Verweigerung Umgang wegen psychischer Gewalt

  • Hallo TK,


    ich würde gerne verkaufen und dann den Erlös aufteilen. Aber sie möchte es nicht. Sie sagt schon seit März 2022, dass sie den PKW doch mal nutzen möchte mit den Kindern, aber tut es nicht. Sie hat keine Fahrpraxis und traut sich nicht. Aber sie besteht darauf, dass es auch ihr Eigentum ist und ich es nicht verkaufen darf („stur“). Sie ist nicht kooperativ, nicht lösungsorientiert. Ich „muss“ aber die Unterhaltskosten allein tragen. Wenn ich den PKW abmelde, muss er auf privatem Grund stehen (nicht vorhanden) und rostet vor sich hin. Nicht sinnvoll.
    Sie stellt mich immer wieder vor „unmögliche“ Situationen/Aufgaben, um mich zu „ärgern“. Die Lösungen liegen auf der Hand, aber ich sehe keinen Lösungswillen bei ihr. Die Trennung ging von ihr aus und es gab kein Fremdgehen o. ä. Ich habe ihr nach der Trennung noch viel in ihrer Wohnung geholfen (naiv von mir). Kein Wunder, dass ich krank bin. Meine Psychologin fragt mich „wie halten Sie das aus?“. Ich habe es schon in der Ehe „geübt“. Es ist echt der Horror, wenn die ehemalige Partnerin nicht auf Klärung/Lösung, sondern auf „Zerstörung“ aus ist. Aber meine Verantwortung ist: ich habe quasi nie Nein gesagt und Grenzen gesetzt. Das ist sie gewohnt und tretet jetzt noch mehr auf mir herum. Kann ich nur draus lernen. Sorry für diesen Absatz. Vielleicht als Hintergrund hilfreich.


    Viele Grüße

    Ptr

  • Hi,


    du hast aber auch eine komplizierte Art, an die Sache heran zu gehen. Die PKW-Problematik ist doch wirklich relativ einfach in den Griff zu bekommen. Seid ihr euch denn mit dem Rest der Hausratsaufteilung einig? Hast du denn schon einen Anwalt? Ich denke, es wäre an der Zeit, sich einen zu nehmen, den brauchst du doch ohnehin für die Scheidung. Der kann dann das ganze Hausratsaufteilungspaket angehen. Wenn du keinen Anwalt willst, sonst nichts aufzuteilen ist, ist es doch ganz einfach: sie will den Wagen. Dann stellst du ihn vor die Tür, abgemeldet, gibst ihr die Papiere und dann kann sie machen, was sie will. Kündige das vorher schriftlich an, und gut ist. Kann dann natürlich passieren, dass du irgendwann als Ex-Eigentümer in Anspruch genommen wirst, wenn es ums Abschleppen oder Verschrotten geht, wenn sie sich nicht kümmert.


    Oder du verkaufst das Teil, wie frase vorgeschlagen hat, überweist ihr den hälftigen Kaufpreis. Auch das vorher ankündigen. Und gut ist.


    Bei der Hausratsaufteilung gibt es ein bisschen Aufteilung genauso wenig, wie es ein bisschen Schwangerschaft gibt. Sie soll sich entscheiden und gut ist. Du musst den Wagen nicht auf Vorrat bereit halten, Und - PKWs sind nach meiner Kenntnis in Deutschland keine Mangelware. Wenn sie will, kann sie jederzeit von jetzt auf gleich so ein Teil erwerben.


    Dir selbst sollte klar sein, dass diese Probleme, die du hast, eher Problemchen sind. Ich kenne kaum eine Trennung nach längerer Zeit mit Kindern, in der es diese Umstellungsreibereien nicht gibt. Du musst lernen, zu agieren, und nicht nur zu reagieren. Echte Rosenkriege sehen ganz anders aus, glaub es mir mal. Wenn du dir das klar machst, wird es dir wahrscheinlich auch wieder besser gehen.


    TK

  • Hallo TK,


    die Hausratsteilung war so, dass ich aus der Ehewohnung ausgezogen bin und sie fast alles behalten hat, weil sie ja mit den Kindern die Sachen braucht. Ich habe nur meinen Schreibtisch, den Stuhl und meine persönlichen Sachen mitgenommen. Es gibt auch nicht wirklich etwas Wertvolles; nur musste ich meine komplette Wohnung neu ausstatten und das hat schon etwas gekostet. Und die Kaution für meine Wohnung natürlich auch.
    Ich habe bis jetzt 3 mal punktuell einen Anwalt in Anspruch genommen: zur Fristverlängerung meines Auszugs und zweimal Unterhaltsberechnung. Das erste Mal war kostenlos und 2 mal habe ich jeweils für die Leistung bezahlt. Finanziell ist es bei mir knapp; auch weil man als Unterhaltspflichtiger nur etwas mehr als Bürgergeld Niveau behalten darf. Ersparnisse sind fast keine mehr vorhanden und ich möchte nicht in den Dispo gehen und Schulden machen. Als Arbeitsloser würde ich den Anwalt bezahlt bekommen, aber als Unterhaltspflichtiger muss ich es mir vom Munde absparen und mich evtl. sogar verschulden um an mein Recht zu kommen: kann ich nicht verstehen.

    Danke für deine Vorschläge.


    Für mich ist die Situation sehr belastend, obwohl es nur Problemchen sind. Ich bin immer in Unsicherheit. Mit einem guten Anwalt wäre es bestimmt besser, aber ich habe Sorgen wegen der hohen Kosten. Man liest immer , dass jede Sache, die nicht einvernehmlich geklärt wird, die Kosten in die Höhe treibt. Um agieren zu können, bräuchte ich einen Anwalt.
    Sie hat immer betont, dass sie nach einem Trennungsjahr die Scheidung einreichen wird. Und ich wollte das abwarten, am liebsten eine günstige einvernehmliche Scheidung und fertig.


    Wenn ich zum JA gehe und erzähle, dass sie mir die Kinder vorenthält wegen angeblicher psychischer Gewalt: sollte ich dann erwähnen, dass ich krankgeschrieben bin wegen Depressionen? Oder ist das ein Nachteil?


    Viele Grüße

    Ptr

  • Hi,


    zunächst einmal zu den Anwaltskosten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird ein Anwalt nicht stundenweise bezahlt, sondern nach Gegenstandswerten. Und wenn man bedürftig ist, gibt es Verfahrenskostenhilfe und außergerichtlich Beratungshilfe. Wobei es bei der Beratungshilfe so ist, dass es mitunter für den Anwalt schwierig sein kann, allein von der Beratungshilfe ein Verfahren sachgerecht zu bearbeiten. Also, du hast mit der einen Rechnung möglicherweise die gesamte außergerichtliche Tätigkeit bezahlt, das kommt eben auf den Gegenstandswert an.


    Meine dringende Empfehlung: mit dem Anwalt die Gebührensituation offen besprechen. So, dass diese Problemchen sauber abgearbeitet werden können. Das wird dir auch mental helfen. Und hier zu sparen, kann sehr teuer werden. Du siehst es ja jetzt schon. Wäre die Sache mit dem PKW geregelt, dann wären für dieses Jahr keine Versicherung und Steuer fällig geworden, der PKW würde nicht an Wert verlieren und nicht mehr dumm rumstehen.


    Das gehst du jetzt an. Schreib der Frau den Brief per Einschreiben und setz ihr eine Frist zur Stellungnahme, wenn sie keine Stellung nimmt, verkauf den Wagen, ist wahrscheinlich für dich die sinnvollste Lösung. Und wenn du ihr dann die Hälfte des Kaufpreises überweist, dann mag das vielleicht juristisch nicht ganz sauber sein, aber was solls? Denn ein Schaden entsteht nicht und das haut kein Gericht um. Glaub es mir mal.


    Ich denke mal, es wird dir auch guttun, wenn dieser Punkt weg ist. Und dann regele die Anwaltssituation. Wetten, dass es dir dann schon besser geht?


    TK

  • Hallo TK,


    vielen Dank für deine Antwort.

