Neue Ehefrau arbeitet in Teilzeit für die Betreuung der (neuen) Kinder - Auswirkungen auf den Unterhalt?

  • Hallo, eine Frage zum Verständnis und für weniger schlaflose Nächte.
    Mein Ehemann ist unterhaltspflichtig für ein früheres Kind. Wir beide haben zusammen nochmal 2 kleine Kinder. Ich arbeite aktuell wegen der Betreuung unserer Kinder nur reduziert (50% Teilzeit). Weil ich eigentlich ebenfalls gut verdiene, haben wir durch die Teilzeit erhebliche finanzielle Einbußen.


    Mein Ehemann verdient gut und hat dementsprechend viel Unterhalt zu zahlen (aktuell 550,-). Ich habe dem Beistand vom Jugendamt gesagt, dass meine eigenen Kinder viel weniger verbrauchen als 550 Euro/Monat (die geringen Altersunterschiede zwischen ihnen und dem früheren Kind mal kurz ausgeblendet) und dass ich es unfair finde, dass das frühere Kind diesen vollen Betrag jeden Monat ausgezahlt bekommt, während unsere gemeinsamen Kindern nur das bekommen, was sie verbrauchen - was deutlich weniger ist. Und der Rest fließt in die Familienkasse, wird zum Aufbau von Familienvermögen verwendet und steht unseren Kindern nicht allein zu.
    Daraufhin erklärte man mir, dass mein Mann mit seinem kindesunterhalt ja nicht nur die Versorgung des früheren Kindes mit Naturalien bezahlt, sondern quasi auch die Kindsmutter dafür entschädigt, dass sie das Kind allein betreut. Stimmt das?
    Falls ja, noch eine Frage: wer entschädigt mich denn dafür, dass ich unsere gemeinsamen Kinder überwiegend allein betreue, während mein Mann ständig arbeiten ist? Dafür, dass er stets und ständig seinem Job zur Verfügung steht, entsprechend schnell befördert/ gut bezahlt wird und beruflich aufsteigt, was letztlich auch dem unterhaltsberechtigten Kind zugute kommt. Ich zahle ich schließlich einen hohen Preis, indem sich mein eigenes Einkommen deutlich verringert. Hätte mein Mann in gleichem Maße an Elternzeit und Kinderbetreuung etc partizipiert, wäre er heute beruflich noch nicht so weit gekommen. Aber das interessiert bei der Unterhaltsberechnung für das frühere Kind wohl niemanden.

    Ich empfinde das als unfair und hadere mit der Situation. Aber vielleicht habe ich es auch nicht richtig verstanden. Es wäre toll, wenn jemand es mir erklären könnte, damit ich mich nicht länger übervorteilt fühle.
    Ganz vielen Dank!


    Für das Gesamtbild: Die Kindsmutter verfügt ebenfalls über ein hohes Einkommen. Der Lebensunterhalt ist also gesichert. Darum geht es auch gar nicht. Ich habe nur Schwierigkeiten zu verstehen, dass man mir als neuer Ehefrau und Mutter zumutet, dass die frühere Kindsmutter bzw ihr Kind voll an

    dem finanziellen Vorteil meines Mannes, der durch meinen Verzicht erst vollumfänglich ermöglicht wird, teil hat und davon uneingeschränkt profitiert. Während bei mir gesagt wird: es kann doch das frühere Kind nichts dafür, dass Sie jetzt nur halbtags arbeiten gehen.


    Es geht mir nicht darum den Unterhalt zu drücken, ich will es nur verstehen.

  • Hi,


    du hast einen Denkfehler. Unterhalt wird nicht auf der Basis des tatsächlichen Verbrauchs (1/2 Pfund Butter pro Woche) berechnet, sondern auf der Basis des Lebensstandards gekoppelt mit den finanziellen Möglichkeiten. Der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder fließt in die Berechnung mit ein. Ob die Berechnung zutreffend ist, können wir hier nicht abschätzen. Dein Verdienstausfall wie der der anderen Kindsmutter wegen der Kinderbetreuung fließt in die Berechnung nicht ein. Wie ihr das regelt, ist eure Privatangelegenheit.


