Unterhalt 2023

  • Guten Morgen und schöne Weihnachten....


    Mir ist gerade eingefallen das sich die Beträge Kindesunterhalt ja zum neuen Jahr ändern.

    Aktuell zahle ich pro Kind bei 110% 477,50 €. Ist richtig das ich ab dem neuen Jahr 648 minus 125 Euro Kindergeld , sprich 523 € pro Kind zahlen muss?

    Die grosse wird im Mai 18 Jahre alt, geht noch zur Schule, kann mir jemand sagen wie der Unterhalt mit der Mutter dann geteilt wird ?

    Danke im voraus.....

    Gruß....Pleite

  • Es sind 647, sonst richtig, ja.


    Ab 18 sind Mutter und Vater beide barunterhaltspflichtig.

    Es gilt dann die Summe beider Einkommen in der DT. Jeder muss davon den anteiligen Betrag zahlen.

    Allerdings musst du nicht mehr zahlen, als wenn du nur alleine unterhaltspflichtig wärst. Das musst du prüfen.

    Du musst deine Tochter auffordern, dir die Gehaltsunterlagen/Steuerbescheid ... der Mutter zuzusenden, damit du es ausrechnen kannst.

  • Du hast Dich um einen Euro vertan, es sind ab Januar 522 €.

    Ab dem 18. Lebensjahr wird der Bedarf aus der Summe des bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile ermittelt und dann nach Leistungsfähigkeit wie folgt verteilt:


    Bedarf x Einkommen eines Elternteils : Summe der Einkommen

  • Hallo zusammen ,

    Vielen Dank für die schnellen Infos. Ich werde dann im April meine RA'in aufsuchen. Sonst komme ich an keine Infos dran. Die Mutter hat dafür gesorgt das alle Kontakte abbrechen.


    Gruss .... Pleite

  • Hallo Pleite,


    es wäre auch zu überlegen, ob du ab 18 nicht mit der Tochter direkt den Unterhalt klärst.

    Ich empfand es als eine Befreiung, den Unterhalt direkt meinen Kinder zu zahlen.


    Die Mutter hat auch eine Auskunftspflicht, nur so kann man den richtigen Betrag ermitteln.


    Gruß


    frase

  • Hallo zusammen ,

    Vielen Dank für die schnellen Infos. Ich werde dann im April meine RA'in aufsuchen. Sonst komme ich an keine Infos dran. Die Mutter hat dafür gesorgt das alle Kontakte abbrechen.


    Gruss .... Pleite

    Wenn ein volljähriges Kind jeglichen Kontakt zu einem Elternteil ablehnt, kann dieses u.U. seinen Unterhaltsanspruch gegen dieses Elternteil bewirken

  • Guten Morgen ,

    Aber mal was anderes. Meine ex wird mir auf keinen Fall ihre Abrechnungen zukommen lassen. Also bleibt mal wieder nur der teure Gang zum Anwalt. Warum ist der Mann immer der dumme .......????

    Gruss....pleite

  • Hallo Pleite,


    besteht ein gültiger Titel/Jugendamtsurkunde der über das 18.Lebensjahr hinaus geht?


    Wenn nein, liegt es an deiner Tochter für alle Nachweise zu sorgen.


    Die Unterhaltszahlung könntest du zunächst " einfrieren".


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo nochmal in die Runde,


    was würde denn passieren, wenn der Vater sein Einkommen ohne die Mutter nimmt und dann den Betrag abzüglich KG ermittelt?

    Dann würde ich das dem Kind so mitteilen und auf die Auskunfts-/Mitwirkungspflicht der Mutter hinweisen.


    Dann liegt der Ball im Feld des Kindes und das darf sich mit der Mutter "rumärgern".


    Natürlich nur, wenn kein Titel vorliegt. Mit Titel könnte man aber dann das volle KG in Abzug bringen, wenn ich es richtig verstanden habe.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    Dann liegt der Ball im Feld des Kindes und das darf sich mit der Mutter "rumärgern".

    es ist in erster Linie Sache der Tochter, Nachweise zu erbringen.


    edy

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  • was würde denn passieren, wenn der Vater sein Einkommen ohne die Mutter nimmt und dann den Betrag abzüglich KG ermittelt?

    Dann würde ich das dem Kind so mitteilen und auf die Auskunfts-/Mitwirkungspflicht der Mutter hinweisen.

    :thumbup: Kann man machen.

    Oft ist es ja so, dass diese Situation sowieso die sich am Ende ergebende ist.

    Wenn die Tochter was anderes will, muss sie eben die Unterlagen beibringen.


    Das geht dann erst mal ein Jahr, bis die Schule rum ist.

    Danach muss dann alles neu gerechnet werden (z.B. Studium, Bafög etc ...).

  • Das geht dann erst mal ein Jahr, bis die Schule rum ist.

    Hallo Gauss, die Schule ist oft schon nach dem Abi im Juni vorbei.

    Daher wäre es zu überlegen, ob man mal abwartet, was das Kind mit der Hochschulreife anfängt.


    Auch das sollte Pleite direkt mit der Tochter klären.



    Gruß


    frase

  • Tja, um die Sache also sauber zu entwirren, wäre also die Herausgabe des Titels zu verlangen, ab dem 18ten Geburtstag.


    Wird sich da geweigert, geht es vermutlich nur mit Rechtsbeistand und eine gerichtlichen Abänderung.

    Dann wird die Mutter aber auch nicht die Auskunft verweigern und alles kann sauber geklärt werden.


    Gruß


    frase