    Mit dem PKW hast du Recht, hätte ich schon erledigt haben sollen.
    Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe bekomme ich ja nicht, weil ich nach Unterhaltszahlung etwas mehr als ein Arbeitsloser von meinem Gehalt übrig habe. Das ist ja extra so geregelt, dass ein Unterhaltspflichtiger kein Sozialfall wird, sondern nur gerade so über die Runden kommt, wenn er nicht gerade überdurchschnittlich verdient und zwei Kinder hat. Und ich habe gelesen, dass ein Gutachten für das Gericht sehr teuer ist und ich 50% davon zahlen muss. Das geht in die Tausende und einige mussten sich dafür schon einen Kredit nehmen. Und dann ist nicht garantiert, dass die Wahrheit raus kommt. Es gibt solche und solche Gutachter, kann man lesen. Wie auch in dem Film „Weil du mir gehörst“; der Vater hat trotz Anwalt usw. im Prinzip keine Chance - das Kind wird entfremdet und gegen den Vater manipuliert. Schrecklich


    Also kann z. B. eine Mutter völlig aus der Luft gegriffen mit dem Vorwurf der psychischen Gewalt die Kinder entfremden und kann auch mit dieser Lüge vor Gericht und Gutachter durchkommen (mit guter Rhetorik). Und dabei muss sich der Vater evtl. verschulden, hat aber trotzdem verloren. Das ist für mich echter Wahnsinn! Da komme ich nicht mehr mit, tut mir leid.

    Viele Grüße

    Ptr

  • Hi,


    Verfahrenskostenhilfe wird anders berechnet als ein Anspruch auf Bürgergeld (ALG II). Wie kommst du nur darauf? Und Unterhaltsansprüche werden nicht extra so berechnet, dass es im Fall eines Gerichtsverfahrens nicht zu Verfahrenskostenhilfe kommt, was für ein Quatsch. Unterhalt wird nach dem Bedarf der Kinder berechnet und das hat soviel mit Verfahrenskostenhilfe zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren.


    Es gab vor vielen Jahren, als Frau von der Leyen noch Familienministerin war, mal eine wissenschaftliche Untersuchung über das Thema, was Kinder so kosten. Man kam schon damals dazu, dass Kinder incl. der verdeckten Kosten schon im Kleinstkindalter etwa 400 € kosten. Das mal so als Richtwert. Und preiswerter ist das alles nicht geworden.


    Wo gibt es im Leben eine "Garantie für Wahrheit?" Fehlurteile kann man nie ausschließen, aber ich denke mal bei der gründlichen Arbeit gerade der Familiengerichte sind dort falsche Urteile eher selten. Bitte nicht vergessen, nicht jedes Urteil, was einem nicht passt, ist ein Fehlurteil. So werden dieselben Gutachter/Richter je nach Prozessausgang von den Betroffenen als super oder eben katastrophal eingestuft. Woran das wohl liegen mag?


    Du bist mit dem Auseinandersetzungsverfahren überfordert. Du bist mit deinen Kindern überfordert, wenn es um einen längeren Zeitraum geht. Du weigerst dich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wie soll es weiter gehen? Zauberfeen gibt es in unserem System nicht.


    TK

  • Hallo TK,


    zu der Hilfe: ich meine den Selbstbehalt von 1370€. Dieser ist ja bewusst so berechnet, dass man etwas mehr als ein Bürgergeldempfänger hat. Dadurch gilt man dann nicht als „bedürftig“ und hat in der Regel keinen Anspruch auf Sozialleistungen und solche Hilfen.

    Natürlich gibt es keine „Garantie für Wahrheit“. Und jemand, der vor Gericht zu Recht verloren hat, ist natürlich nicht zufrieden mit diesem Ergebnis, wenn er nicht „reflektiert/reif“ ist. Ich bin für die Wahrheit und Gerechtigkeit. Und ich weise nochmal auf den Film „Weil du mir gehörst“ hin: der wurde ja nicht ohne Grund gedreht.
    Die hohen Kosten für Gutachten machen mir Sorgen: ich denke, dass ist auch berechtigt.


    Meine Überforderung scheint ein psychisches Problem zu sein, welches sich schlecht lösen lässt. Schon 2019 wurde mir „Überforderungssyndrom“ von einer Psychologin diagnostiziert (ich habe es schwarz auf weiß): und es ist durch die aufgetretenen Herausforderungen nicht wirklich besser geworden. Auch nicht durch Therapie.
    Ich habe bereits 3 mal professionelle Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch genommen.


