Anwälte involviert sind, würde ich Anwalt Nr. 2 unter Fristsetzung auffordern, die Nutzungsentschädigung in der Höhe plausibel zu berechnen und geltend zu machen. Wobei nach meinen bisherigen Sachstandskenntnissen die Berechnung kompliziert sein könnte, weil die Immobilie überwiegend vom Ex finanziert wurde und wohl auch noch Belastungen vorhanden sind, die nicht von ihr getragen werden.


    TK