Euere Meinung zum Thema Kindesunterhalt und Unterhalt für die Mutter .

  • Hallo zusammen , ich bin neu hier und etwas durch den Wind . Ich bin 37 Jahre und meine Freundin erst 20 Jahre. Wir sind erst seit kurzem zusammen und nun ist sie Schwanger . Sie wohnt noch bei ihren Eltern. Jetzt hab ich bedenken das sie nur wegen meinem Eigentum mit mir zusammen gekommen ist. Ich besitze ein Haus und eine Eigentumswohnung. Alles ist bezahlt . Ich verdiene 3000 Netto im Monat. + 500 Euro Miete . Könnte sie mir jetzt die Hose ausziehen bzw könnte sie sich jetzt damit bereichern ? Gearbeitet hat sie nicht . Was denkt ihr muss ich im Monat an sie und an das Kind Unterhalt bezahlen. Dann muss ich glaub auch die Erstausstattung bezahlen. Bis jetzt ist es noch nicht so weit aber etwas informieren möchte ich mich schon. Muss man auch den Kontostand mit angeben?

    Alles verloren jetzt oder trotzdem machbar?

    Wäre über Antworten dankbar das ich wieder ruhiger schlafen kann.

  • Bereichern könnte die zukünftige Mutter sich sicher nicht.

    Sie müssten ja lediglich den Unterhalt des Kindes und so lange Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen,wie diese nicht arbeiten gehen kann / muss.

    Das sind bestenfalls nur 3 Jahre.


    Von den etwa 1.500 € monatlich, welche Mutter und Kind beanspruchen könnten, könnte diese sicher keine Reichtümer anhäufen.


    Sollte die Mutter ihres Kindes bei deren Eltern rausfliegen, könnte ihr Bedarf sich ggf. um entsprechende Wohnkosten erhöhen.


    Zutreffend wäre die Erstausstattung zu übernehmen.


    Da Sie und Ihre Freundin ja aber gar nicht getrennt sind, ist dieses Szenario ja aber nur graue Theorie.

  • Warum Theorie? Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt fallen auch an, wenn man eine Beziehung führt. Und gerade wenn nur ein Elternteil über Einkommen verfügt, so wird der Unterhalt auch Realität. Monatlich 1.500 € für Mutter und Kind halte ich für eine realistische Höhe.

  • Danke für euere schnelle Antworten. Muss man auch den Kontostand angeben ?

    Geplant ist es das sie zu mir zieht. Ob das war wird sehen wir mal. Bis jetzt ist ja alles im Lot.

    Übertrieben gesehen ist das dann so wenn eine Frau keine Lust zum arbeiten hat und sich einen reichen Mann sucht und ein Kind von ihm erwartet hat sie erstmal ausgesorgt oder?

    Klar die ersten 3 Jahre kann sie ja nicht arbeiten gehen . Aber wie geht's dann weiter ? Ab da wird's dann auch schwer für die Mutter .

  • Außerhalb des Mindestunterhaltes für ein Kind, der hier locker überschritten wäre, sehe ich dazu keine Veranlassung. Außerdem hätte man in einer zinsfreien Welt auch ganz schöne Darlegungsprobleme entsprechende Möglichkeiten zu beweisen. Ich persönlich sehe keinerlei unterhaltsrechtliches Risiko im Immobilienverkauf und nicht angelegtem Vermögen. Ich sehe allerdings keinen richtigen finanziellen Sinn dahinter. Ist ja nicht so, dass man wegen 500 € Mieteinnahmen plötzlich viel mehr Unterhalt bezahlen müsste. In diesen Sphären besteht da doch erhebliche Verhandlungsmasse.

  • ok ich verstehe . Ist alles sehr kompliziert . Es geht nur darum falls sie doch noch Schluss macht um dann Für sich und für das Baby Unterhalt zu bekommen das man auch etwas als Druckmittel hat indem man sagt ich Verkauf alles . Sie und ihre Eltern sehen halt Ah der hat en Haus , Ah der Hat ne Wohnung , Zukunft ist abgesichert. Wenn sie dann doch bei den Eltern wohnen bleibt und von mir 1500,- Euro bekommt , ihr Vater verdient net ganz so schlecht , die Frau geht auch Vollzeit arbeiten dann können die ganz gut leben. Ja es wären ja nur 3 Jahre wo dann wirklich hart werden . Nur der Kindesunterhalt ist nicht das Problem. Klar es ist auch mein Kind vielleicht sieht man das ganze auch anderst wenn der Zwerg mal auf der Welt ist. Wenn mir dann was passiert würde der Zwerg ja alles bekommen. Also seine Zukunft wäre somit gesichert. Ich will nur nicht das die sich ein schönes Leben machen und ich jeden Cent umdrehen muss.

