Neuberechnung Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,


    nach zwei Jahren wird der von mir zu zahlende Kindesunterhalt neu berechnet.

    Das Jugendamt möchte dafür u.a. den Einkommenssteuerbescheid von 2021. Ich frag mich, ob hier rückwirkend gerechnet wird und ich nachzahlen soll?


    Meine eigentliche Frage ist aber eine andere.

    Ich fange im Februar einen neuen Job an, bei dem ich auch mehr verdiene. Nun bin ich dabei, mein Netto zu bereinigen und habe folgende Frage:


    Ich kann maximal 4% meines Jahreseinkommens in eine Altersvorsorge zahlen. Sind die 4% inklusive, oder exklusive Arbeitgeberanteil?

    Kennt sich jemand damit aus?

  • Es wird eine Zukunftsprognose auf Basis der bisherigen Einkommensverhältnisse vorgenommen. Dabei ist jeder Steuerbescheid vorzulegen, der in den letzten 12 Monaten ergangen ist. Erhaltene Steuererstattungen erhöhen somit dein Einkommen.


    Die 4% Regelung bezieht sich nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung oder auf Pflichtbeiträge von Arbeitgebern zu betrieblicher Altersvorsorge (z.B. im öffentlichen Dienst). Der AN-Anteil zur GRV wird immer vollumfänglich vom Bruttoeinkommen abgezogen. Zusätzlich kannst du aber noch private oder betriebliche Altersvorsorge bis zu 4% geltend machen. Den Pflichtbeitrag des Arbeitnehmers zur betrieblichen Altersvorsorge wird man den 4% zurechnen.


    Sofern dir dein Arbeitgeber freiwillig einen Betrag extra zum Lohn aufschlägt, den du in eine betriebliche AV einzahlst, zählt dieser ebenfalls zu den 4% mit dazu. Es ist ja letztlich dein Beitrag und deine Einzahlung. Zahlt der Arbeitgeber einen Pflichtversicherungsbeitrag (z.B. öffentlicher Dienst), hat dieser keine Auswirkung auf dein Gehalt oder die 4%.