    Noch ein Hinweis: es gibt ein Gutachten, welches im Auftrag des Familienministeriums erstellt wurde, zu Zeiten als Frau von der Leyen Familienministerin war. Ist also schon ein paar Jahre alt. Dort wurde berechnet, dass schon ein Säugling im Minimum etwa 400 € kostet. Berücksichtigt wurden auch verdeckte Kosten wie Mietzins (warm) und andere Kosten. Wie du unter Berücksichtigung aller dieser Kosten auf einen so geringen Betrag kommst, ist mir ein Rätsel.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    nun ja, Mietzins z.B. kann sehr unterschiedlich hoch sein. Alle bekommen das gleiche, das funktioniert wegen dieses Faktors schon bei ALG II Empfängern nicht. Aber auch die Lebensmittelpreise sind doch arg unterschiedlich. Fällt mir immer auf, wenn ich mal in ärmeren Gegenden zu tun tun habe.


    Aber darum geht es doch hier gar nicht. Die drei Kinder werden gleich behandelt. Die Fragestellerin will sich ihren Verdienstausfall vom Kind aus einer anderen Beziehung zahlen lassen, also von einer fremden Person, die mit ihrer Lebensplanung nun wirklich nichts zu tun hat.


    TK

  • Kinder wohlhabender Eltern haben einen höheren Lebensstandard als Kinder armer Eltern. Das ist eine gesellschaftliche Problematik, die man nicht über den Unterhalt auflösen kann. Kindesunterhalt spiegelt einfach nur die Realität wider. Ich zitiere an der Stelle mal den BGH 2020


    "Der Senat hat dementsprechend schon in seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt, dass auch bei höherem Elterneinkommen sichergestellt bleiben muss, dass Kinder in einer ihrem Alter entsprechenden Weise an einer Lebensführung teilhaben, die der besonders günstigen wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern entspricht"


    Elli Wenn du dich mit dem Familienrecht ein wenig beschäftigst, dann wirst du herausfinden, dass es in Deutschland für jedes minderjährige Kind einen Betreuungsunterhalt und einen Barunterhalt gibt. Leben die Eltern getrennt, so ist die Aufteilung einfach und klassisch. In eurem Fall erbringt die Mutter des anderen Kindes den Betreuungsunterhalt und der Vater den Barunterhalt. Der Barunterhalt ist keine Entschädigung der Mutter. Diese Aussage euch gegenüber war Unsinn. Bei eurem eigenen Kind ist es nicht anders, nur ist die Abgrenzung hier nicht so eindeutig, da beide unterhaltspflichtigen Eltern zusammenleben und sich im Rahmen ihrer autonomen Lebensgestaltung selbst aussuchen können, wer wie viel betreut und wer viel bezahlt.

  • Danke für den Hinweis und den validen Punkt mit dem Gutachten.
    Zu dem Unterhalt von 550,- kommt ja noch das Kindergeld hinzu.
    Wir haben einen normalen Lebensstil ohne teure hobbies, Kindergarten ist kostenlos. Auf 750€ pro Monat komme ich ziemlich sicher nicht, vermutlich nicht mal auf 500€ pro Kind. Mag sein, dass diese Kosten entstehen, wenn man durchschnittlich haushaltet, eine hypothetische Miete berechnet, außerdem alle Ausstattung neu kauft und wenn man Synergieeffekte komplett rausrechnet, etc. Ob diese Kosten auch tatsächlich anfallen, ist jedoch etwas anderes.
    Wir haben vermutlich eine eher sparsame Lebensweise und legen dafür mehr Wert auf langfristigen Vermögensaufbau. Was dazu führt, dass unsere ehelichen Kinder zumindest meinem Eindruck nach regelmäßig weniger finanzielle Zuwendungen von uns erhalten, als das unterhaltsberechtigte Kind. So würde ich es jetzt zumindest sehen.


