Änderung Kindesunterhalt durch Minijob

  • Hallo zusammen,


    meine Tochter ist 11 Jahre alt und lebt bei ihrer Mutter. Ich studiere und arbeite nebenbei als Werkstudent. Vor meinem Studium habe ich eine Berufsausbildung abgeschlossen, war einige Jahre berufstätig und habe in dieser Zeit den vollen Unterhalt gezahlt. Aufgrund meiner selbstverschuldeten Leistungsunfähigkeit (Kündigung für Studium, Zweitausbildung) bin ich weiterhin unterhaltspflichtig geblieben. Für den Unterhalt liegt ein Titel vor. Laut Amt gelte in meinem Fall der Selbstbehalt nicht und die Höhe des zuzahlenden Unterhalts entspricht der Unterhaltsvorschussleistung (236€).


    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich möchte gern mein Einkommen weiter steigern und zusätzlich einem 520€ Job nachgehen. Derzeit verdiene ich 1100€ Netto, zahle 236€ an die Kindsmutter und 100€ Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses an das Amt. Mit Aufnahme des Minijobs würde mein Netto ca. 1500€ betragen.


    Mir ist die Berechnung leider nicht ganz klar. Gehe ich nach der Düsseldorf Tabelle würde ich bei 1500€ Netto abzgl. 1370€ Selbstbehalt ein Unterhalt von 130€ ergeben. Gehe ich nach der bisherigen Grundlage (UVG), würde ich auch weiterhin 236€ zahlen (?).


    Kann mir bitte jemand helfen, nach welcher Grundlage sich der Unterhalt berechnet und wie viel dieser bei 1500€ Netto betragen wird?


    Besten Dank im Voraus!

  • So lange der Unterhaltstitel existiert, schulden Sie den titulieren Betrag.

    Wenn Sie aktuell weniger zahlen, läuft die Differenz als Unterhaltsrückstand auf.


    Dass der Bereich Unterhaltsvorschuss nur den Betrag in Höhe des Vorschusssatzes geltend macht und auch nur geltend machen kann, befreit Sie nicht davon, dass der Unterhaltstitel weiterhin gilt und der Differenzbetrag weiterhin geschuldet wird.


    Das Jugendamt rechnet Ihnen insoweit ein fiktiven Einkommen an, welches Sie auf Grund Ihres erlernten Berufes verdienen könnten.

  • Hallo Trotha,


    danke für deine schnelle Antwort.


    Ich bin nochmal die Unterlagen durchgegangen. Im Titel wurden 236€ festgesetzt.

    Diese setzen sich zusammen aus 455€ Mindestunterhalt (DT 2022) abzgl. 219€ Kindergeld (100%).

    Regulär wird das Kindergeld nur zu 50% vom Unterhalt abgezogen. Der Unterhalt würde dann 455€ - 219€*0,5 = 345,50€ betragen. Die Differenz zwischen regulären und festgesetzten Unterhalt beträgt somit 109,50€. Dieser Differenzbetrag läuft als Unterhaltsrückstand auf, wenn ich Sie richtig verstanden habe?


    Schulde ich diesen Rückstand dem Amt, weil es in Vorleistung geht oder der Mutter, weil sie weniger Unterhält erhält?

    Bzw. bin ich überhaupt "verschuldet", wenn ich den titulierten Betrag (236€) in voller Höhe zahle?


    Steigere ich mein Einkommen auf 1500€, liege ich weiterhin in der ersten Zeile der DT 2022 bei 455€. Der Unterhalt würde sich demnach nicht ändern?


    Besten Dank und vG

  • Nach meinem Verständnis besteht die Titulierung hier direkt gegenüber der Vorschusskasse in Höhe von 100% minus volles Kindergeld, derzeit 252 €.


    Man schuldet den Differenzbetrag nur dann, wenn er vom Kind auch geltend gemacht wird. Hat die Mutter dazu niemals etwas veranlasst, bestehen auch keine dahingehenden Rückstände.


    Man hätte natürlich das Recht den Unterhaltsbetrag freiwillig auf 100% minus halbes Kindergeld zu erhöhen. Das Kind könnte diese Forderung vermutlich auch in der Höhe durchsetzen. Aber wurde halt bisher nicht gemacht. In Ansehung deiner finanziell beengten Verhältnisse würde ich daher lieber nichts machen außer den titulierten Betrag von 252 € zu zahlen.