Euere Meinung zum Thema Kindesunterhalt und Unterhalt für die Mutter .

  • Hallo,

    Der Unterhaltspflichte wäre allerdings ggf. gehalten, über die Höhe seiner Zinserträge Auskunft zu erteilen und diese zu belegen.

    Fragebögen von Jugendämtern, welche die Guthabenhöhe abfragen, sind mir nicht bekannt.

    kommt halt (auch) drauf an, wie der Unterhaltsbegehrende sein Ausführungen nach Offenlegung des Einkommens dem Unterhaltspflichtigen gegenüber ausformuliert (bzw. ausformulieren läßt).

    Und streng genommen (;)) sollte das, was Du da schreibst in der Steuererklärung nebst Steuerbescheid sauber abgebildet sein...

  • Kann man denn jetzt noch etwas tun damit der Betreuungsunterhalt etwas weniger wird ? Etwas finanzieren ? Oder kommt es da auf das Datum an wann man die Finanzierung abgeschlossen hat? Am Liebsten würde ich ja den Betreuungsunterhalt mit einer einmal Bezahlung erledigen. Und die Kindsmutter will ich am liebsten garnicht mehr sehen. Denn es klingt abartig aber das Kind wurde von ihrer Seite nur aus Finanziellen Gründen gezeugt das ist Fakt. Leider kann das Kind nichts dafür aber echt traurig das es solche Mütter gibt.

  • Laut deinem Ausgangsbeitrag ist die Finanzierung vom Eigentum bereits abgeschlossen. Der Erwerb weiterer Immobilien erhöht das Einkommen um Mieteinnahmen. Übersteigt die Tilgungsrate die Einnahmen, kann der übersteigende Betrag mit maximal 4% des Vorjahresbruttoeinkommens als sekundäre Altersvorsorge angesetzt werden. Das fällt meist nicht sehr stark ins Gewicht. Je nach konkreten Einkommensverhältnissen kann es auch sein, dass dies gar keine Änderung am Betreuungsunterhalt zur Folge hat.

  • So die Kindsmutter war wohl bei Pro Familia um sich beraten zu lassen . Die haben wohl ausgerechnet das auf mich 378,- Euro Kindesunterhalt zukommt. Nun will sie Bürgergeld beantragen und spätestens da will das Jobcenter die Daten von mir (Kindsvater) oder liege ich da falsch? Bevor der Staat etwas bezahlt kommen die doch erstmal zum Kindsvater oder? Das sagte ich ihr so aber sie ist anderer Meinung . Denn sie kann ja wegen mir bzw. der Schwangerschaft und später wenn das Kind da ist nicht arbeiten . Und sie hatte mich gestern gefragt ob es nicht besser ist wenn sie das alleinige Sorgerecht dann hat. So wie alles sich entwickelt hat war ich wohl nur der Samenspender. Krass wie manche Frauen Ticken. Ich hab auch schon schnell ein Handgeschriebenes Testament erstellt das wenn dem Kind mal was passiert und ich nicht mehr leben sollte sie nichts bekommt. Und wenn dem Kind nichts passiert das mein Nachlass bis zum 25. Lebensjahr von einem Testamentvollstrecker verwaltet wird. Muss ich oder kann ich jetzt noch was tun oder einfach abwarten bis ich Post von den Ämtern bekomme?

  • Hi,


    sie würde im Fall deines Todes ja ohnehin nichts bekommen. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich auf die Sachen zu konzentrieren, die relevant sind, nur mal so als Tipp.


    Deine Zahlungspflicht für die Mutter beginnt 6 Wochen vor der Geburt. Du bist also im Augenblick gar nicht dran.


    TK

  • In Anbetracht deines Immobilienbesitzes kommst du mit 115% Kindesunterhalt wahrscheinlich noch gut weg.


    Beim SGB II Leistungsbezug gehen Unterhalts- und Auskunftsansprüche auf das Jobcenter über. Diese werden also auf jeden Fall dein Einkommen überprüfen und Unterhalt für Mutter und Kind fordern. Das Jobcenter ist nicht an irgendwelche Absprachen zwischen dir und der Mutter gebunden. Sie berücksichtigen aber natürlich bereits gezahlten Unterhalt.

  • Ich hab aber auch schon gelesen das 4 Monate vor Entbindung ich zahlen muss für evtl Erstausstattung des Kindes und die Kosten rund um die Schwangerschaft.

    Im Moment bezahle ich ja schon sowas wie die Kosten für die Hebamme (Yoga) und Ernährungsergenzungsmedikamente und sonstige Kleinigkeiten.