  • Man kann auch mit Seppuku drohen, wenn man der Ansicht ist, dass dies beeindruckt.

    Dann wäre das Kind auch versorgt, wenn man den Mumm hat, das dann auch durchzuziehen.


    Die 3 Jahre sind übrigens nicht das Ende der Fahnenstange, da gibt es noch einige Möglichkeiten, dass das ein paar Jahre mehr werden.

    Die Kindesmutter könnte anschließend ggf. erst mal eine Ausbildung absolvieren und das Gericht die Überzeugung erlangen, dass der Vater das schon finanzieren kann.

  • Seppuku niemals!

    Dann doch lieber alles verkaufen und die Kohle auf den Kopf hauen . Aber ich hab was gefunden da steht das der Kindsvater nicht länger als 3 Jahre Unterhalt an die Mutter bezahlen muss wenn sie in der Ausbildung ist . Dafür müssen die leiblichen Elter aufkommen.



    Verlinkung rausgenommen, Achtung: das kann zu einer Sperre im Forum führen.


    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo,

    tasächlich sehe ich wenig (eigentlich gar keinen) Sinn dahinter (bereits abgezahltes) gewinnbringendes "Betongold" zu veräußern und gegen die hier genannten "Alternativen" zu tauschen... Zur Miete wohnen dürfte Dich(auf Dauer) teurer kommen


    Davon ausgehend, dass das Schon die Nettomiete ist und steuerlich beim Haus und vermietete Wohnung nichts abzusetzen wäre ist die Unterhaltszahlung fürs Kind doch überschaubar 3500,-€ abzüglich 5% Pauschale* für berufsbedingte Aufwendungen- bei Einzelnachweis u.U. mehr) machen erstmal ein bereinigtes Einkommen von 3350,- € - damit landest Du in der Einkommensgruppe 5 der DT und hast 400,- € Kindesunterhalt an der Backe...

    Beim Betreuungsunterhalt würde ich mich nochmal schlau machen. ich sehe den noch nicht...

    Der KM bliebe (im Trennungsfall) ja auch die Möglichkeit Sozialleistungen zu beantragen

    Sicherlich werden die Brötchen zukünftig etwas kleiner, aber das ist doch überschaubar?


    *Hier muß man etwas genauer in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG reinschauen was in welcher Höhe anerkannt wird...Oft sind die 5% auf max. 150,- € gedeckelt (mein letzter Wissensstand)

  • Aber ich hab was gefunden da steht das der Kindsvater nicht länger als 3 Jahre Unterhalt an die Mutter bezahlen muss wenn

    Betreungsunterhalt ist aktuell auf 3 Jahre gedeckelt. Darüber hinaus kann dieser nur gefordert werden, wenn Kindsbezogene Gründe (zB. entsprechende Krankheit des Kindes) vorliegen. Du siehst, auch da ist Licht am Ende des Tunnels...

    Zunächst würde ich erstmal schauen, das der "in Aussicht stehende" neue Erdenbürger gesund und munter auf die Welt kommt und da gibt es neben den Vaterfreuden ja noch ein Leben als Vater...(was Dich entsprechend entschädigt?) wer weiß...:)

    PS: Da zwischen Deinem letzten Beitrag und meiner Antwort ja fast 2 Monate liegen : Vielleicht ist euer Kind ja auch schon da.... :):)

  • Danke für die netten Worte . Die bauen mich ein wenig auf. Das Baby kommt erst im Oktober zur Welt. Ja der Kindesunterhalt wäre nicht das Problem und das Kind kostet ja auch von dem her wäre das schon gerechtfertigt. Und wer weiss vielleicht wird auch alles ganz toll . Ich hab einfach nur das Gefühl das sie es nicht so mit arbeiten hat und mit dem Betreuungsgeld sich 3 schöne Jahre macht da sie von ihren Eltern immer schön verwöhnt wurde . Aber so weit sind wir ja noch nicht. Ich hoffe das alles gut wird.