    Viele Grüße

    Ptr

  • Hi,


    Falsches wird nicht richtiger dadurch, dass man es permanent wiederholt. Wenn ich immer wiederhole, die Erde sei eine Scheibe, mutiert die Erde dadurch nicht zur Scheibe. Und wenn ich behaupte der Film "Planet der Affen" sei Realität, dann mutiert die Erde auch nicht zum Affenplaneten. Ich habe nichts gegen den von dir genannten Film, gar nichts. Er ist gut gemacht, zeigt auch Befindlichkeiten sehr gut auf. Aber, es ist ein Film, ein Kunstwerk, keine Dokumentation. Und auch ganz klar, in dem Streit bei euch geht es um Kindeswohl, um nichts anderes. Wenn man mal von den Nebenproblemen wie dem PKW absieht.


    Wie willst du das Umgangsproblem bewältigen, wenn du von niemandem Hilfe annehmen willst, dich auf das bequeme "die ganze Welt ist böse zu mir" zurück ziehst, Schuld sind immer die anderen, professionelle Hilfe ablehnst?


    Nochmals: Unterhaltshöhe hat überhaupt nichts mit Verfahrenskostenhilfe zu tun. Auch nicht mit dem Selbstbehalt. Bei VKH wird anders gerechnet, z.B. können die Höhe der Miete oder Darlehen oder sonstige Belastungen eine Rolle spielen. Das muss sauber durchgerechnet werden. Warum weigerst du dich, das zu verstehen? Willst du keine Hilfe annehmen, weil du dich gerne als Opfer darstellst?


    Du weichst deinen Problemen aus. Fragst nach der Höhe der Unterhaltszahlungen, die anwaltlich berechnet wurden, die seit kurzem festgelegt sind. Selbst wenn die Berechnung falsch wäre, würde das doch nichts ändern, außer einem neuen Problem, was du dir aufhalst, obwohl die alten noch nicht mal im Ansatz geregelt sind.


    Lege dir eine "to do" Liste an. Arbeite die Punkte ab. Hake jede erledigte Sache ab, das hilft. Also, als erstes sollte da PKW drauf stehen, als zweites finanzielle Klärung VKH, als drittes Umgang Kinder, u.s.w. Und, mit jedem Erledigungspunt kommst du auch mental weiter.


    TK

  • Hallo TK,


    natürlich ist es nicht hilfreich, wenn man denkt man wäre ein Opfer. Man kann aber schon sagen, wenn man etwas nicht i. O./nicht gerecht findet.

    Bei einem Streit um das Kindeswohl kann auch eine Entfremdung stattfinden (die Kinder sind nur bei ihr). Ich frage die KM jedes Wochenende, ob ich mit unseren Kindern telefonieren darf. Letztes Mal hat sie mir geschrieben, dass die beiden nicht möchten. Ich kann und will niemanden zwingen. Aber es ist schon möglich, dass eine bewusste Entfremdung stattfindet. Keiner weiß, was in ihrer Wohnung geschieht.


    VKH werde ich mir mal genauer anschauen, danke.


    Ich kümmere mich gerade um den KU, weil ihre Anwältin mir eine Frist zur Titulierung beim JA gesetzt hat. Und sie fordert mehr, als ich letzten Monat mit meinem Anwalt berechnet habe.


    Wenn man psychisch labil ist und keine finanziellen Reserven hat, kann jedes Problemchen einen „überfordern“. Das kann man vielleicht nur nachvollziehen, wenn man selbst diese Erfahrung gemacht hat.


    Viele Grüße

    Ptr

  • Hi,


    mal zur Beruhigung: die Kinder sind nicht mehr ganz klein. Da passiert eine Entfremdung nicht durch reduzierten Kontakt. Ich kenne Fälle, da sehen sich Umgangselternteil und Kinder nur 2-3mal im Jahr, dafür dann aber recht lang, trotzdem ist das Verhältnis innig. Es kann ja auch sein, dass die Kinder deine Überforderung bemerken und deshalb nach Ende der "Papa-Zeit" "durch den Wind" sind. Aber, ich gehe davon aus, dass die Umgangssituation geklärt werden kann. Ein totaler Umgangsausschluss, das ist ja die absolute Ausnahme. Nur überleg dir mal, was deine Ferienplanung für einen Eindruck auf die Kinder machen muss. Überforderung ist kein Alibi für alles. Arbeite am eigenen Verhalten, im Interesse der Kinder.


    TK