Elternunterhalt / nur Provision über Jahreseinkommensgrenze

  • Guten Tag,


    aufgrund einer jährlichen Provisionszahlung liege ich knapp über der Bemessungsgrenze. Diese Provision wird für das laufende Kalenderjahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gezahlt, sodass ich für 2023 unter der Bemessungsgrundlage bleiben werde. Da die einzureichenden Unterlagen aber nur einen Blick zurück werfen und die tatsächlichen Einkünfte nicht berücksichtigen frage ich mich, ob und ggf. wie ich belegen kann, dass ich für 2023 nicht unterhaltspflichtig sein werde.


    Gibt es hierzu Erfahrungen?

  • Hallo R. Davids,

    Gibt es hierzu Erfahrungen?

    Leider kann ich mit keinen Erfahrungen zu deinem Fall dienen.


    Da du aber ja erst in einigen Monaten, mit dem Einkommenssteuerbescheid für 2022, den genauen Betrag der Summe deiner Einkünfte erhälst,

    würde ich das dem Amt so übermitteln, denn es gibt ja auch noch Bereinigungsmöglichkeiten des Bruttobetrages.


    Wurdest du denn schon zur Auskunft aufgefordert, wenn ja mit welcher Begründung?


    Gruß


    frase

  • Aha, dann bist du leider ein Kandidat, der die Auskunft auch erteilen sollte.


    Mal sehen was meg dazu meint.


    Ich würde dem Amt mitteilen, dass du erst den Einkommenssteuerbescheid abwartest und dann die Auskunft erteilst.


    Wenn du in 22 über der Grenze lagst, ist sogar zu befürchten, dass eine Nachforderung gestellt wird, denn ich gehe davon aus, dass du in dieser Richtung schon eine Belehrung erhalten hast.


    Wie sich das dann auf 23 auswirkt, da hab ich keine wirkliche Antwort drauf.


    Es bleibt der Fakt, liegst du unter der Grenze, kein EU.

    Hast du aber schon gezahlt ist das Geld vermutlich weg.


    In meiner Vergangenheit war es so, dass das Amt über ein Jahr für die erste Berechnung brauchte und dann die Gesamtsumme forderte.

    Das war aber noch vor dem AEG, daher möglicherweise jetzt anders.


    Gruß


    frase

  • Hast du keine entsprechenden Werbungskosten die dich wieder unter die Grenze bringen? Entscheidend ist ja die Summe der Einkünfte im Steuerbescheid und nicht das Jahres-Brutto aus der nicht selbständigen Tätigkeit, also nicht das Brutto Einkommen als Arbeitnehmer. Auch Kinder Betreuungskosten die im Steuerbescheid aufgeführt sind mindern noch mal diese Einkünfte.

  • Nach der letzten Berechnung durch Amt kam heraus, dass ich genau einen Euro Unterhalt hätte zahlen müssen. Auf den haben die dann großzügig verzichtet, Von den damals aufgeführten Kosten sind nun einige weggefallen (Kinderharten und ein laufender Kredit). Daher gehe ich davon aus, dass die diesmal auf einen Betrag kommen, den die dann auch haben wollen...

  • Nach der letzten Berechnung durch Amt kam heraus, dass ich genau einen Euro Unterhalt hätte zahlen müssen.

    Nur, das ich es richtig verstehe.

    Du hast also die Grenze von 100.000€ Brutto Jahreseinkommen schonmal gerissen und dann hat das Amt deine Leistungsfähigkeit so eingestuft, dass 1 € zu zahlen wäre.

    Das finde ich bemerkenswert, da wäre spannen, wie die Berechnung gelaufen ist.

    Kann ja auch sein, das der Sozialhilfeanteil nur relativ gering war, weil das Elternteil selber gut finanziell aufgestellt ist.


    Gruß


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  • Da die einzureichenden Unterlagen aber nur einen Blick zurück werfen und die tatsächlichen Einkünfte nicht berücksichtigen frage ich mich, ob und ggf. wie ich belegen kann, dass ich für 2023 nicht unterhaltspflichtig sein werde.


    Du teilst es dem SHT einfach mit. Du musst es nicht belegen und du musst auch keinen Elternunterhalt für2023 zahlen.

    Im Gegenteil, wenn der SHT von dir Elternunterhalt für 2023 haben will, muss er belegen, dass du im Jahr 2023 mehr als 100T verdienst, was vermutlich erst Ende dieses Jahres oder eher sogar erst im Jahr 2024, nach der Steuererklärung, möglich sein wird.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen