Anpassung, Neuberechnung Dynamischer Titel wegen DT 2023

  • Hallo liebe Gemeinde,


    mir stellt sich die Frage, ob ich die Unterhaltszahlungen, die sich durch die DT 2023 geändert haben (für mich geringer), grds. selbst anpassen darf oder einen Antrag auf Neuberechnung stellen muss.

    Oder wird die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes durch die neue DT sowieso automatisch neu berechnet?

    Für beide Kinder besteht ein dynamischer Titel, wobei einer allerdings schon gar nicht mehr aktuell ist, da sich der Unterhalt im August 2022 (Beginn Ausbildung von 16jähriger Tochter) unter Berechnung des JA bereits geändert hat.

    Ich bin erst seit kurzem getrennt und kenne mich leider noch nicht so gut aus.

    Nur zur Anmerkung. Ich habe für meine Kids seit Tag 1 an immer gezahlt, oft auch (gerne) mehr als ich musste und habe regelmäßigen Kontakt zu beiden.

  • Wenn ein dynamischer Titel besteht, bist du sogar verpflichtet, die Zahlungen selbst anzupassen. Machst du das nicht, läuft dir die Differenz als Schuld auf, die jederzeit vollstreckt werden könnte.


    Bei dem Kind mit Ausbildungsvergütung ist die Differenz identisch. Diese schlägst du einfach auf den reduzierten bisherigen Zahlbetrag drauf.

  • Endlich mal eine Aussage, mit der ich was anfangen kann. Dank dir! Im Internet findet man ja keine klare Aussage dazu.

    Nun ist es allerdings so dass ich lt. DT seit Januar sogar weniger zahlen müsste. Dies passe ich demensprechend auch an? Da begibt man sich als UH-Pflichtiger ja immer gleich auf dünnes Eis.

  • Noch nicht ganz verständlich, was du meinst. Die Dynamik des Titels bezieht sich nur auf die Altersstufen und die Unterhaltsbeträge, aber nicht auf die Einkommensstufen. Ein titulierter Prozentsatz bleibt solange der gleiche Prozentsatz, bis man ihn neu verhandelt. Und da gab es keine Reduzierung 2023, sondern nur Erhöhungen.


    Wenn du eine Neuberechnung für notwendig erachtest, kannst du diese vornehmen und dem Gläubiger als zukünftigen Lösungsvorschlag unterbreiten. Bei Einigkeit, kann die bisherige Urkunde durch eine neue Urkunde ersetzt werden. Bei fehlender Einigkeit, kannst du den bestehenden Titel nur gerichtlich ändern lassen.