Trennung ohne Ehe - gemeinsame Immobilie

  • Hallo liebes Forum,

    folgende Frage:

    nach einer einvernehmlichen Trennung (keine Ehe - ein gemeinsames minderjähriges Kind) steht jemand nun vor dem Problem, wie mit der gemeinsamen Immobilie (jeweils 50% laut Grundbuch) umzugehen ist.

    Geplant ist, dass er mit dem gemeinsamen Sohn im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, seine Lebensgefährtin sich eine eigene Wohnung sucht.

    Soweit mir bekannt, können die Eigentumsverhältnisse zu 100% auf ihn übertragen werden, seine Lebensgefährtin verlangt in dem Fall natürlich einen finanziellen Ausgleich.

    Nach Recherche habe ich erfahren, dass in einem solchen Fall der aktuelle Verkehrswert ermittelt wird und beiden Parteien zu jeweils 50% zusteht. Dies würde bedeuten, dass ein potentieller Verkaufspreis abzüglich Restschuld (inklusive Vorfälligkeitsentschädigung) und aller Kosten für die Umschreibung (Grundbuch/Notar etc.) hälftig seiner Lebensgefährtin zusteht und er ihr diesen auszahlen müsste. In dem fiktiven Fall würde das eine Auszahlung von rund 35.000€ bedeuten.

    In dem fiktiven Fall ist es nun so, dass er einen weitaus größeren finanziellen Beitrag zum Kauf und Unterhalt beigetragen hat. Konkret haben beide jeweils 25.000€ an Eigenanteil finanziert. Darüberhinaus hat er mit eigenen Mitteln rund 75.000€ in den Ausbau/Einrichtung gesteckt, seine Lebensgefährtin rund 5.000€.

    Weiterhin belaufen sich die jährlichen Unterhaltskosten (Darlehensraten, Wärme, Strom, Wasser, Grundabgaben, Versicherungen etc.) auf rund 25.000€. Diese trägt er komplett alleine.

    Heißt in Summe hat er bislang rund 200.000€ getragen, seine Lebensgefährtin rund 30.000€.

    Meine Frage wäre nun, inwieweit diese schwere Ungleichheit in der bisherigen Finanzierung einen Einfluss auf die Ausgleichszahlung hat. Ist dies – salopp gesagt – sein eigenes Problem, dass er deutlich mehr Kosten getragen hat, oder kann dies irgendwie angerechnet werden? Unterm Strich hätte seine Lebensgefährtin in diesem fiktiven Fall dann am Ende rund 30.000€ investiert und erhält rund 35.000€ als Ausgleich, hat damit vier Jahre auf seine Kosten gewohnt und noch 5.000€ „dazugewonnen“. Im Gegensatz dazu hätte er in dem Zeitraum 200.000€ gezahlt.

    Danke Euch vorab für Eure Meinungen.

  • Hi,


    es ist schwierig, in so einer Situation einen vernünftigen Rat zu geben. Fakt ist, dass das Haus beiden zusammen zu 50% gehört, und das der Anhaltspunkt für eine finanzielle Auseinandersetzung ist. Im übrigen hattet ihr für die Zeit des Zusammenlebens ja eine Vereinbarung, was wer zahlt. Eine Regelung dafür, was im Fall einer Trennung wie abgewickelt werden soll, ist offensichtlich nicht getroffen worden, so dass sich die Abwicklung auf der Basis der Eigentumsverhältnisse anbietet.


    Bitte nicht vergessen: auch im Fall des gemeinsamen Lebens in einer Mietwohnung fallen die oben angeführten Nebenkosten an. Auch in so einem Fall ist es in der Regel so, dass man sich intern über die Kostenübernahme einigt und das im Nachhinein auch nicht in Frage zu stellen ist.


    Bei sehr ungleichmäßiger Verteilung der Investitionen und der Verdienstlage hätte man beim Hauserwerb eine andere Lösung finden müssen. Und noch eine Überlegung: es ist ein Kind da. Jemand wird nach der Geburt des Kindes erhebliche Einkommenseinschränkungen für einen längeren Zeitraum gehabt haben.


    Herzlichst


    TK