  • Hi,


    erst einmal prima, dass du den Kindesunterhalt mental vorbehaltlos akzeptierst. So, nun zum Unterhalt für die Mutter. Dieses Paket besteht auch, wenn ihr zusammen zieht. Allerdings ist sie bei dem Anspruch ja nicht arm. Sie müsste sich dann natürlich an den Kosten, die in der gemeinsamen Wirtschaftseinheit entstehen, beteiligen. Wie ihr das alles intern regelt, das ist letztlich euch überlassen.


    Kommt es zu keinem Zusammenzug, dann ist in der Tat mindestens für drei Jahre neben dem Kindesunterhalt eben auch die Mutter zu finanzieren. Auch ich halte den oben genannten Betrag in etwa für richtig. Bitte lass aus deiner Berechnung das Einkommen ihrer Eltern raus. Du bist für Mutter und Kind verantwortlich, wie die was intern regeln, das ist deren Angelegenheit. So, nach drei Jahren wird es etwas komplizierter. Zwar wird letztlich erwartet, dass die Mutter sich ab da selbst unterhalten kann und nicht wegen des Kindes zu Hause bleiben muss. Aber, mit drei sind viele Kinder einfach noch nicht so weit, dass sie mit einer Ganztags-Kita zurecht kommen. Und, das noch viel größere Problem: äußerst selten liegen die Kitas direkt neben dem Arbeitsplatz der Mutter. Gerade in Ballungsgebieten sind ja Anfahrtzeiten von 1 Stunde + x durchaus üblich. Und so zeitig haben die wenigsten Kitas offen, und das gilt für den Morgen, aber auch für den Nachmittag. Deshalb muss sehr häufig auch weiter Unterhalt für die Mutter gezahlt werden - allerdings deutlich reduziert, und nur insoweit, wie die Mutter wegen des Kindes nicht vollzeitig arbeiten kann. Und das muss die Mutter genau darlegen. Ein allgemeines es lohne sich nicht, etwas zu suchen, weil, die Kita-Zeiten, das langt da wirklich nicht als Sachvortrag.


    Es ist nicht Aufgabe des Unterhaltszahlers, die Ausbildung der Mutter zu finanzieren, da sind evtl. noch ihre Eltern in der Pflicht. Du merkst, nach den ersten drei Jahren wird es auf jeden Fall preiswerter, und je älter das Kind wird, desto preiswerter wird die Mutter (etwas salopp formuliert). Denn es kommt nur auf die Zeiten an, die sie wegen des Kindes nicht arbeiten kann. Nicht, wie bei Ehegattenunterhalt darauf, dass ein gewisser Lebensstandart zu halten ist.


    Also, alles nicht so schlimm. Problematischer würde das alles werden, wenn man verheiratet wäre und es zu einer Trennung käme. Deshalb im Augenblick keine Ehe anstreben, ruhig warten, wie sich alles entwickelt. Und du hast nun wirklich alle Zeit der Welt, die Weichen richtig zu stellen.


    TK

  • Muss man auch den Kontostand angeben ?

    Weil ich es jetzt erst gelesen habe.

    Nein, das mußt Du nicht. Du bist auch nicht verpflichtet, über die Höhe Deines Vermögens Auskunft zu geben...

    Derartige Fragebögen des JA kann man getrost in die Tonne stecken (oder schreddern) ganz wie man mag...


    Falls etwas Derartiges auf Dich zukommen sollte, einfach hier nochmal nachfragen... Nicht alles, was JÄ wissen wollen muß man auch beantworten (bzw. offenlegen);)

  • Beim Betreuungsunterhalt würde ich mich nochmal schlau machen. ich sehe den noch nicht...

    Der KM bliebe (im Trennungsfall) ja auch die Möglichkeit Sozialleistungen zu beantragen

    Das ist frommes Wunschdenken.

    Selbst wenn die KM erst mal Sozialleistungen beantragen müsste, weil der KV z.B. nicht freiwillig zahlt, würde der Leistungsträger sich diese verauslagten Beträge beim Unterhaltsschuldner zurück holen.

  • Weil ich es jetzt erst gelesen habe.

    Nein, das mußt Du nicht. Du bist auch nicht verpflichtet, über die Höhe Deines Vermögens Auskunft zu geben...

    Der Unterhaltspflichte wäre allerdings ggf. gehalten, über die Höhe seiner Zinserträge Auskunft zu erteilen und diese zu belegen.

    Fragebögen von Jugendämtern, welche die Guthabenhöhe abfragen, sind mir nicht bekannt.