  • Mein Gott, Schwangerschaft ist keine Krankheit. Das, was erforderlich ist, das wird durch die Krankenkasse bezahlt. Schön, dass du mehr bezahlst, aber ein Muss sehe ich insoweit nicht. Weder für Joga noch für Nahrungsergänzungsmittel. Klar, die Erstausstattung des Kindes ist zu zahlen. Aber hier in diesem Thread ging es doch um Ansprüche der werdenden Mutter, nicht um die des Kindes.


    TK

  • Heute war ihr Vater bei mir und erzählte das sie nun die ersten Sachen fürs Baby kaufen . Kommode Kinderwagen usw. Ich bin bis jetzt noch nicht vom Amt angeschrieben worden. Sie hat aber wohl schon 350 ,- Euro Arbeitslosengeld bekommen und irgendwas mit 800 ,- Euro für die Erstausstattung. Und das bekommt sie wahrscheinlich jetzt jeden Monat oder ? Nun wollte ihr Vater von mir wissen mit wieviel € ich mich damit beteilige. Will aber natürlich nicht doppelt bezahlen! Wenn ich jetzt was dazu gebe und in ein paar Wochen kommt das Jobcenter und kassiert von mir nochmal. Und dann wahrscheinlich alles das was das Jobcenter ausgelegt hat oder liege ich da falsch? Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

  • Da die Mutter entsprechende Gelder bereits vom Jobcenter erhalten hat, kann sie dafür keine Beteiligung des Vaters verlangen. Der Anspruch ist vom Jobcenter geltend zu machen.


    Der Vater kann (und sollte) allenfalls zukünftig laufenden Unterhalt direkt an Mutter und Kind überweisen. Aber niemals für vergangene Zeiträume.


    Der Opa möge sich aus dieser rechtlichen Angelegenheit bitte raushalten, es sei denn er leistet ersatzweise selbst Unterhalt. Denn er ist seiner Tochter und dem Enkelkind ebenso zum Unterhalt verpflichtet, aber nachrangig zum Vater des Kindes.

  • Das Kind kommt erst im Oktober zur Welt! Holt sich das Jobcenter die bezahlten Kosten bei mir wieder zurück ? Ich hab bis jetzt noch keine Post bekommen. Ich wüsste garnicht ab wann wieviel ich bezahlen muss. Nicht das das Jobcenter dann im Oktober kommt und prüft ob ich Leistungsfähig bin und das die verauslagten Kosten alles zurück fordert.

  • Okay, tasten wir uns mal weiter vor. Im Augenblick musst du keinen Unterhalt für die werdende Mutter zahlen. Das fängt 6 Wochen vor der Geburt an. Wobei mir der Betrag von 350 € schleierhaft ist. Würde sie ALG II bekommen, so wären das 500 € + Zuschlag wegen Schwangerschaft. Dazu kommen dann noch die Kosten für die Erstausstattung.


    Die glückliche werdende Mutter hat im Augenblick aber keinen Anspruch gegen dich. Wenn sich das JC meldet, dann muss man sich mal gezielt damit befassen. Ich würde im Augenblick keinen Cent zahlen. Sie hat Geld für die Erstausstattung zur Verfügung. Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht. Auch nicht für irgendwelchen Firlefanz nebenbei. Das ist Luxus, und das muss der bezahlen, der ihn haben will.


    Und - was TR schon richtig festgestellt hat, nur mit der glücklichen werdenden Mutter verhandeln. Nicht mit irgend jemandem. Und, wenn es denn soweit ist, dass sich das JC meldet, dann reguliert man eventuell gewisse Ansprüche direkt mit dem JC. Also noch so was nebenbei leisten, das sollte man tunlichst unterlassen.


    Bei der Zielstrebigkeit, mit der da vom werdenden Großvater und der Mutter vorgegangen wird, bist du dir eigentlich absolut sicher, dass du der werdende Vater bist?


    TK

  • also rein rechnerisch bin ich zu 95 % der Vater aber alle in meinem Umfeld raten mir trotzdem einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Denn sonst begleiten mich diese 5 % wo ich es nicht weiss mein Leben lang.

    Und wenn du es jetzt auch fragst werde ich das wohl auch durchziehen damit ich Gewissheit habe. Mit der Kindsmutter hab ich keinen Kontakt mehr das mir auch recht ist . Und den Opa kenne ich schon recht lange und deswegen sind wir auch in Kontakt. Ich werde ihm das so verkaufen das sie über 50000,- Euro in den nächsten 3 Jahren von mir bekommen da ich Leistungsfähig bin. Und das ist denke ich genug . Manche bekommen den Hals nicht voll .

  • Dir ist schon klar, dass man sich aus Unterhaltsverpflichtungen gar nicht bzw. nur sehr eingeschränkt freikaufen kann? Das da neben dem Einmalbetrag noch regelmässige Zahlungen an Mutter und Kind zumindest dann zu leisten sind, wenn öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden?


    TK