    Und der andere Punkt: es spricht einfach der Frust aus mir, weil seitens des Jugendamtes Regelungen einseitig pro unterhaltsberechtigtem Kind ausgelegt werden. Die Interessen unserer neuen Familie spielen da irgendwie eine sehr kleine bis gar keine Rolle, man muss sehr für seine Rechte kämpfen sonst wird man (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) schnell übervorteilt und das fühlt sich unfair an.
    wir sind gerade in Verhandlungen über den aktuellen Unterhalt. Ein paar Differenzen konnten wir erfolgreich beilegen aber sehr vieles ist noch offen. Zb will man momentan unseren gemeinsamen Immobilienkredit (für Bauland) nicht als mindernd für das unterhaltsrelevante Netto anerkennen, ebenso wenig private KV und Unfallversicherung. Wir sind diesbezüglich noch in der Diskussion. Wir haben außerdem derzeit die Steuerklassen 3/5. Mein Mann hat die günstigere. Aber das würde sich gemäß Jugendamt kaum negativ für uns auswirken (Ernsthaft ?). Aktuell wohnen wir in meinem Wohneigentum. Wenn wir in Zukunft in ein gemeinsames Haus ziehen, wolle man ihm die potentiell erzielbare Miete als fiktives Einkommen anrechnen. Geht das überhaupt obwohl ich Miteigentümer wäre?
    vielen lieben Dank für die Klarstellung!

  • Ich kann bis auf die Kosten der KV und die Unfallversicherung, welche man sich noch genauer ansehen müsste, nicht erkennen, dass das Jugendamt hier nicht korrekt handeln würde.

    Der Kredit für das Bauland und übrigens auch ein späterer Kredit für einen Hausbau ist unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen, zumal dieser offenbar in Kenntnis der Unterhaltsverpflichtungen aufgenommen wurde.

    Zur Wahl der günstigeren Steuerklasse ist der Unterhaltsverpflichtete sogar verpflichtet.


    Das Einkommen der (anderen) Mutter würde erst eine Rolle spielen, wenn dieses wenigstens doppelt so hoch wäre, wie das des Vaters.

  • Wenn ihm das Haus nur zur Hälfte gehört, dürfte auch nur der Wohnwert des halben Hauses angerechnet werden, oder?


    Beim Jugendamt muss man immer aufpassen. Es ist der Anwalt des Kindes.

    Ich weiß nicht, ob sie die Fehler absichtlich oder aus Unwissenheit machen, aber sie werden ständig gemacht.

    Bei mir war praktisch immer was falsch. Immerhin haben sie es auch immer anstandslos korrigiert.

  • Ob bei einem vollfinanzierten Haus (wenn bereits der Grundstückskauf finanziert wurde) sich ein Wohnvorteil ergeben würde, möchte ich bezweifeln. Hierauf kommt es m.E. jedoch gar nicht an. Da m.E. die entsprechenden Verbindlichkeiten nicht zu berücksichtigen sind, kann man dann auch keinen möglichen Wohnvorteil anrechnen.

  • Der Mindestunterhalt richtet sich seit 2016 nach dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes. In Anbetracht der Tatsachen, dass schon das Existenzminimum ab 12 Jahren bei 588 Euro im Monat (ab 2023) gesehen wird und das Kindergeld eine Steuerermäßigung ist, so würde jemand mit weniger als 500 € mit weniger als dem Existenzminimum auskommen. Das mag sein, ist aber eben kein Maßstab für den Kindesunterhalt, sondern nur eine subjektive Einschätzung, und daher irrelevant.


    Was die o. g. Hinweise des Jugendamtes angeht, so erscheint mir keiner der benannten Punkte "falsch". Man sollte sich die Begrifflichkeiten falsch und richtig einfach abgewöhnen. Im Unterhalt gibt es nur einig und uneinig. Man kann auch die Ratenzahlung für einen Helikopterkauf berücksichtigen oder 300% Mindestunterhalt vereinbaren. Beides wäre rechtlicher Humbug, aber trotzdem "richtig", wenn eben Einigkeit besteht. Wie Gauss schreibt, ist das Jugendamt - zumindest im Rahmen der Beistandschaft - eine Art Rechtsanwalt des Kindes. Dass ein solcher Vertreter gerade nicht die rechtlich günstigen Möglichkeiten der anderen Seite abfragt oder ausschöpft ist sogar seine Pflicht.

  • Hi,


    mal etwas Grundsätzliches, was vielleicht das alles verständlicher macht. Wir befinden uns im Zivilrecht. Da geht es nicht um "Gerechtigkeit," sondern um "Rechtsfrieden." Es ist dem Staat einerlei, wie die Eltern die Aufteilung der Verpflichtungen gegenüber ihrem Kind vornehmen, solange man sich einig ist. Erst im Streitfall greift er ein, etwa in Form von Gerichtsentscheidungen. Und es ist durchaus übliches Vorgehen, etwas mehr zu fordern, als einem zusteht, einfach, um noch "Verhandlungsmasse" zu haben. Wir hatten hier kürzlich einen Unterhaltsfall, da hat ein Anwalt 600 € eingefordert, das Gericht stellte dann fest, dass der Anspruch eigentlich 675 € gewesen wäre. So etwas ist doch blöd, oder? Keine Ahnung, wie der Anwalt seine Fehlberechnung rüber gebracht hat.


    Und, bitte nicht vergessen, "Gerechtigkeit" ist etwas, was sich ständig ändert, immer im Fluss ist. Es wurde mal als gerecht empfunden, die Ehefrau zu verprügeln. Es wurde bis vor gar nicht langer Zeit zwischen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ehelichen und nichtehelichen Kindern peinlich unterschieden. Nichteheliche Kinder bekamen deutlich weniger Geld. Und als da dann endlich eine Gleichstellung erfolgte, war das wahnsinnig umstritten und wurde doch sehr kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert.


    TK

  • Gauss, wie sich aus der Vokabel ergibt, musst du dadurch, dass du im Eigenheim lebst, einen Vorteil haben. Also keinen Mietzins zahlen, der ja in die Unterhaltsberechnung mit einfließt. In dem Fall hier ist ja noch nicht mal ein Haus da. Welchen Vorteil hat der zur Zahlung von Unterhat Verpflichtete vom Erwerb eines Grundstücks wohntechnisch? Richtig, keinen. Auch für eine Kürzung des Unterhalts sehe ich wegen des Erwerbs des Grundstücks keinen Raum, denn die Kinder sind nicht dazu da, zur Vermögensbildung der Eltern beizutragen.


    Elli, ihr habt eure Vorstellung, wie ihr euer Leben gestaltet, und niemand, wirklich niemand hat das Recht, euch da reinzureden. Wo ihr spart, wo ihr die Akzente setzt, das geht den Rest der Welt nichts an. Und die Mutter des großen Kindes hat dasselbe Recht. Auch sie kann für sich und das Kind die Akzente setzen, wie sie will. Das musst du akzeptieren.


    TK

  • Gauss:

    da ich die Auffassung vertrete, dass die Tilgungsleistungen hinsichtlich des geplanten Hauses nicht absetzbar sind, würde ich dem Vater dann auch keinen sich hieraus ggf. ergebenden Wohnvorteil anrechnen, zumal sich ein solcher unter diesen Umständen auch nicht ergeben würde.

  • Hallo,


    Ja die Höhe des Unterhaltes, ob er gerecht ist ist, oder nicht, wird unterschiedlich beurteilt.


    Man sollte aber die gesamt Ausgaben für das Unterhalt berechtigte Kind,( Gesamtausgaben die in einem Jahr entstehen, sehen.).


    Vergessen werden oft: Wohnkosten + Nebenkosten, Strom, Medien, Urlaube, Klassenfahrten,Geburtstagsfeiern, Weihnachtsgeschenke. auch Kosten von Hobbies, und "bring-abhol Kosten" usw.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Gauss, wie sich aus der Vokabel ergibt, musst du dadurch, dass du im Eigenheim lebst, einen Vorteil haben. Also keinen Mietzins zahlen, der ja in die Unterhaltsberechnung mit einfließt. In dem Fall hier ist ja noch nicht mal ein Haus da.

    Natürlich.

    Aber es ging ja in dem Beitrag oben um die Zukunft.


    Trotha

    Wann soll man denn sonst einen Wohnvorteil annehmen, wenn nicht dann, wenn man ein eigenes Haus hat?

    Man darf die Verbindlichkeiten gegenrechnen, das gleicht sich dann evtl. aus, aber wieso denkst du, dass das hier nicht in Frage käme?

  • Hi, erstmal super interessant eure ganzen Meinungen! Wie komme ich darauf, dass (Immobilien) Schulden absetzbar sind? Das steht explizit so auf der Website eines Fachanwalts für Familienrecht (Familienrecht-Ratgeber.com) und im Ratgeber öffentlicher Dienst. Das gilt natürlich nur, solange man oberhalb des Mindestunterhalts unterwegs ist.

    im übrigen hat mein Mann keine Pflicht zur Steuerklasse 3. er darf sich nur nicht schlechter stellen, als Steuerklasse 4. im Endeffekt ist sein Nettoeinkommen durch die Steuerklasse 3 nun ca. 1000 Euro mehr als es bei 4/4 wäre. Und das wirkt sich schon auf den Unterhalt aus. Daher wechseln wir nun zurück, entgegen der Beratung vom Jugendamt.
    Ihr habt schon alle recht, natürlich denken sie einseitig. Aber ich glaube noch an Gerechtigkeit und nun werden nichteheliche Kinder voll supported und die neue Familie… kümmert sich selbst um die Wahrung ihrer Interessen.
    Schade eigentlich dass es keinen Beistand für Unterhaltspflichtige gibt. Es ist ja nicht so, als könne man diese Hilfe angesichts der schwierigen Rechtslage nicht gebrauchen. In diesem Sinne ist es toll, dass ihr hier so umfangreich antwortet!

  • Elli, Kinder werden wie du es nennst, voll supportet, und zwar einerlei, ob sie ehelich oder nichtehelich sind. Und Eltern müssen sich um ihre Angelegenheiten selbst kümmern. Ihr habt ein Lebenskonzept aufgebaut, was für euch passt. Dazu gehört eben auch, dass du nur teilzeitig arbeitest. Aber das kannst du nun wirklich nicht dem ältesten Kind deines Mannes anlasten. Jeder, wirklich jeder, der heiratet, heiratet auch die Vergangenheit des Partners mit. Das weiß man. Das können Schulden sein, eine Inso, Unterhaltsverpflichtungen, was weiß ich. Wenn man das nicht will, dann lässt man es. Ich hab mich bemüht, den Unterschied zwischen Rechtsfrieden und Gerechtigkeit darzulegen. Nicht verstanden?


    TK

  • Die Steuerklasse zu wechseln und auf 1.000 € Gehalt im Monat zu verzichten, um dann 2 Stufen weniger Unterhalt zu zahlen, macht schon rechnerisch keinen Sinn und funktioniert auch nur dann, wenn der Gläubiger sich darauf einlässt. Der Verlust wäre generell sehr viel größer als der eingesparte Unterhalt. Das Jugendamt kann zudem fiktiv weiterhin mit der Steuerklasse 3 rechnen. Dazu gibt es bereits Oberlandesgerichtsentscheidungen. Da sollte man besser die Finger von lassen.